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Kraftfahrzeuge und Führerscheine

Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI) – auf Italienisch
Führerschein, Vignette, KFZ-Verwaltungsverfahren: Online-Leitfäden des ACI


FÜHRERSCHEIN
· Bürger, die sich für kurze Zeit in Deutschland aufhalten, können mit dem italienischen Führerschein fahren, da die Mitgliedstaaten gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG vom 20. Dezember 2006 die von den jeweiligen Behörden ausgestellten Führerscheine anerkennen.
· Für Bürger, die hingegen ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, ist es ratsam, den italienischen Führerschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Straßenverkehrsamt in einen gleichwertigen deutschen Führerschein umzutauschen.
· Bürger, die nicht mehr im Besitz ihres italienischen Führerscheins sind (z.B. Aufgrund von Diebstahl oder Verlust) oder deren Führerschein abgelaufen ist, müssen für die Umwandlung in einen deutschen Führerschein auch eine Bescheinigung über die Gültigkeit des Führerscheins vorlegen. Diese wird vom Kraftfahrzeugamt des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr ausgestellt und kann auch online angefordert werden unter portale dell’automobilista. https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/patenti_richiesta-attestato-validita-patente
· Um Ihren italienischen Führerschein vor Ablauf der Gültigkeit verlängern zu lassen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die für Ihren Wohnort zuständigen Behörden.

Wenn Sie in Berlin ansässig sind, ist folgende lokale Behörde zuständig:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Puttkamerstraße 16 – 18
10958 Berlin
Tel.Nr. (030) 90269-2300

Wenn Sie in Italien ansässig sind, finden Sie die notwendigen Informationen auf der Seite des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr unter folgendem Link:
http://www.mit.gov.it/come-fare-per/patenti-mezzi-e-abilitazioni/patenti-mezzi-stradali/rinnovo-patente (auf Italienisch)

>>ACHTUNG: Der vorläufige italienische Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs in Deutschland.

ANTRAG AUF STREICHUNG VON FAHRZEUGEN AUS DEM ÖFFENTLICHEN KRAFTFAHRZEUGREGISTER (Pubblico Registro Automobilistico: P.R.A.) WEGEN DAUERHAFTER VERBRINGUNG INS AUSLAND
Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland exportieren wollen, müssen Sie zunächst die „Streichung wegen dauerhafter Verbringung ins Ausland“ aus dem Nationalen Fahrzeugarchiv und dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister vornehmen.
Nach Änderung des Textes des Art. 103 Absatz 1 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada), muss ab 1. Januar 2020 jeder, der ein Fahrzeug dauerhaft aus Italien ins Ausland exportieren will, dieses zunächst in Italien aus dem P.R.A. streichen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass eine technische Inspektion/Kontrolle des Fahrzeugs mit positivem Ergebnis nicht früher als höchstens sechs Monate vor dem Datum des Streichungsantrags durchgeführt wurde.
Für Fahrzeuge, die exportiert werden, ist es darüber hinaus nicht mehr möglich, solche Anträge über die Konsularbüros zu stellen.