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BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG

ITALIENISCHE BOTSCHAFT
Verwaltungsabteilung

BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG

1. Zum Verkauf steht folgendes Kraftfahrzeug:

Marke Lancia
Modell Thesis
Baujahr 2007
Km 74252

Das Kraftfahrzeug wird mit zusätzlichen 4 Winterrädern verkauft, die im April 2015 neu gekauft worden sind. FOTOGALERIE

Schäden
Kotflügel hinten links nachlackiert. Beide Außenspiegel sind oxydiert. Fahrzeug hat einen Motorschaden. Die Batterie ist entladen.

Nach Terminvereinbarung per E-Mail an: amministrativo.berlino@esteri.it kann das Fahrzeug besichtigt werden.

2. Ausgangspreis (Ausrufpreis)
Der Ausgangspreis wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

Alle Kosten (USt. usw.). gehen zu Lasten des Käufers.

3. Verfahren zur Durchführung der Versteigerung
a) Die Versteigerung erfolgt mit Einreichung von geheimen Gleich- oder Mehrgeboten gegenüber dem Auktionsausgangspreis.
b) Gebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift “acquisto auto“ (Autokauf) bei der hiesigen Botschaft eingehen.
c) Unbeschadet der allgemeinen Auktionsbedingungen wird die Versteigerung für ergebnislos erklärt, wenn nicht wenigstens ein gültiges Gebot abgegeben wird.

4. Teilnahmebedingungen
Um berücksichtigt zu werden, müssen Interessenten zwecks Teilnahme an der Versteigerung ihr Gebot bei der

Botschaft von Italien
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin

bis 30. November 2016 spätestens 15 Uhr einreichen.
Die Gebote können von Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr bei der oben genannten Dienststelle persönlich abgegeben werden (zum Nachweis der Übergabe wird eine entsprechende Quittung ausgestellt) oder auf alleiniges Risiko des Bieters per Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden. Maßgeblich ist auf jeden Fall der Eingangsstempel mit Datums- und Uhrzeitangabe der Italienischen Botschaft Berlin.
Das Versanddatum des Einschreibens ist ohne Belang.
Die Verwaltung übernimmt keinerlei Verantwortung für eine nicht erfolgte oder verspätete Zustellung oder Aushändigung der Sendung, ungeachtet der Gründe, die dazu geführt haben.

5. Erforderliche Unterlagen
Um berücksichtigt zu werden, müssen die Teilnehmer folgende Unterlagen einreichen:
a)
• Angaben zum eigenen Wohnsitz für alle eventuellen Mitteilungen;
• Angaben über den künftigen Unterzeichner des Vertrages und zur Begleichung der entsprechenden Forderung.

b) Gebot. Ab dem Abgabedatum muss das Gebot 30 Tage lang gültig bleiben. FORUMLAR VERSTEIGERUNGSGEBOT

6. Nichtzulässigkeit von Geboten per Vollmacht
Gebote per Vollmacht sind nicht zulässig, ausgenommen im Falle gesetzlicher Vertreter öffentlicher oder privater juristischer Personen und Gesellschaften, die unternehmerisch tätig sind.

7. Vorlage des Gebots
Das Gebot muss innerhalb der unter Punkt 4, Absatz 3 genannten Frist in einem eigens wie folgt vorbereiteten Umschlag eingehen.

Umschlag:
Adresse: Italienische Botschaft
Hiroshimastraße 1
10785 Berlin

Absender:
Name und Adresse des Absenders

Aufschrift: “Asta pubblica del 31/10/2016“ (Öffentliche Ausschreibung vom 31/10/2016).

Unversehrtheit des Umschlags: Um sicherzustellen, dass der Umschlag nicht beschädigt wurde, muss dieser verschlossen und über die Verschlussränder hinweg gegengezeichnet werden.

8. Öffnung der Gebote in öffentlicher Sitzung
Die nach Ablauf der Frist zur Gebotsabgabe eigens zu diesem Zwecke ernannte Bewertungskommission öffnet am 2. Dezember 2016 um 11 Uhr in öffentlicher Sitzung, an der die Bieter sowie Personen mit entsprechender Vollmacht teilnehmen können, die Umschläge und prüft die beiliegenden Unterlagen.
Vorbehaltlich der allgemeinen Bedingungen erhält derjenige den Zuschlag, der das höchste Gebot eingereicht hat. Dies gilt auch, wenn nur ein einziges gültiges Gebot eingegangen ist, sofern dieses für geeignet und angemessen erachtet wird.
Der Preis muss dem Ausgangspreis entsprechen oder höher sein. Niedrigere Gebote werden nicht akzeptiert.
An Bedingungen geknüpfte Gebote oder solche, die unbestimmt oder mit einfachem Bezug auf ein anderes Gebot des Bieters oder anderer Personen geäußert werden, sind nicht zulässig. Das Gebot muss in Zahlen und in Buchstaben ausgeschrieben angegeben werden. Bei Unterschiedlichkeit ist der für den Staat günstigere Betrag maßgeblich.

9. Gleichheit eingegangener Gebote – Neueinreichung von Geboten
Wenn zwei oder mehr Bieter das gleiche Gebot abgeben, werden diese beiden, sofern sie anwesend sind, aufgefordert, während selbiger Sitzung mit der Methode geheimer Gebote ein neues Gebot abzugeben, vorausgesetzt sie sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Falls sie nicht gleichzeitig anwesend oder mit der sofortigen Einreichung neuer Gebote nicht einverstanden sind, werden diese Bieter aufgefordert, binnen zwei Tagen nach der Sitzung gemäß dem gleichen Verfahren wie beim ersten Gebot ein neues Gebot abzugeben.
Nach Abgabe der Umschläge erhält derjenige den Zuschlag, der sich als der Meistbietende erweist. Wenn die Bieter, die das gleiche Gebot eingereicht haben, ihr Gebot nicht erhöhen wollen, oder wenn auch das neue Gebot gleich ausfällt, wird per Los entschieden, wer den Zuschlag erhält.

10. Vorkaufsrechte
Die vorliegende Versteigerung steht der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts durch eventuell Berechtigte nicht entgegen.

11. Auswirkungen des Zuschlagprotokolls
Das Zuschlagprotokoll hat nicht die Wirkung eines Kaufvertrags. Daher muss der Kaufvertrag gemäß der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweise unterzeichnet werden.

12. Verkaufsbedingungen
Das oben genannte Kraftfahrzeug wird in dem Zustand veräußert, in dem es sich befindet.

Das oben genannte Kraftfahrzeug steht unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Verfügung.

13. Pflichten des Käufers und der Verwaltung
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer in alle seine Verpflichtungen ein.

14. Verzicht des Käufers
Im Falle eines Verzichts oder wenn der endgültige Zuschlagempfänger innerhalb der mitgeteilten Frist nicht zur Kaufvertragsunterzeichnung erscheint, verwirkt er jeglichen Anspruch. In diesem Falle behält sich die Italienische Botschaft in Berlin die Möglichkeit vor, den Zuschlag an den Bieter mit dem zweithöchsten Gebot in Betracht zu ziehen oder ein neues Verfahren einzuleiten.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Verantwortlicher für das Verfahren
Verantwortlich für das Verfahren ist Herr Antonino Ottimofiore, Tel. 030/ 25440161, E-Mail-Adresse: amministrativo.berlino@esteri.it

2. Fristen für den Abschluss des Verfahrens
Das Verfahren endet fünfundvierzig Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

3. Verarbeitung und Speicherung von Daten
Die Verarbeitung der eingegangenen Daten ist Voraussetzung für die Beteiligung an der Versteigerung und erfolgt nur zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Zweck sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 196/2003 beziehungsweise den anderen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in zulässiger und korrekter Form unter vollständiger Wahrung der Rechte der Konkurrenten und der Vertraulichkeit erfolgt. Die Daten werden in den Akten der Italienischen Botschaft in Berlin und der zentralen Verwaltung zum alleinigen Zweck der Verwaltungs- und Buchhaltungskontrolle aufbewahrt. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es die Zwecke, für die sie gesammelt und verarbeitet wurden, erfordern.

4. Störungen
Mit den Mitteln des jeweiligen Strafrechts wird gegen jeden vorgegangen, der mit Gewalt, Drohungen oder Geschenken, Versprechungen, geheimen Abreden oder anderen betrügerischen Mitteln den Wettbewerb verhindert oder beeinträchtigt beziehungsweise Bieter davon fernhält. Selbiges gilt auch für jeden, der gegen Geld oder andere ihm oder anderen gewährte oder versprochene Vorteile auf ein Mitbieten verzichtet.

5. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ausschließlich Rom.

Berlin, 31. Oktober 2016