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11.05.2020: Neue Regeln für den Publikumsverkehr in der Konsularkanzlei

Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung von Covid-19-Infektionen, wird darauf hingewiesen, dass man bis auf Weiteres für den Zutritt zur Konsularkanzlei verpflichtet ist, eine eigene Maske zu tragen. Am Eingang muss jeder seine Hände desinfizieren und sich einer Fernmessung der Körpertemperatur unterziehen.

Zutritt zu den Büros der Konsularkanzlei erfolgt nur nach Terminvereinbarung und nur für Dienstleistungen, die nicht aus der Ferne erbracht werden können (Die Bezahlung der Dienstleistungen am Schalter kann nur in bar erfolgen).
Auch Personen, die zur Vervollständigung eines Vorgangs im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder auch nur zur Abholung vorgeladen wurden, können ausschließlich nach Terminvereinbarung empfangen werden.

Anträge auf Eintragung ins AIRE (Melderegister der im Ausland wohnhaften Italiener) und Mitteilungen von Adressänderungen sowie Umzügen in einen anderen Konsularbezirk sind durch Einsendung des entsprechenden Formulars und der erforderlichen Unterlagen über das Internetportal FAST-IT (in italienischer Sprache) oder in begründeten Ausnahmefällen per E-Mail oder per Post einzureichen.

In der Regel sind auch die anderen Dienstleistungen aus der Ferne verfügbar, wobei die Antragsformulare und die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post versandt werden. Die Vorlagen finden Sie unter: Formulare 

Bei schon laufenden Verwaltungsverfahren wegen Staatsangehörigkeit durch Abstammung und wegen Eheschließung kontaktiert die Konsularkanzlei die Betroffenen, um einen Termin zu vereinbaren. Für neue Staatsangehörigkeitsverfahren werden vorerst keine Termine vergeben. Das Portal des italienischen Innenministeriums für die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wegen Eheschließung, bleibt weiterhin aktiv.

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte telefonisch an die entsprechende Abteilung. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Konsularkanzlei finden Sie HIER.
Für Informationen über Einreisemöglichkeiten nach Italien klicken Sie bitte HIER.

Alle Landsleute sind aufgefordert, sich im Portal FAST IT zu registrieren, auch wenn sie bereits im Melderegister des Konsulats eingetragen sind.

Aufgrund der Maßnahmen zur Reduzierung der Personalpräsenz in den Büros kommt es bei allen Dienstleistungen zu erheblichen Verzögerungen.