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Was sollte man tun, wenn man keine Wahlunterlagen erhalten hat

Bürger, die in diesem Wahlbezirk briefwahlberechtigt sind und keine Wahlunterlagen erhalten haben, können ein Duplikat anfordern. Der Antrag kann ab dem 6. September 2020 gestellt werden. Bitte benutzen Sie hierfür das Formular, das auf unserer Internetseite veröffentlicht ist. Das Formular muss unterschrieben werden, und ihm ist die Kopie eines Ausweisdokuments beizulegen.

Den Antrag kann man:
– per E-Mail übersenden an: berlino.elettorale@esteri.it
– per zertifizierter E-Mail übersenden an: amb.berlino.consolare@cert.esteri.it
– per Post zuschicken an: Italienische Botschaft, Ufficio elettorale, Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin
– während der Öffnungszeiten der Konsularkanzlei persönlich abgeben (ausnahmsweise ohne vorherige Terminabsprache und unter Beachtung der Einlassbeschränkungen für Besucher)

Die Konsularkanzlei in Berlin schickt die Duplikate bis zum 08.09.2020 auf dem Postweg an Personen, die im Konsularbezirk (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ansässig sind.

Ab dem 09.09.2020 kann das Duplikat – ausnahmsweise ohne vorherige Terminabsprache und unter Beachtung der Einlassbeschränkungen für Besucher – ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten der Konsularkanzlei in Berlin abgeholt werden (damit der Termin für das Eintreffen der ausgefüllten Stimmzettel in der Konsularkanzlei bis zum 15. September, 16.00 Uhr, eingehalten werden kann).