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Anberaumung der Parlamentswahlen 2022 – Stimmabgabe per Briefwahl im Ausland und Option für die Stimmabgabe in Italien (Frist: 31.07.2022)

Mit dem Präsidialerlass Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der Präsident der Republik die Kammern aufgelöst. Mit dem Präsidialerlass Nr. 97 vom selben Tag wurde der Termin für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik auf den 25. September 2022 festgelegt. Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland wählen die Kandidaten des Auslandswahlkreises.

Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 wählen im Ausland lebende und in die Wählerverzeichnisse des Auslandswahlkreises eingetragene Italiener/innen AUF DEM POSTWEGE. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist und dafür vorzugsweise das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast IT nutzen.

Alternativ zur Stimmabgabe per Briefwahl können im AIRE eingetragene Italiener/innen in ihrer eigenen Gemeinde IN ITALIEN wählen. Dafür müssen sie der Konsularabteilung bis spätestens 31. JULI 2022 (10. Tag nach der Anberaumung der Wahlen) ihre Entscheidung (OPTION) schriftlich mitteilen.
Die Wähler/innen, die sich bei den bevorstehenden Parlamentswahlen für die Ausübung des Stimmrechts in Italien entschieden haben, erhalten von der Heimatgemeinde eine Wahlberechtigungskarte, die sie dazu berechtigt, in Wahllokalen in Italien ihre Stimme für die Kandidaten des nationalen Wahlkreises und nicht für die des Auslandswahlkreises abzugeben.
Die Option für eine Stimmabgabe in Italien gilt nur für diese Wahlen.

In jedem Fall wird erneut darauf hingewiesen, dass die Option bis spätestens zehn Tage nach dem Datum der Wahlanberaumung, also bis 31. Juli 2022, beim Konsulat eingegangen sein muss. Diese Mitteilung kann auf normalem Papier geschrieben werden und muss – um gültig zu sein – folgende Angaben des/der Wahlberechtigten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnort, Unterschrift. Ferner ist ihr die Kopie eines Ausweisdokuments des/der Wahlberechtigten beizulegen.

Für diese Mitteilung kann auch das spezielle Formular verwendet werden, das von der Website der Botschaft heruntergeladen und per E-Mail an berlino.elettorale@esteri.it oder per Post an die Italienische Botschaft – Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin – gesendet wird.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist es Aufgabe der Wähler/innen dafür zu sorgen, dass die per Post geschickte Mitteilung rechtzeitig beim Konsulat ankommt.

Die Option für die Stimmabgabe in Italien kann mit einer schriftlichen Mitteilung WIDERRUFEN werden, die in der gleichen Weise und innerhalb derselben Fristen, wie sie für die Ausübung der Option vorgesehen sind, beim Konsulat einzureichen oder diesem zuzusenden ist.

Für Reisen nach Italien zur Ausübung des Stimmrechts sind gesetzlich KEINE Reisekostenerstattungen sondern nur Preisvergünstigungen für Strecken innerhalb Italiens vorgesehen. Nur Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Ländern, in denen die Voraussetzungen für die Briefwahl nicht erfüllt sind (Gesetz 459/2001, Art. 20, Abs. 1-bis), haben Anspruch auf die Erstattung von 75 % der Kosten für ihr Flugticket in der Economy-Klasse.

Die Konsularabteilung steht für weitere Auskünfte unter der E-Mail-Adresse: berlino.elettorale@esteri.it oder unter den Nummern (030) 25440-149/-184 zur Verfügung.

Formular für die Stimmabgabe in Italien für Wahlberechtigte mit Wohnsitz im Ausland (auf Italienisch)