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Parlamentswahlen 2022: Anweisungen des Innenministeriums für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis

Die Kandidatenlisten müssen von den politischen Parteien/Bewegungen zwischen 8:00 Uhr des fünfunddreißigsten Tages (d.h. Sonntag, 21. August) und 20.00 Uhr des vierunddreißigsten Tages vor dem Wahltag (d.h. Montag, 22. August) in der Kanzlei des Berufungsgerichtshofs in Rom eingereicht werden.

Die Anweisungen des Innenministeriums für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis können HIER (auf Italienisch) eingesehen werden.

Etwaige Verständnisfragen sind ausschließlich von den Beteiligten direkt an die für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen zuständigen Stellen zu richten und nicht über die diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland.

Für die Einreichung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis können die Vordrucke für die Sammlung von Unterschriften von im Wählerverzeichnis des Konsulats eingetragenen Wählern im Konsulat hinterlegt werden. Auch können dort die Bescheinigungen über die Eintragung derselben im Wählerverzeichnis beantragt werden.

Die E-Mail-Adresse der Konsularkanzlei in Berlin lautet: consolare.berlino@esteri.it