Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

INPS – Lebensnachweis-Kampagne für Rentenempfänger, die nur eine italienische Rente beziehen für die Jahre 2022-2023

Zur Auszahlung der Renten an die hier wohnhaften Rentner weisen wir darauf hin, dass die Citibank ab der zweiten Septemberhälfte 2022 die Antragsformulare für die Lebensbescheinigung an die Wohnadresse der Rentner versendet. Dieses Formular muss mit dem beiliegenden Umschlag zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments an die Citibank zurückgeschickt werden. Vor der Rücksendung muss das Formular von einem „geeigneten Zeugen“ gegengezeichnet werden, d. h. entweder von der italienischen Konsularkanzlei oder einer örtlichen Behörde, die zum Lebensnachweis befugt ist.
Diese Formulare müssen bis zum 12. Januar 2023 an die Bank zurückgesendet werden. Wird die Überprüfung nicht fristgerecht abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung der Rate für Februar 2023 in bar bei „Western Union“-Agenturen. Wird die Rente nicht persönlich abgeholt oder wird die Lebensbescheinigung nicht bis zum 19. Februar 2023 vorgelegt, wird die Zahlung der Rente von der Bank ab der nächsten Rate für März 2023 ausgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Rentenzahlungen des INPS und von Leistungen deutscher und schweizerischer Sozialversicherungsträger keinen Lebensnachweis mehr vorlegen müssen, da deren Daten von den vorgenannten Institutionen direkt erhoben und dem INPS mitgeteilt werden.

Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zur Konsularkanzlei (Hildebrandstraße 1 – 10785 Berlin) für den Lebensnachweis ausnahmsweise ohne vorherige Terminabsprache erlaubt ist. Da die Räume jedoch nur eine begrenzte Personenzahl aufnehmen können, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Termins per E-Mail an folgende Adresse consolare.berlino@esteri.it, um unangenehmes Warten außerhalb des Gebäudes zu vermeiden.