A.I.R.E. ist die Abkürzung für "Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero" (Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener). In jeder italienischen Gemeinde gibt es ein A.I.R.E.. Jeder im Ausland lebende italienische Staatsangehörige muss ins A.I.R.E einer italienischen Gemeinde eingetragen sein (die Gemeinde, in der der Betreffende oder ein Vorfahr oder ein anderes direktes Familienmitglied seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte). Auf der Grundlage des A.I.R.E. aller italienischen Gemeinden erstellt das italienische Innministerium die Wahllisten der im Ausland wohnhaften Staatsangehörigen.
Eintragung in das Verzeichnis
Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, können die Eintragung in das AIRE-Verzeichnis per Post oder wie folgt beantragen:
- persönlich während der Öffnungszeiten unserer Büros;
- per E-Mail an: anagrafe.berlino@esteri.it
- per zertifizierter E-Mail an: amb.berlino@cert.esteri.it
- über die online Plattform „Fast It“
Nach der Registrierung auf der Plattform „Fast It“ gelangt man zur Fläche „Anagrafe consolare e Aire“ wo man die Option “Richiedere l'iscrizione all'Anagrafe degli Italiani all'Estero” wählen kann. Nachdem alle Felder ausgefüllt worden sind kann der Antragsformular ausgedruckt, unterzeichnet und zusammen mit einem Identitätsnachweis und der Anmeldung hochgeladen werden.
Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder des Passes aller Einzutragenden
- Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde