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Staatsbürgerschaft

ACHTUNG: Zur Antragstellung auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung (iure sanguinis) ruft die Konsularkanzlei Personen auf, denen bereits mitgeteilt wurde, dass sie in die Warteliste eingetragen sind. Derzeit ist nicht absehbar, wann neue Termine vergeben werden können.

Für allgemeine Informationen auf der Webseite des italienischen Außenministeriums (MAECI) bitte hier klicken

Die italienische Staatsangehörigkeit wird derzeit durch das Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992 geregelt.
Die italienische Staatsangehörigkeit basiert auf dem Prinzip des jus sanguinis (nach Abstammung), demzufolge das Kind eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter unabhängig vom Geburtsort ebenfalls die italienische Staatsangehörigkeit hat.
Außer durch Abstammung kann die italienische Staatsangehörigkeit nach geltendem Recht auch unter bestimmten anderen Umständen erworben werden.
Die Nachprüfung und Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen erfolgen ausschließlich durch die für den Wohnort des Antragstellers zuständige Dienststelle.
Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich daher an die örtlich zuständige Konsulardienststelle wenden. Für nähere Angaben klicken Sie bitte HIER.
Wegen der Vielfalt der Fälle und Komplexität der Antragsbearbeitung wird Einbürgerungsbewerbern mit Wohnsitz in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfohlen, vorher per Mail an cittadinanza.berlino@esteri.it einen Termin zu vereinbaren.

Mit Wirkung vom 5. Oktober 2018 hat sich gemäß Art. 9-bis des Gesetzes 91/92 der durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 94/2009 eingeführte Beitrag für Anträge oder Erklärungen zu Wahl, Erwerb, Neuerwerb, Verzicht oder Zuerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit von 200,- EUR (zweihundert) auf 250,- EUR (zweihundertfünfzig) erhöht.

Die wichtigsten Fälle:
– Staatsangehörigkeit durch Abstammung (Iure Sanguinis)
– Erwerb der Staatsangehörigkeit wegen Eheschliessung
– Wiedererwerb der italienischen Staatsangehörigkeit (nach deren Verlust)

Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Informationsblatt zum Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung/Herkunft oder ihres Erwerbs durch Einbürgerungoder ihres Erwerbs durch Einbürgerung (auf Italienisch)