In Erbschaftsangelegenheiten weist das Gesetzesdekret Nr. 71/2011 (mit den durch das Dekret des Außenministers vom 31. Oktober 2011 vorgesehenen Einschränkungen) dem Leiter des Konsularbüros folgende Befugnisse zu:
- Entgegennahme öffentlicher, geheimer oder internationaler Testamente auf Antrag italienischer Staatsbürger
- als Vormundschaftsrichter die Genehmigung des Verzichts oder der Annahme bei Erbschaften von italienischen Minderjährigen mit Wohnsitz im Konsularbezirk.
Unter folgendem Link finden Sie die Broschüre in italienischer Sprache "L'eredità nelle norme comunitarie italiane e tedesche" (2018): Guida_alla_successione.pdf