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Anmeldung eines in Deutschland nichtehelich geborenen Kindes – Anerkennung

Um die Geburt eines Kindes unverheirateter Eltern in Italien anzumelden, müssen die Eltern beim Jugendamt oder Standesamt oder bei einem deutschen Notar ihre Mutterschaft bzw. Vaterschaft mit Zustimmung des anderen Elternteils anerkennen lassen.
Wenn die regulär in Deutschland angemeldeten Eltern nicht im Verzeichnis des zuständigen Konsulats aufgeführt sind, müssen sie sich zunächst durch Eintragung ins AIRE mit den richtigen Angaben zum Personenstand ordnungsgemäß registrieren. Erst danach können sie zur Anmeldung ihres Kindes die Unterlagen an das Konsulat schicken.

Für die Nachbeurkundung der Geburt in Italien müssen die Eltern per Post folgende Dokumente an die Konsularkanzlei senden:
1. die Geburtsurkunde auf internationalem Formular (internationale Geburtsurkunde) im Original
2. die Mutterschaftsanerkennung im Original oder in beglaubigter Kopie mit beigefügter italienischer Übersetzung
3. die Vaterschaftsanerkennung im Original oder in beglaubigter Kopie mit beigefügter italienischer Übersetzung
Eine Liste der beeidigten ÜbersetzerInnen ist auf dieser Webseite verfügbar.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Abteilung
– per E-Mail: statocivile.berlino@esteri.it
– per Telefon: (030) 25440-156/-158