﻿{"id":478,"date":"2022-12-08T11:55:15","date_gmt":"2022-12-08T10:55:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti-e-carte-didentita\/carta-didentita\/"},"modified":"2025-05-08T11:51:07","modified_gmt":"2025-05-08T09:51:07","slug":"carta-didentita","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti-e-carte-didentita\/carta-didentita\/","title":{"rendered":"Personalausweis"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><em>Stand: 7.05.2025<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><em>Ab dem 3. August 2026 verliert der Personalausweis in Papierform ungeachtet der auf dem Dokument angegebenen G\u00fcltigkeitsdauer seine G\u00fcltigkeit.<br \/>\n<\/em><em>Italienische Staatsangeh\u00f6rige, die im AIRE eingetragen sind und <u>ausschlie\u00dflich<\/u> im Besitz eines Personalausweises in Papierform sind, k\u00f6nnen ab sofort \u00fcber das Portal Prenot@Mi einen Termin f\u00fcr die Ausstellung des elektronischen Personalausweises (CIE) buchen.<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><br \/>\nELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS <em>(CIE)<\/em><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Landsleute, Eltern von minderj\u00e4hrigen Kindern, werden hiermit dar\u00fcber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils f\u00fcr die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE)<\/strong> gem\u00e4\u00df dem Gesetzesdekret 69\/2023 <strong>nicht mehr erforderlich ist.<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die Ausstellung von Dokumenten f\u00fcr Minderj\u00e4hrige bleibt hingegen die von beiden Elternteilen oder von der Person, die die elterliche Verantwortung aus\u00fcbt, unterzeichnete Zustimmung erforderlich.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><br \/>\nF\u00fcr die Ausstellung des CIE gilt das nachfolgend beschriebene Terminbuchungsverfahren (Achtung: eine Beantragung des CIE ohne Termin direkt am Schalter ist nicht m\u00f6glich).<br \/>\n<\/strong>Bei nachgewiesenen Anliegen und konkreten Hinderungsgr\u00fcnden kann durch direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden B\u00fcro (s.u. f\u00fcr die Kontakte) ein Termin f\u00fcr die Ausstellung eines\u00a0Personalausweises vereinbart werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><strong>1) Was ist ein elektronischer Personalausweis?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Der Personalausweis ist ein pers\u00f6nliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung und f\u00fcr Reisen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union, in einige Schengen-Staaten (z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) sowie in weitere L\u00e4nder, mit denen bilaterale Abkommen bestehen (siehe einzelne L\u00e4nder\u00fcbersichten \u201cschede Paese\u201d auf der Internetseite <a href=\"http:\/\/www.viaggiaresicuri.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>www.viaggiaresicuri.it<\/strong><\/a>) g\u00fcltig ist.<br \/>\n<strong>Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat.<\/strong> Er erf\u00fcllt die gleichen Funktionen wie der Personalausweis in Papierform und gibt au\u00dferdem Zugang zu den Online-Diensten der italienischen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2) F\u00fcr wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Die Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Berlin kann den Personalausweis <strong>nur italienischen Staatsb\u00fcrgern mit rechtm\u00e4\u00dfigem Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk<\/strong> (L\u00e4nder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen) ausstellen, die im Register des Konsulats eingetragen sind und deren <strong>pers\u00f6nliche Daten bereits im Register der im Ausland ans\u00e4ssigen Italiener (A.I.R.E. &#8211; <\/strong>Anagrafe degli Italiani Residenti all&#8217;Estero) des Innenministeriums verzeichnet sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Wer nicht im A.I.R.E. registriert ist, muss zun\u00e4chst \u00fcber das <\/strong><a href=\"https:\/\/serviziconsolarionline.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>FAST IT-Portal<\/strong><\/a><strong> seine Eintragung veranlassen<\/strong> und seine Eintragung in dieses Register durch die zust\u00e4ndige italienische Meldegemeinde abwarten, bevor er einen Antrag stellen kann (bei B\u00fcrgern, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Ausstellung eines Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).<br \/>\nUnerl\u00e4ssliche Voraussetzung f\u00fcr die Eintragung von im Ausland geborenen italienischen Staatsangeh\u00f6rigen in die A.I.R.E.-Datenbank ist, dass die Geburtsurkunde bereits ins Personenstandsregister der entsprechenden Gemeinde \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Hat sich die Wohnadresse<\/strong> (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), <strong>ge\u00e4ndert, muss die Adress\u00e4nderung \u00fcber das <\/strong><a href=\"https:\/\/serviziconsolarionline.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>FAST IT-Portal<\/strong><\/a> beantragt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine weitere Voraussetzung f\u00fcr den Erhalt des CIE ist der Besitz einer von der Steuerbeh\u00f6rde (Agenzia delle Entrate) best\u00e4tigten Steuernummer. Besitzt der Antragsteller keine Steuernummer oder ist diese nicht best\u00e4tigt, so veranlasst die Konsularkanzlei die Beantragung \u00fcber die Steuerbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3) Ab wann kann ein elektronischer Personalausweis (CIE) beantragt werden?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Terminanfragen f\u00fcr die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises k\u00f6nnen ab 10. September 2020 gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4) Wie wird der elektronische Personalausweis (CIE) beantragt?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Die Beantragung eines elektronischen Personalausweises muss \u00fcber die Online-Reservierungsplattform\u00a0<a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prenot@mi<\/a> erfolgen.<br \/>\nBei nachgewiesenen Anliegen und konkreten Hinderungsgr\u00fcnden kann durch direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden B\u00fcro (s.u. f\u00fcr die Kontakte) ein Termin f\u00fcr die Ausstellung eines Personalausweises vereinbart werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5) Wie vereinbart man einen Termin auf der Online-Reservierungsplattform \u201e<a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prenot@Mi<\/a><\/strong><strong>\u201c?<br \/>\n<\/strong>Zun\u00e4chst m\u00fcssen Sie sich auf dem Portal registrieren.\u00a0Nach Abschluss der Registrierung gehen klicken Sie auf\u00a0 Terminbuchung und geben Ihre Nutzerdaten ein. Sie erhalten dann Zugang zum Dienstleistungsangebot und gehen weiter vor wie oben angegeben.Sie gelangen so zur Seite mit dem aktuellen Dienstleistungsangebot. Dort w\u00e4hlen Sie den Service \u201eCarta di Identit\u00e0\u201c (Personalausweis) aus und tragen <strong>die Daten der Person ein, f\u00fcr die der Personalausweis bestimmt ist<\/strong> (sog. Antragsteller \u201crichiedente\u201d).<br \/>\nSie gelangen dann zum Terminkalender und k\u00f6nnen dort ein Ihnen passendes Datum ausw\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Achtung<\/strong>: Das System gibt Daten zur Terminbuchung ab dem 16. Tag nach dem Aufruf der Seite und nur f\u00fcr die folgenden 13 Wochen frei. Erscheint zum Zeitpunkt der Buchung die Meldung &#8222;Keine Buchungstermine f\u00fcr die gew\u00fcnschte Dienstleistung verf\u00fcgbar&#8220;, bedeutet dies, dass alle derzeit im System freigegebenen Termine bereits gebucht sind. Um 7:00 Uhr morgens gibt das System einen weiteren (Werk-) Tag frei, an dem dann wieder Terminbuchungen vorgenommen werden k\u00f6nnen. Sollten Sie am Tag des Termins verhindert sein, ist der Termin \u00fcber diese Plattform zu stornieren, damit andere ihn buchen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Der auf der Online-Plattform gebuchte Termin ben\u00f6tigt keine Best\u00e4tigung.\u00a0Sollten sich bei den \u00dcberpr\u00fcfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des CIE (vor\u00fcbergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.<br \/>\n<\/strong>Achtung: Wenn der Nutzer bereits registriert ist, aber bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierf\u00fcr ist nach dem Einw\u00e4hlen in das eigene Nutzerkonto auf der ersten Seite links der entsprechende Button Ortswechsel \u201ccambia sede\u201d anzuklicken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6) Kann man den Termin f\u00fcr eine andere Person buchen?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Ja, die M\u00f6glichkeit besteht. Um die notwendigen \u00dcberpr\u00fcfungen zu erm\u00f6glichen, m\u00fcssen bei der Terminbuchung jedoch <strong>die Daten aller Personen angegeben werden, die einen CIE erhalten sollen<\/strong> (Antragsteller). <strong>Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.<br \/>\n<\/strong>Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum f\u00fcr sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszuf\u00fcllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls m\u00fcssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausf\u00fcllen eines Datenblatts f\u00fcr jede Person, die einen Termin am selben Datum w\u00fcnscht, d.h. f\u00fcr den ersten Antragsteller und dann f\u00fcr jeden weiteren Antragsteller.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; <strong>den fr\u00fcheren Personalausweis<\/strong> (falls Sie keinen haben: ein anderes Ausweisdokument; falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen); falls der CIE f\u00fcr einen Minderj\u00e4hrigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.<br \/>\n<strong>&gt;&gt; ACHTUNG<\/strong>: <strong>der fr\u00fchere Personalausweis wird am Tag des Termins einbehalten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; 1 Kopie<\/strong> des fr\u00fcheren Dokuments (kopie der Vorder- und R\u00fcckseite des Personalausweises; kopie der Seiten 2, 3, 4 und 5 des Reisepasses).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; <strong>1 biometrisches Foto<\/strong> (neueren Datums, Frontalaufnahme, in Farbe, Format 35 x 45 mm).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; <strong>Falls der Personalausweis f\u00fcr ein minderj\u00e4hriges Kind beantragt wird:<\/strong> <a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/atto_di_assenso_Nuovo.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung<\/strong><\/a> des anderen Elternteils, unabh\u00e4ngig vom Personenstand des Antragstellers (ledig, verheiratet, in Trennung oder geschieden).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist der andere Elternteil nicht B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union, so muss dessen Unterschrift auf dem Zustimmungsdokument beglaubigt werden: entweder in der Konsulatskanzlei zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohngemeinde oder einer anderen Beh\u00f6rde oder von einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist es notwendig, dass der Minderj\u00e4hrige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht \u00e4lter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; Ist der Antragsteller aufgrund von <strong>Diebstahl oder Verlust<\/strong> nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin das <a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/dichiarazione_smarrimento_o_furto_ci_o_passaporto-2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Diebstahl- oder Verlustanzeigeformular<\/strong><\/a> vorgelegt werden, ebenso die bei den deutschen Beh\u00f6rden (Polizei oder Fundb\u00fcro der Gemeinde) erstattete <strong>Anzeige<\/strong>. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden (jedes Bundesland hat eine eigene Internetseite; der Beleg kommt einige Tage sp\u00e4ter per Post).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; <strong>Bargeld oder EC-Karte (andere Karten werden nicht akzeptiert)<\/strong>, um den CIE zu bezahlen.<br \/>\nF\u00fcr den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten:<br \/>\n&#8211; 21,95 Euro im Falle einer Erstausstellung oder Verl\u00e4ngerung<br \/>\n&#8211; 27,11 Euro im Falle eines Duplikats (Ausstellung einer neuen Karte fr\u00fcher als 180 Tage vor G\u00fcltigkeitsablauf der vorherigen Karte aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Besch\u00e4digung)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>8) Welche Schritte werden am Tag des Termins durchgef\u00fchrt?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorangegangenen Punkt angegebenen Unterlagen entgegen. Er nimmt die Erkennung und Verifizierung des Fotos vor und nimmtdie Fingerabdr\u00fccke und die Unterschrift (au\u00dfer bei Minderj\u00e4hrigen unter 12 Jahren) auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Minderj\u00e4hrige unter 12 Jahren m\u00fcssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Konsularbeamten erforderlich ist. Minderj\u00e4hrige m\u00fcssen immer von einem ihrer Elternteile oder dem Tr\u00e4ger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Au\u00dfer in Sonderf\u00e4llen sollte der CIE <strong>innerhalb von 15 Tagen<\/strong> ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann \u00fcber den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Nichtzustellung wird die Sendung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post f\u00fcr weitere Zustellversuche an die Konsulardienststelle zur\u00fcckgeschickt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>10) Wie lange ist der Personalausweis g\u00fcltig?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Die G\u00fcltigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und betr\u00e4gt:<br \/>\n&#8211; 3 Jahre f\u00fcr Minderj\u00e4hrige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;<br \/>\n&#8211; 5 Jahre f\u00fcr Minderj\u00e4hrige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit (18 Jahre);<br \/>\n&#8211; 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.<\/p>\n<p><strong>11) Braucht ein italienischer Staatsangeh\u00f6riger, der minderj\u00e4hrige Kinder hat, f\u00fcr die Beantragung des Personalausweis die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung des anderen Elternteils?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Nein<\/strong>. Ab dem 14. Juni 2023 die Landsleute, Eltern von minderj\u00e4hrigen Kindern,\u00a0 die Zustimmung des anderen Elternteils f\u00fcr die Ausstellung\u00a0<strong>ihres\u00a0<\/strong>Ausweises (Reisepass und CIE) gem\u00e4\u00df dem Gesetzesdekret 69\/2023 nicht mehr erforderlich ist.<\/p>\n<p>Konkret besagt der ge\u00e4nderte Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 1185\/1967, dass der andere Elternteil eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen kann, wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass er sich durch den Umzug ins Ausland der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber seinen Kindern entziehen k\u00f6nnte.<br \/>\nDer Antrag kann bei dem zust\u00e4ndigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.<\/p>\n<p>Daher erkl\u00e4rt der antragstellende Elternteil, dass er\/sie kein richterliches Verbot zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises erhalten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>12) Was ist eine Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung ist eine vom italienischen Gesetz vorgesehene pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung, die der Elternteil auf dem entsprechenden Formular zur<a href=\"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/atto_di_assenso_Nuovo.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong> Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung<\/strong><\/a> oder durch Erstellung einer Erkl\u00e4rung zum Ersatz einer Bescheinigung unterzeichnen kann; eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung beizuf\u00fcgen.<br \/>\nIst ein Elternteil nicht B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union, so muss dessen Unterschrift von der Konsulardienststelle oder der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (Notar) pers\u00f6nlich beglaubigt werden.<br \/>\nUm die Richtigkeit der vorgelegten Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist es notwendig, dass der Minderj\u00e4hrige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht \u00e4lter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen.<br \/>\nIm Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>13) Kann mein Personalausweis ge\u00e4ndert werden?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Nein. Der Personalausweis ist ein Identit\u00e4tsdokument, keine Wohnsitzbescheinigung und kein Personenstandsdokument. Es ist nicht m\u00f6glich, die Adresse auf dem Personalausweis zu aktualisieren. Hat sich die Adresse ge\u00e4ndert, so sollten Sie eine Kopie der von den deutschen Beh\u00f6rden ausgestellten Anmeldebest\u00e4tigung oder Meldebescheinigung mitf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>14) K\u00f6nnen verheirateten Frauen den Familiennamen ihres Mannes eintragen lassen?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Nein, das ist leider nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kontaktdaten des Personalausweisb\u00fcros:<\/strong><br \/>\n&#8211; E-Mail-Adresse: <a href=\"mailto:ci_ambberl@esteri.it\"><strong>ci_ambberl@esteri.it<\/strong><\/a><br \/>\n&#8211; Tel.Nr. <strong>+49 (0)30 25440-151\/-157\/-184<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr weiterf\u00fchrende Informationen und Hinweise klicken Sie bitte auf folgenden Link: <a href=\"https:\/\/www.esteri.it\/it\/servizi-consolari-e-visti\/italiani-all-estero\/documenti_di_viaggio\/carta_identita\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Informazioni generali sul sito del Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale<\/strong><\/a> (auf Italienisch)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Stand: 7.05.2025 Ab dem 3. 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