﻿{"id":3668,"date":"2022-08-02T12:45:18","date_gmt":"2022-08-02T10:45:18","guid":{"rendered":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/news\/dall_ambasciata\/2022\/08\/elezioni-politiche-2022-voto-per-2\/"},"modified":"2022-08-02T12:45:18","modified_gmt":"2022-08-02T10:45:18","slug":"elezioni-politiche-2022-voto-per-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/de\/news\/dall_ambasciata\/2022\/08\/elezioni-politiche-2022-voto-per-2\/","title":{"rendered":"Italienische Parlamentswahlen 2O22. Wahlberechtigte, die sich vor\u00fcbergehend im Ausland aufhalten \/  Wahlberechtigte, die sich vor\u00fcbergehend in einem anderen Konsularbezirk als dem ihres Wohnsitzes aufhalten (Frist: 24.08.2022)"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&#8211; WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VOR\u00dcBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>&#8211; WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VOR\u00dcBERGEHEND IN EINEM ANDEREN KONSULARBEZIRK ALS DEM IHRES WOHNSITZES AUFHALTEN<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dem Pr\u00e4sidialerlass Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der Pr\u00e4sident der Republik die Kammern aufgel\u00f6st. Mit dem Pr\u00e4sidialerlass Nr. 97 vom selben Tag wurde der Termin f\u00fcr die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik auf den <strong>25. September 2022<\/strong> festgelegt. Italienische Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz im Ausland w\u00e4hlen <strong>die Kandidaten des Auslandswahlkreises<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird darauf hingewiesen, dass W\u00c4HLEN ein von der italienischen Verfassung gesch\u00fctztes RECHT ist. Gem\u00e4\u00df Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 w\u00e4hlen im Ausland lebende und in die W\u00e4hlerverzeichnisse des Auslandswahlkreises eingetragene Italiener\/-innen <strong>auf dem Postwege<\/strong>. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder pr\u00fcfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zust\u00e4ndigen Konsulat ordnungsgem\u00e4\u00df gemeldet ist und daf\u00fcr vorzugsweise das Portal f\u00fcr konsularische Dienstleistungen <strong><a href=\"https:\/\/serviziconsolarionline.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\">FastIt<\/a> nutzen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wahlberechtigte Italiener\/-innen, die sich <strong>aus Gr\u00fcnden der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vor\u00fcbergehend im Ausland<\/strong> aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangeh\u00f6rigen k\u00f6nnen ihr Stimmrecht per Briefwahl aus\u00fcben, indem sie sich die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln an die Adresse ihres vor\u00fcbergehenden Auslandsaufenthalts senden lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen <strong>Aufenthalt von mindestens drei Monaten<\/strong> handelt und dass das Datum der bevorstehenden Parlamentswahlen am 25. September 2022 in diesen Zeitraum f\u00e4llt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch im AIRE registrierte Wahlberechtigte, die sich <strong>aus Gr\u00fcnden der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vor\u00fcbergehend in einem anderen Konsularbezirk<\/strong> aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangeh\u00f6rigen k\u00f6nnen ihr Stimmrecht per Briefwahl aus\u00fcben, indem sie sich die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln an die Adresse ihres vor\u00fcbergehenden Auslandsaufenthalts senden lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen <strong>Aufenthalt von mindestens drei Monaten<\/strong> handelt und dass das Datum der bevorstehenden Parlamentswahlen am 25. September 2022 in diesen Zeitraum f\u00e4llt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um ihr Stimmrecht per Briefwahl aus\u00fcben zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen diese Wahlberechtigten <strong>der Gemeinde<\/strong>, in deren W\u00e4hlerverzeichnis sie eingetragen sind, <strong>bis Mittwoch, 24. August 2022<\/strong> <strong>eine entsprechende Option zukommen lassen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Option muss (unter Verwendung des beigef\u00fcgten Formulars oder formlos auf Normalpapier) per Post, Telefax oder E-Mail, auch nicht zertifizierte E-Mail, <strong>an die Gemeinde<\/strong> geschickt werden oder direkt <strong>bei der Gemeinde<\/strong> abgegeben werden, gegebenenfalls auch von einer anderen Person als dem Antragsteller selbst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Option<\/strong>, der eine Kopie eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments des Wahlberechtigten beizuf\u00fcgen ist, muss in jedem Fall Folgendes enthalten: <strong>die vollst\u00e4ndige Postanschrift im Ausland, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen<\/strong>; die Angabe des f\u00fcr das Gebiet zust\u00e4ndigen Konsulats; eine Erkl\u00e4rung, in der best\u00e4tigt wird, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung zur Stimmabgabe per Post erf\u00fcllt sind (d. h., dass der Antragsteller sich &#8211; aus Gr\u00fcnden der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken &#8211; f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in den der Wahltermin f\u00e4llt, in einem anderen Land aufh\u00e4lt, in dem er keinen meldeamtlichen Wohnsitz hat, bzw. dass er Familienangeh\u00f6riger eines diese Bedingungen erf\u00fcllenden italienischen Staatsangeh\u00f6rigen ist und mit diesem zusammenlebt); eine Erkl\u00e4rung, in welcher der Antragsteller best\u00e4tigt, sich der strafrechtlichen Folgen im Falle falscher Angaben bewusst zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Der Widerruf<\/strong> der in der vorstehend beschriebenen Weise eingereichten Option <strong>ist innerhalb derselben Frist (24. August 2022) m\u00f6glich<\/strong>. Schlie\u00dflich ist zu beachten, dass die Option ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Wahl gilt, auf die sie sich bezieht (d.h. in diesem Fall f\u00fcr die Parlamentswahlen am 25. September 2022).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird darauf hingewiesen, dass im AIRE registrierte Wahlberechtigte, die sich bereits anstelle der Briefwahl <strong>f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Stimmrechts in ihrer Gemeinde in Italien entschieden haben<\/strong> und ihre Entscheidung (OPTION) dem Konsulat bis zum 31. Juli schriftlich mitgeteilt haben, von ihrer italienischen Gemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, die sie dazu berechtigt, in Wahllokalen in Italien ihre Stimme f\u00fcr die Kandidaten des nationalen Wahlkreises und nicht f\u00fcr die des Auslandswahlkreises abzugeben. Die Option f\u00fcr eine Stimmabgabe in Italien gilt nur f\u00fcr diese Wahlen. F\u00fcr Reisen nach Italien zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts sind gesetzlich <strong>KEINE<\/strong> Reisekostenerstattungen, sondern nur Preisverg\u00fcnstigungen f\u00fcr Strecken innerhalb Italiens vorgesehen. Nur Wahlberechtigte mit Wohnsitz in L\u00e4ndern, in denen die Voraussetzungen f\u00fcr die Briefwahl nicht erf\u00fcllt sind (Gesetz 459\/2001, Art. 20, Abs. 1-bis), haben Anspruch auf die Erstattung von 75 % der Kosten f\u00fcr ihr Flugticket in der Economy-Klasse.<\/p>\n<p><strong>Die Konsularabteilung steht f\u00fcr weitere Ausk\u00fcnfte<\/strong> unter der E-Mail-Adresse: <a href=\"mailto:berlino.elettorale@esteri.it\"><strong>berlino.elettorale@esteri.it<\/strong><\/a> oder unter den <strong>Tel.-Nummern (030) 25440-149\/-184<\/strong> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"resource\/doc\/2022\/08\/modulo_opzione_degli_elettori_temporaneamente_allestero.pdf\"><strong>FORMULAR F\u00dcR DIE AUS\u00dcBUNG DES STIMMRECHTS PER BRIEFWAHL IM AUSLANDSWAHLKREIS F\u00dcR WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VOR\u00dcBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"&#8211; WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VOR\u00dcBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN &#8211; WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VOR\u00dcBERGEHEND IN EINEM ANDEREN KONSULARBEZIRK ALS DEM IHRES WOHNSITZES AUFHALTEN Mit dem Pr\u00e4sidialerlass Nr. 96 vom 21. 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