﻿{"id":8852,"date":"2024-03-14T09:40:24","date_gmt":"2024-03-14T08:40:24","guid":{"rendered":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/?p=8852"},"modified":"2024-03-14T09:40:11","modified_gmt":"2024-03-14T08:40:11","slug":"steuererleichterungen-in-italien-fuer-neuansaessige-personen-mit-hohem-einkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ambberlino.esteri.it\/de\/news\/dall_ambasciata\/2024\/03\/steuererleichterungen-in-italien-fuer-neuansaessige-personen-mit-hohem-einkommen\/","title":{"rendered":"Steuererleichterungen in Italien f\u00fcr neuans\u00e4ssige Personen mit hohem Einkommen"},"content":{"rendered":"<p>Das Haushaltsgesetz 2017 (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016) hat die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen durch die Einf\u00fchrung neuer Verg\u00fcnstigungen und Anreize gest\u00e4rkt. Ziel dieser Ma\u00dfnahme ist es, unabh\u00e4ngig von der Aus\u00fcbung einer bestimmten Arbeitst\u00e4tigkeit Investitionen und Konsum auch f\u00fcr Personen zu f\u00f6rdern, die nach Italien umziehen.<\/p>\n<p>Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen zur Steuererleichterung f\u00fcr Personen aufgef\u00fchrt, die sich f\u00fcr die Verlegung ihres Steuerwohnsitzes nach Italien entscheiden.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Pauschalsteuersystem (Imponibile Forfettario):<\/strong> Hier besteht die M\u00f6glichkeit, 15 Jahre lang f\u00fcr eine Pauschalsteuer von 100.000 EUR pro Jahr auf alle Eink\u00fcnfte aus dem Ausland zu optieren. Dies bietet sich f\u00fcr Personen an, die in ihrem Herkunftsland mehr als 100.000 Euro an Steuern entrichten m\u00fcssen.<\/li>\n<li><strong>Vereinbarkeit mit abh\u00e4ngigem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis:<\/strong> Die Regelung ist mit einer T\u00e4tigkeit im abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis und anderen beruflichen T\u00e4tigkeiten in Italien mit nach allgemeinem Recht besteuerten Einkommen vereinbar.<\/li>\n<li><strong>Steuererm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige:<\/strong> Familienmitglieder (Ehepartner\/-innen und Nachkommen) mit ausl\u00e4ndischem Einkommen zahlen nur 25.000 Euro pro Jahr statt 100.000 Euro.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00e4ventives Gespr\u00e4ch (Interpello Preventivo):<\/strong> Es besteht die M\u00f6glichkeit, um ein pr\u00e4ventives Gespr\u00e4ch mit der Steuerbeh\u00f6rde zu ersuchen, um sich den Anspruch auf Steuererleichterungen best\u00e4tigen zu lassen und Stellungnahmen zu ausl\u00e4ndischem Einkommen und Unternehmensstrukturen zu erhalten.<\/li>\n<li><strong>\u00dcbermittlung von Informationen an ausl\u00e4ndische Steuerbeh\u00f6rden:<\/strong> Die italienischen Steuerbeh\u00f6rden \u00fcbernehmen die \u00dcbermittlung von Informationen an ausl\u00e4ndische Steuerbeh\u00f6rden. Die neu in Italien ans\u00e4ssige Person kann die ausl\u00e4ndische Besteuerung beibehalten, wenn sie ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen kontrolliert.<\/li>\n<li><strong>Voraussetzungen f\u00fcr den Zugang zu Steuererleichterungen:<\/strong> Zugang zu den genannten Steuererleichterungen haben Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, sofern sie innerhalb der letzten zehn Jahren mindestens neun Jahre lang nicht in Italien ans\u00e4ssig waren.<\/li>\n<li><strong>Keine Besteuerung von Geldtransfers:<\/strong> Geldtransfers nach Italien werden nicht besteuert.<\/li>\n<li><strong>Besteuerung von Kapitalgewinnen:<\/strong> Kapitalgewinne aus ausl\u00e4ndischen Beteiligungen unterliegen der italienischen Besteuerung, wenn sie in den ersten f\u00fcnf Jahren der Ans\u00e4ssigkeit in Italien bestimmte Prozents\u00e4tze \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li><strong>Verm\u00f6genswerte im Ausland:<\/strong> Im Ausland gehaltene Verm\u00f6genswerte, einschlie\u00dflich Immobilien und finanzielle Verm\u00f6genswerte, m\u00fcssen den italienischen Beh\u00f6rden nicht gemeldet werden.<\/li>\n<li><strong>Befreiung von der Erbschaftssteuer:<\/strong> Im Ausland befindliches Verm\u00f6gen ist von der Erbschaftssteuer befreit.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen finden Sie anbei ein Dokument der Steuerbeh\u00f6rde (Agenzia delle entrate) in englischer Sprache.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Haushaltsgesetz 2017 (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016) hat die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen durch die Einf\u00fchrung neuer Verg\u00fcnstigungen und Anreize gest\u00e4rkt. Ziel dieser Ma\u00dfnahme ist es, unabh\u00e4ngig von der Aus\u00fcbung einer bestimmten Arbeitst\u00e4tigkeit Investitionen und Konsum auch f\u00fcr Personen zu f\u00f6rdern, die nach Italien umziehen. 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