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04.12.2020: Mitteilung der Botschaft zum Schutz des Opfers und des Gedenkens der Anti-Mafia-Richter Giovanni Falcone und Paolo Borsellino

Die Italienische Botschaft in Berlin drückt ihr tiefes Bedauern darüber aus, dass der Name der Anti-Mafia-Richter Giovanni Falcone und Paolo Borsellino – Staatsdiener, die im Kampf gegen das organisierte Verbrechen gefallen sind und ihr Leben der Aufgabe gewidmet haben, in der Gesellschaft das Pflichtgefühl für den Kampf gegen die Mafia zu stärken – für eine kommerzielle Tätigkeit verwendet wird, bei der das organisierte Verbrechen banalisiert wird.

Wir halten es für angebracht, darauf hinzuweisen, dass es vielen Italienern Unbehagen bereitet mit ansehen zu müssen, dass die Namen und Bilder zweier bekannter Anti-Mafia-Helden für eine Pizzeria in Frankfurt verwendet werden, zudem noch in Kombination mit Fotos, auf denen die Mafia verherrlicht wird. Diese verstörende Aktion kann dem Ansehen Italiens schaden. Vor allem aber verletzt sie die Sensibilität der Angehörigen der beiden Richter und aller unschuldigen Opfer der Mafia in nicht hinnehmbarer Art und Weise.

Die Nachricht von einem solchen unangemessenen Vorgehen bietet der Italienischen Botschaft Gelegenheit, ihre Unterstützung für die Initiativen von Professor Maria Falcone zum Ausdruck zu bringen. Diese sind alle darauf ausgerichtet, den Wert des Opfers und des Gedenkens der beiden Richter zu unterstreichen, die auch heute noch ein Beispiel für die Zivilgesellschaft und die vielen Frauen und Männer in den Institutionen darstellen, die sich für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen engagieren.

Dies ist ein gemeinsames Engagement Italiens und Deutschlands. Beide Länder spielen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Konvention) eine führende Rolle. Beide Länder gehörten darüber hinaus zu den 190 Unterzeichnern der Resolution, mit welcher der Beitrag von Falcone gewürdigt wird. Diese wurde am 16. Oktober letzten Jahres in Wien während der Plenarsitzung des Übereinkommens über die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität einstimmig angenommen.