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Konsularische Dienstleistungen und Visa

Bei der Italienischen Botschaft in Berlin ist die Konsularkanzlei für alle konsularische Angelegenheiten zuständig.
Die Dienstleistungen der italienischen konsularischen und diplomatischen Vertretungen richten sich nach den Grundprinzipien der Gleichheit, Unparteilichkeit, Effizienz und Transparenz.
Die Informationen über Öffnungszeiten und Kontakte finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.

Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige bleibt hingegen die von beiden Elternteilen oder von der Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, unterzeichnete Zustimmung erforderlich.

Die Vereinbarung eines Termins für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises ist einzig und allein über das Reservierungsportal Prenot@mi möglich. Der Reisepass oder der Personalasuweis können NICHT ohne Termin durch Vorsprechen am Schalter beantragt werden.

Im Falle absoluter, nachgewiesener Dringlichkeit
 (Reisen, die aus schwerwiegenden, nachgewiesenen, familiären oder gesundheitlichen Gründen oder aus unvorhersehbaren beruflichen Gründen notwendig sind),werden die Einwohner des Konsularbezirks gebeten:
1. Einen Termin über die Online-Reservierungsplattform Prenot@Mi zu vereinbaren;
2. Sich dann per E-Mail an die Passabteilung zu wenden, um die Dringlichkeit zu begründen unter Mitteilung des zuvor vereinbarten Termins (passaporti.berlino@esteri.it). Die Dringlichkeit muss unter Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden.
Der Grad der „Dringlichkeit“ wird vom Verantwortlichen der Abteilung bewertet. Sie werden dann per E-Mail über die Entscheidung informiert. Die Ausstellung des Reisepasses unterliegt in diesem Fall der zuzüglichen Entrichtung einer Dringlichkeitsgebühr in Höhe von 50,00 € (Art. 74 der Konsulargebührentabelle im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011, zuletzt aktualisiert durch das Gesetzesdekret Nr. 221 vom 29. Oktober 2016).

Anträge auf Eintragung ins AIRE (Melderegister der im Ausland wohnhaften Italiener) und Mitteilungen von Adressänderungen und Umzügen in einen anderen Konsularbezirk von einem anderen Konsularbezirk (z. B. London, Köln, Paris, Kuala Lumpur) in den Konsularbezirk Berlin sind durch Einsendung des entsprechenden Formulars und der erforderlichen Unterlagen über das Internetportal Fast It oder in begründeten Ausnahmefällen per Post einzureichen.
Das FAST-IT-Portal ist in folgenden Sprachen verfügbar: Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.

Alle Landsleute sind aufgefordert, sich im Portal Fast It zu registrieren, auch wenn sie bereits im Melderegister des Konsulats eingetragen sind.

Anträge für die übrigen konsularischen Dienstleistungen (z.B. Personenstandsangelegenheiten, Legalisationen, Beglaubigungen usw.) können nur per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Prüfen Sie bitte vor dem Absenden eines Antrags, ob er vollständig ist.

Lebensbescheinigungen können während der Büroöffnungszeiten ohne Terminvereinbarung beantragt werden.

Anträge auf Erwerb der Staatsangehörigkeit wegen Eheschließung müssen direkt auf der Onlineplattform des Innenministeriums eingereicht werden, wobei die Anweisungen auf der Website (Erwerb der Staatsangehörigkeit wegen Eheschließung) zu befolgen sind.
Zur Antragstellung auf Staatsangehörigkeit durch Abstammung (iure sanguinis) ruft die Konsularkanzlei Personen auf, denen bereits mitgeteilt wurde, dass sie in die Warteliste eingetragen sind. Derzeit können keine neuen Termine vergeben werden.

Die Bezahlung der Dienstleistungen am Schalter kann nur in bar oder per EC-Karte erfolgen (andere Karten werden nicht akzeptiert!).

Adressen der Konsularabteilung:
Hildebrandstraße 1
10785 Berlin

Zugänglichkeit für Gehbehinderte: Gehbehinderte sind gebeten, ihre Ankunft per E-Mail (consolare.berlino@esteri.it) oder telefonisch unter +49 (0)30 25440-0 im Voraus zu melden.

 

Öffnungszeiten
Die Schalter sind nur für vereinbarte Termine geöffnet, davon ausgenommen sind nur die Lebensbescheinigungen und die Dienstleistungen für Wähler

Montags, dienstags und freitags 08:30-12:30
Mittwochs und donnerstags 13:00-17:00

ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die Konsularkanzlei am Freitag, dem 27. September, bereits um 10.30 Uhr schließt. Alle späteren Termine werden entsprechend umgelegt. Dringende und unaufschiebbare Anliegen werden dennoch bearbeitet.

 

Feiertage der Botschaft für das Jahr 2024

Achtung: Wenn Sie sich telefonisch mit der Konsularabteilung in Verbindung setzen möchten, tun Sie dies bitte außerhalb der Öffnungszeiten.

Allgemeiner Kontakt:
für allgemeine Informationen und Anfragen
E-mail: consolare.berlino@esteri.it
Fax: +49 (0)30 25440-189

Abteilung für Meldewesen (A.I.R.E.):
zuständig für die Eintragungen in das Melderegister bzw. Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener (A.I.R.E.), Anschriftsänderungen und Wahlen.
Tel.: +49 (0)30 25440-148/-152
E-mail: anagrafe.berlino@esteri.it

Wahlbüro:
zuständig für Referendum, Parlamentswahlen und COMITES-Wahlen
Tel.: +49 (0)30 25440-154/-148
E-mail: berlino.elettorale@esteri.it

Abteilung für standesamtliche Angelegenheiten:
zuständig für die Übermittlung von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, sowie für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnisse und für die Aufgebote zur Eheschließung.
Tel.: +49 (0)30 25440-154/-158
E-mail: statocivile.berlino@esteri.it

Abteilung Personalausweise (Carte d’identità):
zuständig für die Ausstellung von italienischen Personalausweisen.
ZU BEACHTEN: Italienische Personalausweise können nur für italienische StaatsbürgerInnen ausgestellt werden, die im A.I.R.E. eingetragen sind!
Tel.: +49 (0)30 25440-151/-157/-184
E-mail: ci_ambberl@esteri.it

Reisepassabteilung:
zuständig für die Ausstellung von Reisepässen und Notreisedokumenten (E.T.D. – Emergency Travel Document). Die Passabteilung ist darüber hinaus für Bescheinigungen für die Begleitung Minderjähriger unter 14 Jahren zuständig.
Tel.: +49 (0)30 25440-145/-153
E-mail: passaporti.berlino@esteri.it

Abteilung für Staatsangehörigkeit und notarielle Angelegenheiten (Legalisationen und Beglaubigungen):
hauptsächlich zuständig für Staatsangehörigkeitsverfahren und notarielle Angelegenheiten (Legalisation von Unterschriften beeidigter Übersetzer, Beglaubigung von Dokumenten)
Tel: +49 (0)30 25440-143
E-mail: cittadinanza.berlino@esteri.it

Abteilung für Arbeit und Soziales:
zuständig für Fragen zur Kranken- und Sozialversicherung, Suche nach vermissten Personen, inhaftierten Personen, Minderjährige und Sorgerechtsfragen.
Tel: +49 (0)30 25440-155
E-mail: assistenza.berlino@esteri.it

Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Informationsblatt zum Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erbringung konsularischer Dienstleistungen
Informationsblatt zum Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung/Herkunft oder ihres Erwerbs durch Einbürgerung