Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI)
INPS – Lebensnachweis-Kampagne für Rentenempfänger, die nur eine italienische Rente beziehen (Stand: Januar 2022)
Jahre 2022-2023 – Zur Auszahlung der Renten an die hier wohnhaften Rentenempfänger weisen wir darauf hin, dass die Citibank ab der zweiten Septemberhälfte 2022 die Antragsformulare für die Lebensbescheinigung an die Wohnadresse der Rentenempfänger versendet. Dieses Formular muss zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments in dem beiliegenden Umschlag an die Citibank zurückgeschickt werden. Vor der Rücksendung muss das Formular von einem „geeigneten Zeugen“ gegengezeichnet werden, d. h. entweder von der italienischen Konsularkanzlei oder einer örtlichen Behörde, die zum Lebensnachweis befugt ist.
Das Formular muss bis zum 12. Januar 2023 an die Bank zurückgesendet werden. Wird die Überprüfung nicht fristgerecht abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung der Rate für Februar 2023 in bar bei „Western Union“-Agenturen. Wird die Rente nicht persönlich abgeholt oder wird die Lebensbescheinigung nicht bis zum 19. Februar 2023 vorgelegt, wird die Zahlung der Rente von der Bank ab der nächsten Rate für März 2023 ausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Rentenzahlungen des INPS und von Leistungen deutscher und schweizerischer Sozialversicherungsträger keinen Lebensnachweis mehr vorlegen müssen, da deren Daten von den vorgenannten Institutionen direkt erhoben und dem INPS mitgeteilt werden.
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zur Konsularkanzlei (Hildebrandstraße 1 – 10785 Berlin) für den Lebensnachweis ausnahmsweise auch ohne vorherige Terminabsprache erlaubt ist. Da die Räume jedoch nur eine begrenzte Personenzahl aufnehmen können, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Termins per E-Mail an folgende Adresse consolare.berlino@esteri.it, um unangenehme Wartezeiten außerhalb des Gebäudes zu vermeiden.
IMU und TARI 2021 – Neues für im AIRE registrierte Rentenempfänger
Ab dem 1. Januar 2021 gilt gemäß Art. 1 Absatz 48 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 (Haushaltsgesetz 2021) eine Ermäßigung in Höhe von 50% der einheitlichen Gemeindesteuer auf Immobilien (Imposta Municipale Unica – IMU) für im Ausland ansässige und im AIRE registrierte Rentenempfänger (Bezieher von Renten, die aufgrund eines internationalen Abkommens mit Italien erworben wurden).
Die Ermäßigung gilt für nur eine Immobilie, die zu Wohnzwecken genutzt wird und sich im Eigentum oder Nießbrauch befindet. Voraussetzung ist dabei, dass die im Besitz befindliche Immobilieneinheit nicht vermietet oder zur Nutzung überlassen (“Nutzungsleihe”) ist.
Hinsichtlich der Zahlung der Abfallsteuer (Tassa sui Rifiuti – TARI) gilt weiterhin die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeführte Ermäßigung um zwei Drittel.
IMU- und TASI-Vergünstigungen für im AIRE registrierte Rentenempfänger:
– Beschluss Nr. 6 vom 26.06.2015
– Beschluss Nr. 10 vom 05.11.2015