Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI)
INPS – Lebensnachweis-Kampagne für Rentenempfänger, die nur eine italienische Rente beziehen (Stand: Juli 2024)
Jahre 2024-2025 – Zur Auszahlung der Renten an die hier wohnhaften Rentenempfänger weisen wir darauf hin, dass das INPS den in Deutschland wohnhaften Rentenempfängern ab dem 20. September 2024 die Formulare für die Lebensbescheinigung zusenden wird. Dieses Formular muss bis zum 18. Januar 2025 zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments in dem beiliegenden Umschlag an die Citibank zurückgeschickt werden. Vor der Rücksendung muss das Formular von einem „geeigneten Zeugen“ gegengezeichnet werden, d. h. entweder von der italienischen Konsularkanzlei oder einer örtlichen Behörde, die zum Lebensnachweis befugt ist.
Wird die Bescheinigung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Auszahlung der Rate für Februar 2025, wenn möglich, in bar an „Western Union“-Schaltern. Sollte die Rente nicht persönlich abgeholt werden oder die Lebensbescheinigung nicht bis zum 19. Februar 2025 vorliegen, wird die Auszahlung der Rente ab der Rate für März 2025 ausgesetzt.
Wenn die rentenberechtigte Person körperlich oder geistig gebrechlich ist, sich in einer öffentlichen oder privaten Pflege- oder Gesundheitseinrichtung befindet, an einer Krankheit leidet, die ihre Bewegungsfreiheit einschränkt, unfähig ist oder sich in einer Haftanstalt befindet, muss der Citi-Kundendienst kontaktiert werden, um ein alternatives Formular für die Lebensbescheinigung zu erhalten
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zur Konsularkanzlei (Hildebrandstraße 1 – 10785 Berlin) für den Lebensnachweis ohne vorherige Terminabsprache erlaubt ist.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: INPS-Mitteilung 2024.
IMU und TARI 2021 – Neues für im AIRE registrierte Rentenempfänger
Ab dem 1. Januar 2021 gilt gemäß Art. 1 Absatz 48 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 (Haushaltsgesetz 2021) eine Ermäßigung in Höhe von 50% der einheitlichen Gemeindesteuer auf Immobilien (Imposta Municipale Unica – IMU) für im Ausland ansässige und im AIRE registrierte Rentenempfänger (Bezieher von Renten, die aufgrund eines internationalen Abkommens mit Italien erworben wurden).
Die Ermäßigung gilt für nur eine Immobilie, die zu Wohnzwecken genutzt wird und sich im Eigentum oder Nießbrauch befindet. Voraussetzung ist dabei, dass die im Besitz befindliche Immobilieneinheit nicht vermietet oder zur Nutzung überlassen (“Nutzungsleihe”) ist.
Hinsichtlich der Zahlung der Abfallsteuer (Tassa sui Rifiuti – TARI) gilt weiterhin die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeführte Ermäßigung um zwei Drittel.
IMU- und TASI-Vergünstigungen für im AIRE registrierte Rentenempfänger:
– Beschluss Nr. 6 vom 26.06.2015
– Beschluss Nr. 10 vom 05.11.2015