Die „Dichiarazione di Valore“ bescheinigt den Wert eines im Ausland erworbenen Berufs Studien- oder Ausbildungsabschlusses. Sie entspricht nicht einer Gleichwertigkeitsbescheinigung, ist aber für die Einreichung eines Antrags auf Gleichwertigkeit in Italien erforderlich. Die „Dichiarazione di Valore in Loco“ kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:
– für die Anerkennung von Studienleistungen in Italien;
– für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Italien;
– zum Zwecke der beruflichen Anerkennung in Italien.
Ausländern und im Ausland lebenden Italienern steht der Zugang zu italienischen Universitäten offen.
Die Konsularabteilung der Botschaft, bescheinigt mit der so genannten „dichiarazione di valore“ die Sekundarschulabschlüsse, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in Italien berechtigen, sowie die im Ausland erworbenen akademischen Titel.
– Antragsformular
– Erforderliche Dokumente und Zahlungsmöglichkeiten