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Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall

Patientenverfügung
Der geschäftsfähige Volljährige, der über die Folgen seiner Entscheidung informiert ist, kann eine Patientenverfügung verfassen, in der er der medizinischen Behandlung zustimmt oder nicht. In der Verfügung kann er auch einen oder mehrere Bevollmächtigte ernennen, die in seinem Namen entscheiden können. Die Patientenverfügung und die Ernennung des/der Bevollmächtigten/te kann jederzeit widerrufen werden. In Italien wohnhafte Interessenten können die Patientenverfügung sowohl in der Form der öffentlichen Urkunde, der beglaubigten oder einfachen Privaturkunde verfassen und sie persönlich bei der italienischen Wohngemeinde einreichen. Inhaber des Sorgerechts handeln in Namen von Minderjährigen.

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Konsularbezirk Berlin, die ordnungsgemäß im Register der im Ausland ansässigen Italiener AIRE eingetragen sind, können ihre Patientenverfügung nicht nur in der Gemeinde unterschreiben, unter der sie im AIRE registriert sind, sondern nach Terminvereinbarung auch in der Konsularkanzlei. Terminvergabe:
– per E-Mail unter der Adresse: assistenza.berlino@esteri.it
– per Telefon unter der Nummer: +49 (030) 25440-155

Am Tag des Termins sind folgende Unterlagen vorzulegen:
– das vollständig ausgefüllte Formular (Hinweis: die Unterschrift des Unterzeichners muss vor dem zuständigen Konsulatsmitarbeiter geleistet werden)
– Ausweisdokument
– Steuernummer
– bei Benennung einer Vertrauensperson: das Formular mit der Unterschrift der Vertrauensperson im entsprechenden Abschnitt; Kopie des Ausweisdokuments und Steuernummer der Vertrauensperson

Informationsbroschüre (herausgegeben von der Autonomen Provinz Bozen)
Formular (herausgegeben von der Autonomen Provinz Bozen)

Achtung: Die vor den italienischen Behörden abgelegten Patientenverfügungen (Disposizioni Anticipate di Trattamento – Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen) haben gegenüber deutschen Behörden keine Wirkung.

Wie Sie bei deutschen Behörden eine Patientenverfügung einreichen können, erfahren Sie HIER.