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Häufige Fragen und Antworten

Wie gelangt man an Informationen über die Herkunft eines italienischen Familiennamens?
Informationen über die Herkunft des eigenen italienischen Familiennamens stehen unter folgenden Links zur Verfügung:
http://www.pubblinet.com/ital3.htm
http://www.nomix.it/significato.php
http://www.tuttogratis.it/attualita/cognomi_italiani.html
http://www.genealogiaitalia.com/cognomi/index.asp
http://www.gens.labo.net/

Wozu ist ein im Ausland wohnhafter italienischer Staatsangehöriger verpflichtet?
Die wichtigsten Pflichten eines im Ausland wohnhaften italienischen Staatsangehörigen sind:
– Aktualisierung des eigenen Wohnsitzes im Konsulat
– Aktualisierung des Personenstandes im Konsulat
– Ableistung des Wehrdienstes (nur für vor dem 31. Dezember 1985 geborene Männer)
– In Italien besteht keine Wahlpflicht. Laut der Italienischen Verfassung ist die Beteiligung an der Wahl eine „Bürgerpflicht“, nicht wählende Bürger unterliegen jedoch keinerlei rechtlichen Sanktionen.

Wie aktualisiert man seinen Wohnsitz?

Die Mitteilung der Adressänderung des eigenen Wohnsitzes in Deutschland innerhalb desselben Konsularbezirks muss über das Online-Portal für konsularische Dienstleistungen namens Fast It erfolgen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz „Melderegister„.

Welchen Wohnsitz muss man dem Konsulat mitteilen?
Die Adresse des „ständigen Wohnsitzes“ (also des Ortes, an dem die Person gewöhnlich lebt) ist die einzige, die dem Konsulat mitgeteilt werden muss. Der Arbeitsplatz oder ein „Rechtssitz“, der nicht dem ständigen Wohnsitz der Person entspricht, kann nicht als Wohnsitz genutzt werden. Das Konsulat kann Kontrollen zur Überprüfung des vom Bürger angegebenen Wohnsitzes vornehmen.

Wie aktualisiert man den Personenstand?

Folgende wichtige Ereignisse muss ein im Ausland wohnhafter italienischer Staatsangehöriger dem Konsulat melden:
– Eheschließung
– Scheidung
– Geburt noch minderjähriger Kinder
– Tod des Ehepartners, der kein italienischer Staatsangehöriger ist
– Tod des Ehepartners oder anderer Verwandter, die italienische Staatsangehörige sind.

Welche sind die Voraussetzungen oder Verfahren für die Ausstellung eines Reisepasses?
Nur italienische Staatsangehörige können einen Reisepass beantragen. Der Reisepass wird außer in besonders dringenden Fällen innerhalb von 30 Tagen ausgestellt. Die Ausstellung des Reisepasses ist gebührenpflichtig und beträgt 116 €.

Besteht in Italien eine Wehrpflicht?

Nicht mehr. Für ab dem 1. Januar 1986 Geborene besteht keine Wehrpflicht.

Was bedeutet A.I.R.E.?
A.I.R.E. ist die Abkürzung für „Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero“ (Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener). In jeder italienischen Gemeinde gibt es ein A.I.R.E.. Jeder im Ausland lebende italienische Staatsangehörige muss ins A.I.R.E einer italienischen Gemeinde eingetragen sein (die Gemeinde, in der der Betreffende oder ein Vorfahr oder ein anderes direktes Familienmitglied seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte). Auf der Grundlage des A.I.R.E. aller italienischen Gemeinden erstellt das Innministerium die Wahllisten der im Ausland wohnhaften Staatsangehörigen.

Welche sind die Vorraussetzungen für den Erhalt einer italienischen Rente?

Man muss für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit in Italien gearbeitet und dort Beiträge eingezahlt haben. Ehepartnern und behinderten Kindern (für die der Rentenempfänger unterhaltspflichtig war) kann eine Hinterbliebenenrente zustehen. Im Ausland wohnhafte Staatsangehörige haben keinen Anspruch auf Sozialrente.

Welche Sozialhilfen gewährt das Konsulat den Italienern im Ausland?

Nachweislich bedürftigen emigrierten Italienern bewilligt das Konsulat finanzielle Unterstützung, ärztliche Behandlung, Medikamente, kostenfreie Rechtsberatungen sowie Unterbringung in geriatrischen oder psychiatrischen Einrichtungen. Dieses Hilfsprogramm wird durch die Hilfsprogramme einiger italienischer Regionen ergänzt.

Übernimmt das Konsulat Aufgaben eines Arbeitsamtes? 
Nein. Das Konsulat kann keine Vermittlungsdienste in den italienischen oder deutschen Arbeitsmarkt leisten.

Vergibt das Konsulat Stipendien?
Nein. Das Konsulat vergibt keine Stipendien. Die italienische Regierung vergibt Stipendien über das Italiensche Kulturinstitut in Berlin. Im Übrigen vergeben die italienischen Universitäten über Abkommen mit deutschen Universitäten Stipendien für Studiengänge in Italien.

Vergibt das Konsulat kostenlose oder verbilligte Reisen an italienische Staatsangehörige?
Nein. Einige italienische Regionen bieten emigrierten Italienern oder deren Nachfahren kostenlose oder kostenreduzierte Reisen im Rahmen von Sozial- oder Kulturtourismusprogrammen an. Diese Hilfen werden direkt von den Regionen vergeben. Das Konsulat übernimmt keine Vermittlertätigkeit.

Wie wählen im Ausland wohnhafte italienische Staatsangehörige?
Im Ausland wohnhafte italienische Staatsangehörige beteiligen sich per Briefwahl an Parlamentswahlen, nationalen Referenden und Wahlen zur Erneuerung der Com.It.Es.. In diesen Fällen erhalten die ins A.I.R.E. einer italienischen Gemeinde eingetragenen Bürger vom Konsulat die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen.
Um an den Wahlen zum Europäischen Parlament, den Regional-, Provinz- und Kommunalräten, den Präsidenten der Provinzen und Gemeinden oder an Regional-, Provinz und Kommunalreferenden teilzunehmen, müssen sich im Ausland wohnhafte Italiener nach Italien begeben und dort in ihrem eigenen Wahlkreis wählen. In diesen Fällen benachrichtigen die Gemeinden die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsangehörigen per Postkarte, welche an den aus dem A.I.R.E. hervorgehenden Wohnsitz gesendet wird.
Der Staatspräsident wird in Italien nicht direkt von den Bürgern sondern vom Parlament gewählt.

Was sind Com.It.Es.?
Die Com.It.Es. sind Gremien, welche im Ausland wohnhafte Staatsangehörige vertreten. In jedem Konsularbezirk mit mindestens 3000 dort wohnhaften italienischen Staatsangehörigen gibt es ein Com.It.Es. Die Com.It.Es. wurden im März 2004 im Rahmen einer demokratischen Volksabstimmung gewählt. Abgesehen von ihren anderen Aufgaben fungieren die Com.It.Es. als Beratungs- und Vertretungsorgane gegenüber der Konsularbehörde.