Weiterführende Informationen zu den in Italien geltenden Bestimmungen finden Sie in den FAQ auf der Internetseite der italienischen Regierung.
Seit dem 1. Mai ist das digitale COVID-Zertifikat der EU (Green Pass) nur mehr für den Zugang zu Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge sowie vergleichbaren Einrichtungen verpflichtend.
FFP2-MASKEN-PFLICHT:
Ab 16. Juni 2022 gilt in folgenden Bereichen die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeuge ausgenommen);
- in Einrichtungen des Gesundheitswesens;
- in Alten- und Pfegeheimen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es wird generell empfohlen, in allen der Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten einen Mundschutz zu tragen.