Unabhängig von dem auf der Rückseite angegebenen Ablaufdatum verlieren Personalausweise in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit für Auslandsreisen.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 108 vom 26.06.2026 wurden einige wichtige Änderungen eingeführt:
- Der noch nicht abgelaufene Personalausweis in Papierform kann als Ausweisdokument im Umgang mit der italienischen öffentlichen Verwaltung und mit Anbietern öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich der Konsulate, verwendet werden.
- In dringenden Fällen können italienische Gemeinden einen vorläufigen, für Auslandsreisen gültigen Personalausweis ausstellen. Dieser ist jedoch nicht verlängerbar und höchstens 6 Monate gültig. Das Dokument wird möglicherweise in einigen ausländischen Staaten nicht akzeptiert. Daher überprüfen Sie bitte die jeweiligen Einreisebestimmungen unter: Viaggiare Sicuri.
Wenden Sie sich an das nächstgelegene Konsulat, um sich über die Modalitäten zur Ausstellung des neuen elektronischen Personalausweises (CIE) zu informieren: https://www.esteri.it/it/ministero/struttura/laretediplomatica/. Für Personen, die über keine anderen Ausweisdokumente verfügen, sind spezielle Termine vorgesehen.
Seit dem 1. Juni können im Ausland ansässige italienische Staatsbürger (AIRE) den elektronischen Personalausweis (CIE) auch bei jeder italienischen Gemeinde entsprechend dem Gesetz Nr. 11 vom 19. Januar 2026 beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre Steuernummer mitzubringen!