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Italienische Steuernummer („codice fiscale“) für ausländische Staatsangehörige

Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren.

Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, müssen gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 eine Person bevollmächtigen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Dienststellen der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) auf italienischem Staatsgebiet einzureichen.

Ausländische Studierende, die für die Vor-Immatrikulation an der Universität eine Steuernummer benötigen, können diese automatisch auf dem Portal UNIVERSITALY bei der Vor-Immatrikulation beantragen. Die Zuweisung der Steuernummer kann folgendermaßen abgeschlossen werden: für Studierende aus Nicht-EU-Ländern beim Sportello Unico dell’Immigrazione (zentrale Anlaufstelle für Einwanderung) oder bei der Questura (Polizeipräsidium) zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder für Studierende aus EU-Ländern durch Vorlage des Formulars AA4/8 bei der italienischen Steuerbehörde.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder für andere kommerzielle/finanzielle Aktivitäten in Italien benötigen, können einen Vertreter (z.B. einen Notar) beauftragen, der die Steuernummer in ihrem Namen bei der italienischen Steuerbehörde beantragt.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, erhalten eine Steuernummer bei den folgenden Behörden:

– bei der zentralen Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello unico per l’Immigrazione). Diese gibt es in jeder Präfektur. Sie ist für die Ausstellung einer Einreisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige zuständig, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer abhängigen Beschäftigung oder Familienzusammenführung beantragen.

– beim Polizeipräsidium (Questura). Diese Büros der Staatspolizei sind für ausländische Staatsangehörige zuständig, die andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen beantragen.

Staatsangehörige aus EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, müssen für die Beantragung der italienischen Steuernummer das Formular AA4/8 bei einem örtlichen Büro der italienischen Steuerbehörde einreichen. Der Antrag muss begründet sein. Außerdem ist ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder für die Ausreise gültiger Personalausweis) beizufügen.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigen, können dem von ihnen beauftragten Rechtsanwalt, die Beantragung der Steuernummer bei einer beliebigen Dienststelle der italienischen Steuerbehörde übertragen.

Die Adressen der Dienststellen der Agenzia delle Entrate finden Sie im Internet unter www.agenziaentrate.it

Ausländische Staatsangehörige können eine italienische Steuernummer nur dann bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen italienischen Konsulat beantragen, wenn der ausländische Staatsangehörige nicht in der Lage ist, eine Person mit der Beantragung der Steuernummer bei der italienischen Steuerbehörde zu beauftragen. In diesem Fall senden Sie bitte folgende Dokumente per E-Mail an consolare.berlino@esteri.it:

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (hier klicken)
  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, auf dem die persönlichen Daten vermerkt sind (kein Führerschein)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung) im Konsularbezirk (Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • Begründung des Antrags

Bevor Sie das Antragsformular absenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die oben genannten Dokumente in einem der folgenden Formate (pdf, doc, docx, jpg, jpeg) senden können und dass die Dateigröße 5 MB nicht überschreitet.

Bei Anträgen für Minderjährige ist eine Kopie eines Ausweises des Minderjährigen und des antragstellenden Erwachsenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments (Teil des Reisepasses oder Personalausweis, in dem die Namen der Eltern angegeben sind) einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Antragsteller berechtigt ist, im Namen des Minderjährigen zu handeln. In diesem Fall muss der Wohnsitznachweis auf den Elternteil ausgestellt sein.