Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Wahl der italienischen Emigrationsräte

Im Hinblick auf die Umwandlung des Gesetzesdekret 1. August 2014, Nr. 109, geben wir bekannt, dass die Wahl zur Erneuerung der italienischen Emigrationsräte vor dem Ende des Jahres 2014 geplant ist. Es wird sich um eine Briefwahl handeln.

Die im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger, die im Register der Italiener im Ausland (AIRE) eingetragen sind und die können an der Wahl teilnehmen vorausgesetzt, dass sie spätestens vor dem 50. Tag vor der Wahl, bei zuständigen italienischen Konsult einen Antrag stellen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Das entsprechende Formular kann von unserer webseite runtergeladen werden. Der Antrag kann, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder des Passes per Post, per zertifizierter E-Mail, per normaler E-mail, per fax oder persönlich eingereicht werden.


Weitere Informazionen werden folgen.


Berlin, 11 August 2014