Mit Dekret vom 22. März 2019, das im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale, Serie Generale, Nr. 71 vom 25. März 2019 veröffentlicht wurde, hat der Präsident der Italienischen Republik die Wahlveranstaltungen für die Wahl der Italien zustehenden Mitglieder des Europäischen Parlaments angesetzt. In Deutschland findet die Stimmabgabe für die Wahl der italienischen Vertreter am Freitag, dem 24. und Samstag dem 25. Mai 2019 in den von den diplomatisch-konsularischen Behörden eingerichteten Wahlbezirken statt. Im AIRE registrierten Wahlberechtigten wird der Wahlschein mit Angabe des Ortes und der Uhrzeit der Wahl vom Innenministerium zugesandt.
Ein Wahlschein wird auch den italienischen Wahlberechtigten zugesandt, die sich aus Studien- oder Beschäftigungsgründen vorübergehend in einem Land der Europäischen Union aufhalten, ebenso den mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen, sofern diese bis 7. März 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Wahlberechtigte, denen bis fünf Tage vor der Abstimmung kein Wahlschein an ihre Wohnadresse zugegangen ist, können diesen beim zuständigen Leiter des betreffenden Konsularbüros beantragen.
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