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2021 IMU und TARI – Neues für Rentner, die im AIRE registriert sind

Ab dem 1. Januar 2021 gilt gemäß Art. 1 Absatz 48 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 (Haushaltsgesetz 2021) eine Ermäßigung in Höhe von 50% der einheitlichen Immobiliengemeindesteuer (Imposta Municipale Unica – IMU) für im Ausland ansässige und im AIRE registrierte Rentner (Bezieher von Renten, die aufgrund eines internationalen Abkommens mit Italien erworben wurden).

Die Ermäßigung gilt nur für eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie, wenn sie sich im Eigentum oder Nießbrauch befindet. Voraussetzung ist dabei, dass die im Besitz befindliche Immobilieneinheit nicht vermietet oder verpachtet ist.
Hinsichtlich der Zahlung der Abfallsteuer (Tassa sui Rifiuti – TARI) gilt weiterhin die zu einem früheren Zeitpunkt eingeführte Reduzierung um zwei Drittel.