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BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG

Zum Verkauf steht folgendes Kraftfahrzeug:

HERSTELLER MODELL ERSTZULASSUNG KILOMETERSTAND AUSGANGSPREIS (AUSRUFPREIS)
Mercedes A-Klasse 140/168 2003 108.849 € 900

 

Das Auto ist mit Ganzjahresreifen ausgestattet, Gebrauchszustand: gut.

Das Fahrzeug kann nach Terminvereinbarung per E-Mail an amministrativo.berlino@esteri.it bis zum 19/11/2021 besichtigt werden.

Das oben genannte Kraftfahrzeug wird in dem Zustand veräußert, in dem es sich befindet. Die Italienische Botschaft haftet nicht für verborgene Mängel an der verkauften Ware, daher kann der Zuschlagempfänger keine diesbezüglichen Ansprüche geltend machen.

Der Käufer übernimmt alle Kosten, die mit dem Besitz und der Nutzung der Ware gemäß den geltenden Vorschriften verbunden sind (etwaige technische Überprüfungen, Anmeldung oder Ähnliches).

Der Zuschlagempfänger muss alle notwendigen Formalitäten für den Eigentumsübergang und alle anderen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs erledigen, ohne dass die Botschaft dafür aufkommen muss.

2. Ausgangspreis (Ausrufpreis)

Der Ausgangspreis wird auf 900,00 € festgesetzt.

3. Verfahren zur Durchführung der Versteigerung

a) Die Versteigerung erfolgt mit Einreichung von geheimen Gleich- oder Mehrgeboten gegenüber dem Auktionsausgangspreis.

b) Gebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift “offerta acquisto auto“ (Auto-Kaufangebot) bei der hiesigen Botschaft eingehen. “offerta acquisto autovettura”.

c) Unbeschadet der allgemeinen Auktionsbedingungen wird die Versteigerung für ergebnislos erklärt, wenn nicht wenigstens ein gültiges Gebot abgegeben wird.

4. Teilnahmebedingungen

Um berücksichtigt zu werden, müssen Interessenten zwecks Teilnahme an der Versteigerung ihr Gebot durch Ausfüllen des Formulars „Anlage A“ bei der

Italienischen Botschaft
Verwaltungsabteilung
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin

bis spätestens 23/11/2021 um 15 Uhr einreichen.

Die Gebote können von Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr bei der oben genannten Dienststelle persönlich abgegeben werden (zum Nachweis der Übergabe wird eine entsprechende Quittung ausgestellt) oder auf alleiniges Risiko des Bieters per Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden. Maßgeblich sind auf jeden Fall Eingangsdatum und Uhrzeitangabe der Italienischen Botschaft in Berlin.

Das Versanddatum des Einschreibens ist ohne Belang.

Die Verwaltung übernimmt keinerlei Verantwortung für eine nicht erfolgte oder verspätete Zustellung oder Aushändigung der Sendung, ungeachtet der Gründe, die dazu geführt haben.

5. Nichtzulässigkeit von Geboten per Vollmacht

Gebote per Vollmacht sind nicht zulässig, ausgenommen im Falle gesetzlicher Vertreter öffentlicher oder privater juristischer Personen und Gesellschaften, die unternehmerisch tätig sind.

6. Vorlage des Gebots

Das Gebot muss innerhalb der unter Punkt 4, Absatz 3 genannten Frist in einem eigens wie folgt vorbereiteten Umschlag –

Umschlag:

Anschrift: Italienische Botschaft – Verwaltungsabteilung – Hiroshimastraße 1 – 10785 Berlin –

innerhalb der genannten Fristen eingehen.

Absender: Name und Adresse des Absenders Aufschrift: “Asta pubblica per vendita autovettura“.

Unversehrtheit des Umschlags: Um sicherzustellen, dass der Umschlag nicht beschädigt wurde, muss dieser verschlossen und über die Verschlussränder hinweg gegengezeichnet werden.

7. Öffnung der Gebote in öffentlicher Sitzung

Die nach Ablauf der Frist zur Gebotsabgabe eigens zu diesem Zwecke ernannte Bewertungskommission öffnet am 25/11/2021 um 11 Uhr in öffentlicher Sitzung, an der die Bieter teilnehmen können, die Umschläge und prüft die beiliegenden Unterlagen. ** (siehe COVID-Regelungen unten)

Vorbehaltlich der allgemeinen Bedingungen erhält derjenige den Zuschlag, der das höchste Gebot eingereicht hat. Dies gilt auch, wenn nur ein einziges gültiges Gebot eingegangen ist, sofern dieses für geeignet und angemessen erachtet wird.

Der Preis muss dem Ausgangspreis entsprechen oder höher sein. Niedrigere Gebote werden nicht akzeptiert.

An Bedingungen geknüpfte Gebote oder solche, die unbestimmt oder mit einfachem Bezug auf ein anderes Gebot des Bieters oder anderer Personen geäußert werden, sind nicht zulässig. Das Gebot muss in Zahlen und in Buchstaben ausgeschrieben angegeben werden. Bei Unterschiedlichkeit ist der für den italienischen Staat günstigere Betrag maßgeblich.

8. Gleichheit eingegangener Gebote Neueinreichung von Geboten

Wenn zwei oder mehr Bieter das gleiche Gebot abgeben, werden diese beiden, sofern sie anwesend sind, aufgefordert, während selbiger Sitzung mit der Methode geheimer Gebote ein neues Gebot abzugeben, vorausgesetzt sie sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Falls sie nicht gleichzeitig anwesend oder mit der sofortigen Einreichung neuer Gebote nicht einverstanden sind, werden diese Bieter per E-Mail oder telefonisch aufgefordert, binnen zwei Tagen nach der Sitzung gemäß dem gleichen Verfahren wie beim ersten Gebot ein neues Gebot abzugeben.

Nach Abgabe der Umschläge erhält derjenige den Zuschlag, der sich als der Meistbietende erweist. Wenn die Bieter, die das gleiche Gebot eingereicht haben, ihr Gebot nicht erhöhen wollen, oder wenn auch das neue Gebot gleich ausfällt, wird per Los entschieden, wer den Zuschlag erhält.

9. Auswirkungen des Zuschlagprotokolls

Das Zuschlagprotokoll hat nicht die Wirkung eines Kaufvertrags. Daher muss der Kaufvertrag gemäß der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweise unterzeichnet werden.

10. Verkaufsbedingungen

Das oben genannte Kraftfahrzeug wird in dem Zustand veräußert, in dem es sich befindet.

Das oben genannte Kraftfahrzeug steht unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages zur Verfügung.

11. Pflichten des Käufers und der Verwaltung

Mit dem Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer in alle seine Verpflichtungen ein.

12. Verzicht des Käufers

Im Falle eines Verzichts oder wenn der endgültige Zuschlagempfänger innerhalb der mitgeteilten Frist nicht zur Kaufvertragsunterzeichnung erscheint, verwirkt er jeglichen Anspruch. In diesem Falle behält sich die Italienische Botschaft in Berlin die Möglichkeit vor, den Zuschlag an den Bieter mit dem zweithöchsten Gebot in Betracht zu ziehen oder ein neues Verfahren einzuleiten.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Verantwortlicher für das Verfahren

Verantwortlich für das Verfahren ist D.ssa Graziella Caterina Varalta, E-Mail-Adresse: amministrativo.berlino@esteri.it.

2. Fristen für den Abschluss des Verfahrens

Das Verfahren endet fünfundvierzig Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

3. Verarbeitung und Speicherung von Daten

Die Verarbeitung der eingegangenen Daten ist Voraussetzung für die Beteiligung an der Versteigerung und erfolgt nur zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Zweck sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 196/2003 beziehungsweise den anderen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in zulässiger und korrekter Form unter vollständiger Wahrung der Rechte der Konkurrenten und der Vertraulichkeit erfolgt. Die Daten werden in den Akten der Italienischen Botschaft in Berlin und der zentralen Verwaltung zum alleinigen Zweck der Verwaltungs- und Buchhaltungskontrolle aufbewahrt. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es die Zwecke, für die sie gesammelt und verarbeitet wurden, erfordern.

4. Störungen

Mit den Mitteln des jeweiligen Strafrechts wird gegen jeden vorgegangen, der mit Gewalt, Drohungen oder Geschenken, Versprechungen, geheimen Abreden oder anderen betrügerischen Mitteln den Wettbewerb verhindert oder beeinträchtigt beziehungsweise Bieter davon fernhält. Selbiges gilt auch für jeden, der gegen Geld oder andere ihm oder anderen gewährte oder versprochene Vorteile auf ein Mitbieten verzichtet.

5. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ausschließlich Berlin.

____________________

** COVID-19 Regeln für den Zugang zur Botschaft

Um Zugang zur Botschaft zu erhalten, müssen die Besucher eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– Nachweis eines vollständigen COVID-19-Impfschutzes

– Negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests, das nicht älter als 24 Stunden alt sein darf

– Nachweis der Genesung von einer Coronavirus-Infektion

Alle Besucher sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Zuwiderhandelnde werden vom Botschaftsgelände entfernt.

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern ist einzuhalten.

 

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