Mit dem Präsidialerlass Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der Präsident der Republik die Kammern aufgelöst. Mit dem Präsidialerlass Nr. 97 vom selben Tag wurde der Termin für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik auf den 25. September 2022 festgelegt. Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland wählen die Kandidaten des Auslandswahlkreises.
Weiterführende Informationen sind auf dieser Seite zu finden: Wahlberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten / Wahlberechtigte, die sich vorübergehend in einem anderen Konsularbezirk als dem ihres Wohnsitzes aufhalten (Frist: 24.08.2022)
Für allgemeine Informationen (auf Englisch) HIER klicken.
Parlamentswahlen 2022: Anweisungen des Innenministeriums für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis
Die Kandidatenlisten müssen von den politischen Parteien/Bewegungen zwischen 8:00 Uhr des fünfunddreißigsten Tages (d.h. Sonntag, 21. August) und 20.00 Uhr des vierunddreißigsten Tages vor dem Wahltag (d.h. Montag, 22. August) in der Kanzlei des Berufungsgerichtshofs in Rom eingereicht werden.
Die Anweisungen des Innenministeriums für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis können HIER (auf Italienisch) eingesehen werden.
Etwaige Verständnisfragen sind ausschließlich von den Beteiligten direkt an die für die Einreichung und Zulassung der Kandidaturen zuständigen Stellen zu richten und nicht über die diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland.
Für die Einreichung der Kandidaturen im Auslandswahlkreis können die Vordrucke für die Sammlung von Unterschriften von im Wählerverzeichnis des Konsulats eingetragenen Wählern im Konsulat hinterlegt werden. Auch können dort die Bescheinigungen über die Eintragung derselben im Wählerverzeichnis beantragt werden.
Die E-Mail-Adresse der Konsularkanzlei in Berlin lautet: consolare.berlino@esteri.it