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SPID-Identitätsnachweis für italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland – Fristverlängerung

Mit dem Gesetz zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 198 vom 29. Dezember 2022 (sog. „Decreto Milleproroghe“) erfolgt eine weitere Verlängerung der Frist, nach welcher die konsularischen Vertretungen für die Identifizierung von italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland, die auf Verwaltungsdienste im Internet zugreifen, ausschließlich digitale Identitätsinstrumente verwenden dürfen (SPID – Öffentliches System für die digitale Identität, CIE – Elektronischer Personalausweis, CNS – Nationale Dienstleistungskarte). Dieser Stichtag ist nun der 31. Dezember 2025. Ab dem 31. Dezember 2025 sind daher SPID-Zugangsdaten (oder CIE – Elektronischer Personalausweis oder CNS – Nationale Dienstleistungskarte) erforderlich, um konsularische Online-Dienstleistungen zu nutzen (zum Beispiel FastIt und Prenotami).

Andere als die oben genannten digitalen Zugangsdaten zu Online-Dienstleistungen können bis zum 31. Dezember 2025 für italienische Staatsangehörige ausgestellt und bis zum 31. März 2026 von diesen genutzt werden.

Um rechtzeitig über den digitalen Identitätsnachweis für den Zugang zu Internetseiten der italienischen öffentlichen Verwaltung sowie der konsularischen Auslandsvertretungen zu verfügen, wird empfohlen, bereits jetzt die persönlichen SPID-Zugangsdaten zu beantragen.

Die SPID-Zugangsdaten können über einen Identity Provider beantragt werden. Die Konsularkanzlei ist kein solcher Identity Provider und kann daher KEINE SPID-Zugangsdaten ausstellen.

Nähere Informationen sowie eine Anleitung für die Beantragung der persönlichen Zugangsdaten finden Sie auf folgenden Webseiten:
Seite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu SPID (auf Italienisch)
FAQ-Seite der Agentur für das digitale Italien