Jahre 2025-2026 – Zur Auszahlung der Renten an die hier wohnhaften Rentenempfänger weisen wir darauf hin, dass das INPS den in Deutschland wohnhaften Rentenempfängern ab dem 17. September 2025 die Formulare für die Lebensbescheinigung zusenden wird. Dieses Formular muss bis zum 15. Januar 2026 zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments in dem beiliegenden Umschlag an die Citibank zurückgeschickt werden. Vor der Rücksendung muss das Formular von einem „geeigneten Zeugen“ gegengezeichnet werden, d. h. entweder von der italienischen Konsularkanzlei oder einer örtlichen Behörde, die zum Lebensnachweis befugt ist.
Wird die Bescheinigung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Auszahlung der Rate für Februar 2026, wenn möglich, in bar an „Western Union“-Schaltern. Sollte die Rente nicht persönlich abgeholt werden oder die Lebensbescheinigung nicht bis zum 19. Februar 2026 vorliegen, wird die Auszahlung der Rente ab der Rate für März 2026 ausgesetzt.
Wenn die rentenberechtigte Person körperlich oder geistig gebrechlich ist, sich in einer öffentlichen oder privaten Pflege- oder Gesundheitseinrichtung befindet, an einer Krankheit leidet, die ihre Bewegungsfreiheit einschränkt, unfähig ist oder sich in einer Haftanstalt befindet, muss der Citi-Kundendienst kontaktiert werden, um ein alternatives Formular für die Lebensbescheinigung zu erhalten
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt zur Konsularkanzlei (Hildebrandstraße 1 – 10785 Berlin) für den Lebensnachweis ohne vorherige Terminabsprache erlaubt ist.