Im Konsularbezirk wohnhafte Wähler/-innen, welche die Wahlunterlagen nicht an ihrem Wohnsitz erhalten haben, können die Ausstellung eines Duplikats der Wahlunterlagen beantragen. Dies gilt auch für „temporäre“ Wähler/-innen, die bei ihrer Gemeinde rechtzeitig einen Antrag auf Stimmabgabe im Ausland gestellt haben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Unterlagen bis zum 25. Mai verschickt wurden und der 26. Mai ein Feiertag war.
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