STIMMABGABE PER BRIEFWAHL FÜR ITALIENER MIT WOHNSITZ IM AUSLAND
Per Dekret des Präsidenten der Republik vom 17. Juli 2020, veröffentlicht im Amtsblatt vom 18. Juli 2020, wurde der 20.-21. September 2020 als Datum für das ursprünglich auf den 29. März terminierten und dann ausgesetzten Bestätigungsreferendums festgelegt. Gegenstand der Abstimmung, an der auch die im Ausland ansässigen Italiener teilnehmen können, ist der Verfassungsgesetzestext mit den „Änderungen der Art. 56, 57 und 59 der Verfassung zur Reduzierung der Zahl der Abgeordneten“.
Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können die im Ausland lebenden Italiener auf dem Postwege wählen. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist.
(Es wird darauf hingewiesen, dass eine Option für die Stimmabgabe in Italien nicht mehr ausgeübt werden kann, weil der Termin hierfür am 28. Juli 2020 abgelaufen ist.)
DIE KONSULARABTEILUNG STEHT unter der E-Mail-Adresse: berlino.elettorale@esteri.it ODER UNTER DER TEL.NR. +49 (0)30 25440-225 FÜR ALLE WEITEREN INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG.
BRIEFWAHL-OPTION FÜR WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VORÜBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN
Wahlberechtigte Italiener, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vorübergehend im Ausland aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen können ihr Stimmrecht per Briefwahl (Art. 4-bis Absatz 1 Gesetz 27. Dezember 2001, Nr. 459) ausüben, indem sie sich die Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel an die Adresse ihres vorübergehenden Auslandsaufenthalts senden lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Aufenthalt von mindestens drei Monaten handelt und dass das Datum des Bestätigungsreferendums über den Verfassungsgesetzestext zur Reduzierung der Zahl der Parlamentarier (20.-21. September 2020) in diesen Zeitraum fällt.
Um ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben zu können, müssen diese Wahlberechtigten DER GEMEINDE, in deren Wählerlisten sie verzeichnet sind, bis spätestens 19. August 2020 eine entsprechende Option zukommen lassen.
Die Option kann (unter Verwendung des hier beigefügten Formulars oder formlos auf Normalpapier) per Post, Telefax und auch nicht zertifizierte E-Mail versandt werden oder auch durch eine andere Person als den Antragsteller selbst direkt bei der Gemeinde abgegeben werden.
Die Option, der eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Wahlberechtigten beizufügen ist, muss in jedem Fall die vollständige Postanschrift im Ausland, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen, sowie die Bezeichnung des für das Gebiet zuständigen Konsulats enthalten. Ferner ist eine Erklärung beizufügen, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Stimmabgabe per Post erfüllt sind. (Das heißt, dass Sie sich – aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken – für mindestens drei Monate im Ausland aufhalten, in dem Sie nicht als ansässig gemeldet sind, und dass das Datum des Referendums in diesen Zeitraum fällt, bzw. dass Sie Familienangehöriger eines diese Bedingungen erfüllenden italienischen Staatsangehörigen sind und mit diesem zusammenleben.
Die Option muss gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 (Einheitstext der Rechtsvorschriften der Verwaltungsdokumentation) ausgeübt werden, indem erklärt wird, dass man sich der strafrechtlichen Folgen im Falle falscher Angaben bewusst ist (Art. 76 des genannten Präsidialerlasses 445/2000).
Der Widerruf dieser Option ist innerhalb selbiger Frist (19. August 2020) möglich. Schließlich ist zu beachten, dass die Option nur für die Abstimmung gilt, auf die sie sich bezieht (d.h. in diesem Fall für die Volksbefragung am 20.-21. September 2020).
WAS SOLLTE MAN TUN, WENN MAN KEINE WAHLUNTERLAGEN ERHALTEN HAT
Bürger, die in diesem Wahlbezirk briefwahlberechtigt sind und keine Wahlunterlagen erhalten haben, können ein Duplikat anfordern. Bitte benutzen Sie hierfür das Formular. Das Formular muss unterschrieben werden, und ihm ist die Kopie eines Ausweisdokuments beizulegen.
Ab dem 09.09.2020 kann das Duplikat – ausnahmsweise ohne vorherige Terminabsprache und unter Beachtung der Einlassbeschränkungen für Besucher – ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten der Konsularkanzlei in Berlin abgeholt werden (damit der Termin für das Eintreffen der ausgefüllten Stimmzettel in der Konsularkanzlei bis zum 15. September, 16.00 Uhr, eingehalten werden kann).
Zusätzlich zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten der Konsularabteilung wird an folgenden Tagen ein Schalter speziell für Wahlangelegenheiten geöffnet: Donnerstag, 10. September von 17:00 bis 19:00 Uhr, Samstag, 12. September von 09:00 bis 12:30 Uhr und Dienstag, 15. September von 14:00 bis 16:00 Uhr
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
APPROFONDIMENTO SUL VOTO (auf Italienisch)
ANTRAGSFORMULAR ZUR AUSSTELLUNG EINES DUPLIKATS DER WAHLUNTERLAGEN
DIE KONSULATSABTEILUNG STEHT unter der E-Mail-Adresse berlino.elettorale@esteri.it oder telefonisch unter der Tel.-Nr. +49 (0)30 25440-225 FÜR ALLE WEITEREN INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG.