Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

INPS – Lebensnachweis-Kampagne

Wir weisen darauf hin, dass der italienische Sozialversicherungsträger INPS ab Oktober 2020 Mitteilungen verschickt, um zu überprüfen, ob Rentenempfänger, die nur eine italienische Rente beziehen, noch am Leben sind. Die Rentner werden aufgefordert, die Bescheinigungen bis Anfang Februar 2021 zurückzuschicken. Rentner, die diese Frist nicht einhalten, können die Auszahlung ihrer Ansprüche für März 2021 nur in bar bei den „Western Union“-Agenturen des Staates erhalten, in dem sie wohnen.

Wir weisen darauf hin, dass Empfänger von Rentenzahlungen des INPS und von Leistungen deutscher und schweizerischer Sozialversicherungsträger KEINEN Lebensnachweis mehr vorlegen müssen (ihre Daten werden von den vorgenannten Institutionen direkt erhoben und dem INPS mitgeteilt).

Bei dieser Gelegenheit teilen wir mit, dass der Zutritt zur Konsularkanzlei (Hildebrandstraße 1 – 10785 Berlin) für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ausnahmsweise auch ohne Termin möglich ist. Da die Räumlichkeiten nur eine begrenzte Aufnahmekapazität haben, und um unangenehme Wartezeiten außerhalb des Gebäudes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen jedoch die Vereinbarung eines Termins per E-Mail unter der Adresse consolare.berlino@esteri.it.