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Italienische Parlamentswahlen 2O22. Wahlberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten / Wahlberechtigte, die sich vorübergehend in einem anderen Konsularbezirk als dem ihres Wohnsitzes aufhalten (Frist: 24.08.2022)

– WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VORÜBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN

– WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VORÜBERGEHEND IN EINEM ANDEREN KONSULARBEZIRK ALS DEM IHRES WOHNSITZES AUFHALTEN

Mit dem Präsidialerlass Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der Präsident der Republik die Kammern aufgelöst. Mit dem Präsidialerlass Nr. 97 vom selben Tag wurde der Termin für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik auf den 25. September 2022 festgelegt. Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland wählen die Kandidaten des Auslandswahlkreises.

Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 wählen im Ausland lebende und in die Wählerverzeichnisse des Auslandswahlkreises eingetragene Italiener/-innen auf dem Postwege. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist und dafür vorzugsweise das Portal für konsularische Dienstleistungen FastIt nutzen.

Wahlberechtigte Italiener/-innen, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vorübergehend im Ausland aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen können ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben, indem sie sich die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln an die Adresse ihres vorübergehenden Auslandsaufenthalts senden lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Aufenthalt von mindestens drei Monaten handelt und dass das Datum der bevorstehenden Parlamentswahlen am 25. September 2022 in diesen Zeitraum fällt.

Auch im AIRE registrierte Wahlberechtigte, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vorübergehend in einem anderen Konsularbezirk aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen können ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben, indem sie sich die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln an die Adresse ihres vorübergehenden Auslandsaufenthalts senden lassen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Aufenthalt von mindestens drei Monaten handelt und dass das Datum der bevorstehenden Parlamentswahlen am 25. September 2022 in diesen Zeitraum fällt.

Um ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben zu können, müssen diese Wahlberechtigten der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, bis Mittwoch, 24. August 2022 eine entsprechende Option zukommen lassen.

Die Option muss (unter Verwendung des beigefügten Formulars oder formlos auf Normalpapier) per Post, Telefax oder E-Mail, auch nicht zertifizierte E-Mail, an die Gemeinde geschickt werden oder direkt bei der Gemeinde abgegeben werden, gegebenenfalls auch von einer anderen Person als dem Antragsteller selbst.

Die Option, der eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Wahlberechtigten beizufügen ist, muss in jedem Fall Folgendes enthalten: die vollständige Postanschrift im Ausland, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen; die Angabe des für das Gebiet zuständigen Konsulats; eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Stimmabgabe per Post erfüllt sind (d. h., dass der Antragsteller sich – aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken – für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in den der Wahltermin fällt, in einem anderen Land aufhält, in dem er keinen meldeamtlichen Wohnsitz hat, bzw. dass er Familienangehöriger eines diese Bedingungen erfüllenden italienischen Staatsangehörigen ist und mit diesem zusammenlebt); eine Erklärung, in welcher der Antragsteller bestätigt, sich der strafrechtlichen Folgen im Falle falscher Angaben bewusst zu sein.

Der Widerruf der in der vorstehend beschriebenen Weise eingereichten Option ist innerhalb derselben Frist (24. August 2022) möglich. Schließlich ist zu beachten, dass die Option ausschließlich für die Wahl gilt, auf die sie sich bezieht (d.h. in diesem Fall für die Parlamentswahlen am 25. September 2022).

Es wird darauf hingewiesen, dass im AIRE registrierte Wahlberechtigte, die sich bereits anstelle der Briefwahl für die Ausübung ihres Stimmrechts in ihrer Gemeinde in Italien entschieden haben und ihre Entscheidung (OPTION) dem Konsulat bis zum 31. Juli schriftlich mitgeteilt haben, von ihrer italienischen Gemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, die sie dazu berechtigt, in Wahllokalen in Italien ihre Stimme für die Kandidaten des nationalen Wahlkreises und nicht für die des Auslandswahlkreises abzugeben. Die Option für eine Stimmabgabe in Italien gilt nur für diese Wahlen. Für Reisen nach Italien zur Ausübung des Stimmrechts sind gesetzlich KEINE Reisekostenerstattungen, sondern nur Preisvergünstigungen für Strecken innerhalb Italiens vorgesehen. Nur Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Ländern, in denen die Voraussetzungen für die Briefwahl nicht erfüllt sind (Gesetz 459/2001, Art. 20, Abs. 1-bis), haben Anspruch auf die Erstattung von 75 % der Kosten für ihr Flugticket in der Economy-Klasse.

Die Konsularabteilung steht für weitere Auskünfte unter der E-Mail-Adresse: berlino.elettorale@esteri.it oder unter den Tel.-Nummern (030) 25440-149/-184 zur Verfügung.

FORMULAR FÜR DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS PER BRIEFWAHL IM AUSLANDSWAHLKREIS FÜR WAHLBERECHTIGTE, DIE SICH VORÜBERGEHEND IM AUSLAND AUFHALTEN