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Verfassungsreferendum am 22. und 23. März 2026

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STIMMABGABE PER POST FÜR ITALIENER IM AUSLAND UND OPTION FÜR DIE STIMMABGABE IN ITALIEN

Mit Präsidialerlass vom 13.01.2026, veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.01.2026, wurde der Termin für das Referendum gemäß Art. 138 der Verfassung zur Änderung einiger Verfassungsartikel (sog. „Justizreform”) auf den 22. und 23. März 2026 festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das WAHLRECHT von der italienischen Verfassung geschützt wird. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können italienische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen oder sich vorübergehend im Ausland aufhalten und in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind AUF DEM POSTWEG ABSTIMMEN. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist und diese Angaben gegebenenfalls unverzüglich aktualisieren. Dafür ist vorzugsweise das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast It zu nutzen.

Alternativ zur Stimmabgabe per Post können im AIRE eingetragene Wähler in ihrer Wahlgemeinde in Italien abstimmen. Dafür müssen sie der Konsularabteilung innerhalb von 10 Tagen nach Anberaumung der Volksabstimmung ihre Entscheidung (OPTION) schriftlich mitteilen. Die Entscheidung (Option) für die Stimmabgabe in Italien gilt nur für die Volksabstimmung, für die Sie getroffen wurde.

Die OPTION muss bis zum 24.01.2026 bei der Konsularabteilung eingehen.

Für diese Mitteilung kann das entsprechende Formular verwendet werden, das sowohl von der Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit (www.esteri.it) als auch hier heruntergeladen werden kann.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Berlin abgegeben oder dorthin geschickt werden. Während der Öffnungszeiten des Konsulats kann es persönlich abgegeben oder per Post an die Adresse Hildebrandstr. 1, 10785 Berlin, per E-Mail an die Adresse berlino.elettorale@esteri.it oder per zertifizierter E-Mail an amb.berlino.consolare@cert.esteri.it gesendet werden.

Die Mitteilung der Option kann auch auf normalem Papier geschrieben werden; um gültig zu sein, muss sie jedoch auf jeden Fall folgende Angaben des Wahlberechtigten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnort, Unterschrift. Ferner ist ihr die Kopie eines Ausweisdokuments des Wahlberechtigten beizulegen.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist es Aufgabe der Wähler dafür zu sorgen, dass die per Post geschickte Option rechtzeitig beim Konsulat ankommt. Anträge, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen, können NICHT berücksichtigt werden.

Die Option für die Stimmabgabe in Italien kann mit einer schriftlichen Mitteilung WIDERRUFEN werden, die in der gleichen Weise und innerhalb derselben Frist, wie sie für die Ausübung der Option vorgesehen sind, beim Konsulat einzureichen oder diesem zuzusenden ist.

Das Gesetz sieht KEINE Erstattung der Reisekosten für die Rückreise nach Italien zur Stimmabgabe vor, sondern lediglich Tarifvergünstigungen innerhalb Italiens.

FÜR WEITERE AUSKÜNFTE WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE KONSULARKANZLEI.