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Europäisches Führungszeugnis

Für in Deutschland ansässige italienische Staatsangehörige wird das Europäische Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Das über eine Verbindung mit der italienischen Strafregisterdatenbank (dem so genannten ECRIS-System) ausgestellte Führungszeugnis enthält Verurteilungen, die von den italienischen Justizbehörden sowie von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen sie ergangen sind. Hiervon ausgenommen sind Malta, Portugal, Slowenien und Griechenland, die nicht mit dem System verbunden sind. In gleicher Weise wird den von öffentlichen Verwaltungen anderer Mitgliedstaaten gestellten Anträgen auf Ausstellung von Führungszeugnissen nachgekommen. Die Kosten für Führungszeugnisse, die aus dem Ausland angefordert werden, richten sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates.

So fordern Sie das Führungszeugnis an
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann sein Führungszeugnis folgendermaßen beantragen:

  • persönlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • schriftlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • online über das Portal des Bundesamtes für Justiz (nur mit elektronischem Dokument) (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de)

Weitere Informationen (in deutscher Sprache)

Übersetzung und Legalisation des Führungszeugnisses
Für eine Verwendung in Italien müssen deutsche Führungszeugnisse NICHT legalisiert werden.
Für die Einwohner der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die Übersetzung direkt von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Berlin angefertigt.