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Krankenversicherung

Gesundheitsversorgung
Italienische Staatsangehörige, die beim nationalen Gesundheitsdienst (SSN: servizio sanitario nazionale) eingetragen sind, von diesem gesundheitlich versorgt werden und deren Wohnsitz in Italien liegt, haben im Ausland nicht nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, sondern auf alle medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn sie die europäische Krankenversicherungskarte „TEAM“ (Tessera Europea Assicurazione Malattia) vorlegen. Für mehr Informationen schauen Sie bitte in die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums. Mit der TEAM-Karte kann der Patient die gleiche medizinische Versorgung beanspruchen, die der einheimischen Bevölkerung des Gastlandes zugute kommt. Der deutsche Arzt bittet Sie normalerweise darum, ein kurzes Formular auszufüllen, mit dem er die Kostenerstattung direkt beim nationalen italienischen Gesundheitssystem erwirken kann.
Im Falle einer Reise nach…“) gibt nach Eingabe des Ziellandes und des Grundes für den Auslandsaufenthalt Antworten auf Fragen zur Gesundheitsversorgung im Ausland.

Schwangerschaft und Geburt
Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt auch die Leistungen vor und nach der Geburt ab, die medizinisch als notwendig erachtet werden und die der Allgemeinheit der deutschen Versicherten zugute kommen (nicht gegen Bezahlung). Für die Geburt in einer öffentlichen oder mit einer Krankenkasse vertraglich verbundenen Einrichtung ist es notwendig, das Formular E112 bei der eigenen Ortskrankenkasse (ASL) zu beantragen. Dieses Formular kann nur in drei besonderen Fällen ausgegeben werden:
1. an Frauen, die ihr Kind in dem Land zur Welt bringen wollen, in dem ihr Ehemann wohnhaft ist;
2. an Frauen, die in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, um sich von ihren Familien helfen zu lassen;
3. Empfängerinnen von Stipendien, die im Zeitraum ihrer Tätigkeit gebären.
Bei Freiberuflerinnen, die in Deutschland Beiträge zahlen, übernimmt Deutschland die Kosten der Gesundheitsversorgung.

Formular E104
Italienische Staatsangehörige, die durch Eintragung ins Verzeichnis der im Ausland lebenden Italiener, A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, sind verpflichtet, in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen und müssen somit durch eine Einschreibung bei einer deutschen Krankenkasse dem deutschen Gesundheitssystem beitreten. Die deutschen Krankenversicherungen fordern von den neuen Mitgliedern das Formular E104, das zum Nachweis der Krankenversicherungszeiten in Italien dient. Denn die deutsche Krankenkasse schreibt neue Mitglieder ab dem Tag ein, an dem die Deckung durch die italienische Versicherung endet, wie auf dem von der ASL der italienischen Herkunftsgemeinde ausgefüllten Formular E104 vermerkt. E104 ist ein europäisches Formular und braucht daher nicht übersetzt zu werden.

Wichtig: Falls der Nachweis der Versicherungszeiten durch das Formular E104 versäumt wurde, kann die deutsche Krankenkasse die rückständigen Beiträge ab dem Datum der behördlichen Anmeldung in Deutschland nachfordern. Eine kürzlich erfolgte Intervention des Gesundheitsministeriums bei den regionalen Verantwortungsträgern hat die Ausstellung des Formulars E104 für die in Deutschland wohnhaften Italiener erheblich erleichtert. Die Schwierigkeiten, auf die unsere Landsleute in der Vergangenheit stießen, wurden somit überwunden.