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Führerschein

FÜHRERSCHEIN: LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION
• Bürger, die sich für kurze Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, können mit dem italienischen Führerschein fahren, da die Mitgliedstaaten gemäß der EU-Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 die von den jeweiligen Behörden ausgestellten Führerscheine anerkennen.
• Bürger mit italienischem Führerschein, die in einem anderen Land der EU ansässig sind, haben folgende Möglichkeiten: Sie können:
– den italienischen Führerschein in einen gleichwertigen Führerschein im Wohnsitzland umtauschen (Achtung: dies ist eine Option, keine Pflicht) oder
– den ursprünglichen Führerschein behalten, ohne etwas zu unternehmen.

Wird der italienische Führerschein nicht in einen lokalen Führerschein umgewandelt, kann es jedoch bei der Ausstellung eines Duplikats infolge von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Dokuments zu Problemen oder Verzögerungen kommen, da Informationen von dem Staat angefordert werden müssen, der den ersten Führerschein ausgestellt hat. In diesen Fällen muss für den Antrag auf Umtausch eines Führerscheins auch eine Bescheinigung über die Gültigkeit des Führerscheins vorgelegt werden, die eigens vom italienischen Straßenverkehrsamt oder von der zuständigen Stelle des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr ausgestellt wurde.

Um Ihren italienischen Führerschein verlängern zu lassen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörden: Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind dies die örtlichen deutschen Behörden, wenn Sie in Italien wohnen, ist dies das Straßenverkehrsamt in Italien. (siehe Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 30 vom 21. Mai 1999).

Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Konsularabteilung zu wenden.