Die Erdbeben, von denen Italien wiederholt heimgesucht wurde, haben nicht nur die Geschichte und kollektive Erinnerung des Landes auf dramatische Weise geprägt, sondern auch einen Teil seines reichen Kulturerbes schwer beschädigt, wenn nicht gar unwiederbringlich zerstört. Angesichts des wachsenden Bewusstseins um seine extreme Gefährdung steigt die Notwendigkeit einer präventiven Erhaltungsstrategie. So entstand ein Verbund von Institutionen, die im Ernstfall an schnellen und wirkungsvollen Maßnahmen zum Schutz der Kulturgüter mitwirken.
Das ISCR hat sich im Laufe seiner mehr als 70-jährigen Tätigkeit stets für Notmaßnahmen bei Erdbeben eingesetzt und sich dabei mit komplexen Fragen der Prävention und Erhaltung des Kulturerbes befasst. Es baute seine Erfahrungen immer weiter aus und erarbeitete zudem wegweisende geographische Informationssysteme zur Unterstützung der Notfallmaßnahmen – Instrumente, die mittlerweile bei der Erfassung der Schäden am Kulturerbe unverzichtbar geworden sind.
Programm (in italienischer Sprache mit Simultanübersetzung)
– Grußwort S.E. Pietro Benassi, Botschafter der Italienischen Republik
– „Die Entwicklung des Notfallmanagements durch das Ministerium für Kulturgüter, kulturelle Aktivitäten und Tourismus in Zusammenarbeit mit den Spezialeinheiten der Polizei“, Dr. Arch. Maria Elena Corrado, Architektin im höheren Dienst des ISCR
– “Die Erhaltung von Kulturgütern in Notfallszenarien, das Erbe des ehemaligen Direktors Giovanni Urbani im Fachbildungsprojekt des ISCR“, Francesca Capanna, Restauratorin und stellvertretende Direktorin der ISCR-Hochschule (SAF-ISCR)
– “Trümmerbergung bei den Kirchen San Salvatore in Campi und San Benedetto in Norcia (Umbrien): zwei Baustellen mit Pilotfunktion für das Wissen und die Erhaltung“, Dr. Arch. Stefania Argenti, Architektin im höheren Dienst des ISCR
– Fragen und Antworten
U.A.w.g. bis 25. Oktober 2017
E-Mail: eventi.berlino@esteri.it oder Tel.: +49 (0)30 25440-125/-126/-224
Aufgrund der Sicherheitskontrollen bitten wir um zeitiges Erscheinen.
Am Einlass ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.