Das Sorgerecht für Kinder unverheirateter Paare erhält nach deutschem Recht ausschließlich die Mutter, auch wenn der Vater eine Anerkennung der Vaterschaft vorgenommen hat. Der Vater kann das gemeinsame elterliche Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erlangen. Verweigert sie das, so kann er nur gerichtlich dagegen vorgehen. Unverheirateten Paaren wird daher empfohlen, schon bei der Ankunft in Deutschland oder unmittelbar vor der Geburt beim zuständigen Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Musterformulare:
– Sorgeerklärung (in deutscher Sprache)
– Dichiarazione di esercizio congiunto della responsabilità genitoriale (italienische Version der Sorgeerklärung)