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Anmeldung eines in Deutschland geborenen Kindes in Italien – Staatsangehörigkeit

Kinder eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter sind italienische Staatsbürger, auch wenn sie im Ausland geboren wurden. Die Geburt muss jedoch in Italien nachbeurkundet werden.
In der Regel übermittelt das deutsche Standesamt die internationale Geburtsurkunde dem zuständigen Konsulat, welches diese der italienischen Gemeinde weiterleitet.

Wenn die Eltern verheiratet und bereits im AIRE sowie im Konsularverzeichnis eingetragen sind, schickt das Konsulat die Geburtsurkunde von Amts wegen nach Italien, damit sie dort nachbeurkundet und das Kind im AIRE registriert werden kann. Die mit der Nachbeurkundung befasste italienische Gemeinde bestätigt dann den Eltern, dass die Eintragung erfolgt ist.
Es ist ratsam, sich etwa einen Monat nach der Geburt per E-Mail zu erkundigen, ob die deutsche Kommune die Geburtsurkunde übermittelt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Eltern das Original der internationalen Geburtsurkunde in Papierform per Post an das Konsularbüro schicken.
Sollten die Eltern nicht verheiratet sein, beachten Sie bitte die Seite „Anmeldung eines in Deutschland nichtehelich geborenen Kindes“ – Anerkennung.

>>HINWEIS: Der Reisepass für das Kind kann erst beantragt werden, wenn das Konsulat die notwendigen Unterlagen für die Registrierung des Kindes in Italien erhalten hat. Ein Personalausweis für das Kind kann erst dann beantragt werden, wenn die italienische Gemeinde nach Erhalt der Unterlagen vom Konsulat die Geburt nachbeurkundet und das Kind im Register der im Ausland lebenden Italiener/innen (AIRE) eingetragen hat.Kinder eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter sind italienische Staatsbürger, auch wenn sie im Ausland geboren wurden. Die Geburt muss aber in Italien registriert werden. In der Regel übermittelt das deutsche Standesamt die internationale Geburtsurkunde dem Konsulat, das die Registrierung veranlasst.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte die zuständige konsularische Abteilung:
– per E-Mail: statocivile.berlino@esteri.it
– per Telefon: (030) 25440-156/-158