Das Jugendamt (JA) befasst sich mit dem Schutz Minderjähriger und greift immer dann ein, wenn es eine Bedrohung des Kindeswohls feststellt. Es tut dies mit sehr viel weiterreichenden Befugnissen als das bei Behörden anderer Länder der Fall ist und kann auch bei der Ausübung des Sorgerechts an die Stelle der Eltern treten.
Es agiert außerdem als Nebenkläger in allen Gerichtsverfahren, an denen Minderjährige beteiligt sind, und kann gegen Gerichtsentscheidungen Berufung einlegen. Außerdem ist es die für die Durchführung der Gerichtsurteile zuständige Behörde. Das JA ist daher gleichzeitig Prozessbeteiligter, Beratungs- und Durchführungsorgan. Diese in den Rechtsordnungen anderer westlicher Länder unbekannte Besonderheit stößt auf europäischer Ebene auf wachsende Kritik, vor allem bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit mit Blick auf vermeintlich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen. Aber auch in Deutschland zog die Tätigkeit des JA im Zusammenhang mit der Verwendung fragwürdiger Gutachten Kritik des Bundesverfassungsgerichts auf sich.