ELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS (CIE)
Stand: 02.09.2026
Ab dem 3. August 2026 hat der Personalausweis in Papierform ungeachtet der auf dem Dokument angegebenen Gültigkeitsdauer seine Gültigkeit für Reisen ins Ausland verloren. Sofern er noch nicht abgelaufen ist, bleibt er – jedoch nur im Verkehr mit den italienischen Behörden – bis zum 31. Januar 2027 als Ausweisdokument gültig.
Italienische Staatsangehörige, die im AIRE eingetragen sind und ausschließlich im Besitz eines Personalausweises in Papierform sind, können unabhängig vom Ablaufdatum über das Portal Prenot@Mi einen Termin für die Ausstellung des elektronischen Personalausweises (CIE) buchen.
Wir informieren alle italienischen Eltern minderjähriger Kinder, dass ab dem 14. Juni 2023 gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 keine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mehr für die Ausstellung des eigenen Ausweisdokuments (Reisepass und CIE) vorgelegt werden muss.
Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige besteht hingegen weiterhin die Verpflichtung, eine von beiden Elternteilen oder vom Träger der elterlichen Verantwortung unterzeichnete Einwilligung vorzulegen.
Für die Ausstellung des CIE muss das nachstehend beschriebene Voranmeldeverfahren befolgt werden (Achtung: Es ist nicht möglich, den CIE ohne Termin direkt am Schalter zu beantragen).
In begründeten Ausnahmefällen und bei konkreten Hinderungsgründen können Sie einen Termin für die Ausstellung des elektronischen Personalausweises mit dem entsprechenden Büro vereinbaren (Kontaktdaten am Ende der Seite).
1) Was ist ein elektronischer Personalausweis?
Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung und für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in einige Schengen-Staaten (z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) sowie in weitere Länder, mit denen bilaterale Abkommen bestehen (siehe einzelne Länderübersichten “schede Paese” auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it) gültig ist.
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. Er erfüllt die gleichen Funktionen wie der Personalausweis in Papierform und ermöglicht außerdem den Zugang zu den Online-Diensten der italienischen Behörden.
2) Für wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?
Die Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Berlin kann den Personalausweis nur italienischen Staatsbürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ausstellen, die im Register des Konsulats eingetragen sind und deren persönliche Daten bereits im Register der im Ausland ansässigen Italiener A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums verzeichnet sind.
Wer nicht im A.I.R.E. registriert ist, muss zunächst über das FAST IT-Portal seine Eintragung veranlassen und seine Eintragung in dieses Register durch die zuständige italienische Meldegemeinde abwarten, bevor er einen Antrag stellen kann (bei Bürgern, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).
Unerlässliche Voraussetzung für die Eintragung von im Ausland geborenen italienischen Staatsangehörigen in die A.I.R.E.-Datenbank ist, dass die Geburtsurkunde bereits im Personenstandsregister der entsprechenden Gemeinde nachbeurkundet wurde.
Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zu der der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.
Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des CIE ist der Besitz einer von der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) bestätigten Steuernummer. Besitzt der Antragsteller keine Steuernummer oder ist diese nicht bestätigt, so veranlasst die Konsularkanzlei die Beantragung über die Steuerbehörde.
3) Ab wann kann ein elektronischer Personalausweis (CIE) beantragt werden?
Terminanfragen für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises können ab 10. September 2020 gestellt werden.
4) Wie wird der elektronische Personalausweis (CIE) beantragt?
Die Beantragung eines Personalausweises ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvereinbarung muss über die Plattform Prenot@Mi erfolgen.
Für den Erhalt eines Zugangs registrieren Sie sich bitte als Nutzer auf dieser Plattform.
Auch Nutzer, die bereits auf dem alten Portal „PrenotaOnLine“ registriert sind, müssen sich erneut auf der Plattform Prenot@mi registrieren.
In begründeten Ausnahmefällen und bei konkreten Hinderungsgründen können Sie einen Termin für die Ausstellung des Personalausweises mit dem entsprechenden Büro vereinbaren (Kontaktdaten am Ende der Seite).
5) Wie vereinbart man einen Termin auf der Plattform Prenot@Mi?
Zunächst müssen Sie sich auf der neuen Plattform registrieren.
Nach Ihrer Registrierung klicken Sie zur Terminbuchung im Menü oben auf der Startseite auf ‚Buchen‘ und wählen Sie die Dienstleistung aus, für die Sie eine Terminbuchung vornehmen möchten.
Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.
ACHTUNG: Das System gibt Daten zur Terminbuchung nur für die folgenden 8 Wochen frei. Erscheint zum Zeitpunkt der Buchung die Meldung „Keine Buchungstermine für die gewünschte Dienstleistung verfügbar“, bedeutet dies, dass alle derzeit im System freigegebenen Termine bereits gebucht sind.
Um 7 Uhr morgens gibt das System einen weiteren (Arbeits-) Tag frei, an dem dann wieder Terminbuchungen vorgenommen werden können. Es wird empfohlen, die Plattform regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Termine frei geworden sind.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen PC (Windows/Mac) zu verwenden und Cookies sowie den Browserverlauf zu löschen.
Der über die Plattform vereinbarte Termin muss nicht bestätigt werden. Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des CIE (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.
Achtung: Wenn der Nutzer zwar bereits registriert ist, jedoch bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einloggen in das eigene Nutzerkonto auf der Startseite der entsprechende Button Ortswechsel “cambia sede” anzuklicken.
6) Kann man den Termin für eine andere Person buchen?
Ja, das ist möglich. Dafür wählen Sie den Eintrag „Terminbuchung für andere Personen“ aus. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen Personalausweis erhalten sollen. Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der Personalausweisantrag nicht weiterbearbeitet werden.
Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin („Mehrfachbuchung – „Prenotazione multipla“ anklicken), d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.
7) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?
Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:
– den früheren Personalausweis (falls Sie keinen haben, ein anderes Ausweisdokument; falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen); falls der CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
>> ACHTUNG: Der bisherige Personalausweis wird am Tag des Termins einbehalten.
– 1 Kopie des bisherigen Dokuments (Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises; Fotokopie der Seiten 2, 3, 4 und 5 des Reisepasses)
– 1 biometrisches Foto (neueren Datums, Frontalaufnahme, in Farbe, Format 35 x 45 mm).
– bei Beantragung eines Personalausweises für ein minderjähriges Kind unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des anderen Elternteils unabhängig vom Personenstand des Antragstellers (ledig, verheiratet, in Trennung oder geschieden).
Ist der andere Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift auf dem Zustimmungsdokument beglaubigt werden: entweder in der Konsulatskanzlei zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohngemeinde oder einer anderen Behörde oder von einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
– Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin das Diebstahl- oder Verlustanzeigeformular vorgelegt werden, ebenso die bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde) erstattete Anzeige. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden (jedes Bundesland hat eine eigene Internetseite; der Beleg kommt einige Tage später per Post).
– Barzahlung oder EC-Karte (andere Karten werden nicht akzeptiert), um den CIE zu bezahlen.
Für den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten:
– 21,95 EUR im Falle einer Erstausstellung oder Verlängerung
– 27,11 Euro im Falle eines Duplikats (Ausstellung eines neuen Ausweises früher als 180 Tage vor Gültigkeitsablauf des vorherigen Ausweises aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung)
8) Welche Schritte werden am Tag des Termins durchgeführt?
Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorangegangenen Punkt angegebenen Unterlagen entgegen. Er nimmt die Erkennung und Verifizierung des Fotos vor und nimmt die Fingerabdrücke und die Unterschrift (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren) auf.
Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Konsularbeamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem Elternteil oder in jedem Fall vom Träger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.
9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?
Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) angefertigt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte der CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).
Im Falle einer nicht erfolgten Zustellung wird die Sendung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post an die Staatsdruckerei zurückgesandt. Diese leitet sie in einer zweiten Sendung an das Konsulat weiter, das sie anschließend dem Antragsteller aushändigt.
10) Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:
– 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre
– 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre)
– 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.
Für Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, gibt es hingegen keine Frist.
11) Ist für die Ausstellung eines Personalausweises an ein Elternteil mit minderjährigen Kindern die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich?
Nein. Ab dem 14. Juni 2023 ist es für Eltern minderjähriger Kinder gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich, die Einverständniserklärung des anderen Elternteils für die Ausstellung des eigenen Ausweisdokuments (Reisepass und CIE) vorzulegen.
Konkret sieht der geänderte Artikel 3-bis des Gesetzes 1185/1967 vor, dass der andere Elternteil eine Untersagung der Ausstellung des Ausweises beantragen kann, wenn die konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Antragsteller durch seinen Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht. Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter am ordentlichen Gericht gestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der gewöhnliche Wohnsitz des Kindes liegt, oder – falls das Kind im Ausland wohnt – bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Gemeinde seiner Eintragung ins AIRE befindet.
Daher erklärt der Elternteil, der die Ausstellung des Dokuments beantragt, dass er keine Verfügung erhalten hat, welche die Ausstellung des Reisepasses bzw. des Personalausweises untersagt.
12) Was ist eine Einverständniserklärung?
Die Einverständniserklärung ist eine vom italienischen Gesetz vorgesehene persönliche Erklärung, die der Elternteil auf dem entsprechenden Formular zur Einverständniserklärung oder durch Erstellung einer Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung unterzeichnen kann; eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverständniserklärung beizufügen.
Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift von der Konsulardienststelle oder der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zuständigen Behörde (Notar) persönlich beglaubigt werden.
Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
13) Kann mein Personalausweis geändert werden?
Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument, keine Wohnsitzbescheinigung und kein Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Personalausweis zu aktualisieren. Hat sich die Adresse geändert, sollten Sie eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung mitführen.
14) Können verheiratete Frauen den Familiennamen ihres Mannes eintragen lassen?
Nein, das ist nicht möglich.
Kontaktdaten der Personalausweisabteilung:
E-Mail-Adresse: ci_ambberl@esteri.it
Tel. +49 (0)30 25440-151/-157/-184
Es wird empfohlen, außerhalb der Schalteröffnungszeiten anzurufen.
Für weiterführende Informationen und Hinweise klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI)