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Personalausweis

Aktualisiert am 17.08.2023

ELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS (CIE)

Die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.

Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige bleibt hingegen die von beiden Elternteilen oder von der Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, unterzeichnete Zustimmung erforderlich.


Für die Ausstellung des CIE gilt das nachfolgend beschriebene Terminbuchungsverfahren (Achtung: eine Beantragung des CIE ohne Termin direkt am Schalter ist nicht möglich).
Bei nachgewiesenen Anliegen und konkreten Hinderungsgründen kann durch direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Büro (s.u. für die Kontakte) ein Termin für die Ausstellung eines Personalausweises vereinbart werden.

 1) Was ist ein elektronischer Personalausweis?
Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung und für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in einige Schengen-Staaten (z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) sowie in weitere Länder, mit denen bilaterale Abkommen bestehen (siehe einzelne Länderübersichten “schede Paese” auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it) gültig ist.
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. Er erfüllt die gleichen Funktionen wie der Personalausweis in Papierform und gibt außerdem Zugang zu den Online-Diensten der italienischen Behörden.

2) Für wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?
Die Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Berlin kann den Personalausweis nur italienischen Staatsbürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ausstellen, die im Register des Konsulats eingetragen sind und deren persönliche Daten bereits im Register der im Ausland ansässigen Italiener (A.I.R.E. – Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums verzeichnet sind.

Wer nicht im A.I.R.E. registriert ist, muss zunächst über das FAST IT-Portal seine Eintragung veranlassen und seine Eintragung in dieses Register durch die zuständige italienische Meldegemeinde abwarten, bevor er einen Antrag stellen kann (bei Bürgern, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).
Unerlässliche Voraussetzung für die Eintragung von im Ausland geborenen italienischen Staatsangehörigen in die A.I.R.E.-Datenbank ist, dass die Geburtsurkunde bereits ins Personenstandsregister der entsprechenden Gemeinde übertragen wurde.

Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des CIE ist der Besitz einer von der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) bestätigten Steuernummer. Besitzt der Antragsteller keine Steuernummer oder ist diese nicht bestätigt, so veranlasst die Konsularkanzlei die Beantragung über die Steuerbehörde.

3) Ab wann kann ein elektronischer Personalausweis (CIE) beantragt werden?
Terminanfragen für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises können ab 10. September 2020 gestellt werden.

4) Wie wird der elektronische Personalausweis (CIE) beantragt?
Die Beantragung eines elektronischen Personalausweises muss über die Online-Reservierungsplattform Prenot@mi erfolgen.
Bei nachgewiesenen Anliegen und konkreten Hinderungsgründen kann durch direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Büro (s.u. für die Kontakte) ein Termin für die Ausstellung eines Personalausweises vereinbart werden.

5) Wie vereinbart man einen Termin auf der Online-Reservierungsplattform „Prenot@Mi“?
Zunächst müssen Sie sich auf dem Portal registrieren. Nach Abschluss der Registrierung gehen klicken Sie auf  Terminbuchung und geben Ihre Nutzerdaten ein. Sie erhalten dann Zugang zum Dienstleistungsangebot und gehen weiter vor wie oben angegeben.Sie gelangen so zur Seite mit dem aktuellen Dienstleistungsangebot. Dort wählen Sie den Service „Carta di Identità“ (Personalausweis) aus und tragen die Daten der Person ein, für die der Personalausweis bestimmt ist (sog. Antragsteller “richiedente”).
Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.

Achtung: Das System gibt Daten zur Terminbuchung ab dem 16. Tag nach dem Aufruf der Seite und nur für die folgenden 13 Wochen frei. Erscheint zum Zeitpunkt der Buchung die Meldung „Keine Buchungstermine für die gewünschte Dienstleistung verfügbar“, bedeutet dies, dass alle derzeit im System freigegebenen Termine bereits gebucht sind. Um 7:00 Uhr morgens gibt das System einen weiteren (Werk-) Tag frei, an dem dann wieder Terminbuchungen vorgenommen werden können. Sollten Sie am Tag des Termins verhindert sein, ist der Termin über diese Plattform zu stornieren, damit andere ihn buchen können.

Der auf der Online-Plattform gebuchte Termin benötigt keine Bestätigung. Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des CIE (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.
Achtung: Wenn der Nutzer bereits registriert ist, aber bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einwählen in das eigene Nutzerkonto auf der ersten Seite links der entsprechende Button Ortswechsel “cambia sede” anzuklicken.

6) Kann man den Termin für eine andere Person buchen?
Ja, die Möglichkeit besteht. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen CIE erhalten sollen (Antragsteller). Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.
Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.

7) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?
Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

den früheren Personalausweis (falls Sie keinen haben: ein anderes Ausweisdokument; falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen); falls der CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
>> ACHTUNG: der frühere Personalausweis wird am Tag des Termins einbehalten.

– 1 Kopie des früheren Dokuments (kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises; kopie der Seiten 2, 3, 4 und 5 des Reisepasses).

1 biometrisches Foto (neueren Datums, Frontalaufnahme, in Farbe, Format 35 x 45 mm).

Falls der Personalausweis für ein minderjähriges Kind beantragt wird: Einverständniserklärung des anderen Elternteils, unabhängig vom Personenstand des Antragstellers (ledig, verheiratet, in Trennung oder geschieden).

Ist der andere Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift auf dem Zustimmungsdokument beglaubigt werden: entweder in der Konsulatskanzlei zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohngemeinde oder einer anderen Behörde oder von einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.

– Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin das Diebstahl- oder Verlustanzeigeformular vorgelegt werden, ebenso die bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde) erstattete Anzeige. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden (jedes Bundesland hat eine eigene Internetseite; der Beleg kommt einige Tage später per Post).

Bargeld oder EC-Karte (andere Karten werden nicht akzeptiert), um den CIE zu bezahlen.
Für den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten:
– 21,95 Euro im Falle einer Erstausstellung oder Verlängerung
– 27,11 Euro im Falle eines Duplikats (Ausstellung einer neuen Karte früher als 180 Tage vor Gültigkeitsablauf der vorherigen Karte aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung)

8) Welche Schritte werden am Tag des Termins durchgeführt?
Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorangegangenen Punkt angegebenen Unterlagen entgegen. Er nimmt die Erkennung und Verifizierung des Fotos vor und nimmtdie Fingerabdrücke und die Unterschrift (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren) auf.

Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Konsularbeamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem ihrer Elternteile oder dem Träger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.

9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?
Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte der CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).

Bei Nichtzustellung wird die Sendung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post für weitere Zustellversuche an die Konsulardienststelle zurückgeschickt.

10) Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:
– 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;
– 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
– 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.

11) Braucht ein italienischer Staatsangehöriger, der minderjährige Kinder hat, für die Beantragung des Personalausweis die Einverständniserklärung des anderen Elternteils?

Nein. Ab dem 14. Juni 2023 die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern,  die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.

Konkret besagt der geänderte Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 1185/1967, dass der andere Elternteil eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen kann, wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass er sich durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte.
Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.

Daher erklärt der antragstellende Elternteil, dass er/sie kein richterliches Verbot zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises erhalten hat.

12) Was ist eine Einverständniserklärung?
Die Einverständniserklärung ist eine vom italienischen Gesetz vorgesehene persönliche Erklärung, die der Elternteil auf dem entsprechenden Formular zur Einverständniserklärung oder durch Erstellung einer Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung unterzeichnen kann; eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverständniserklärung beizufügen.
Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift von der Konsulardienststelle oder der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zuständigen Behörde (Notar) persönlich beglaubigt werden.
Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen.
Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.

13) Kann mein Personalausweis geändert werden?
Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument, keine Wohnsitzbescheinigung und kein Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Personalausweis zu aktualisieren. Hat sich die Adresse geändert, so sollten Sie eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung mitführen.

14) Können verheirateten Frauen den Familiennamen ihres Mannes eintragen lassen?
Nein, das ist leider nicht möglich.

Kontaktdaten des Personalausweisbüros:
– E-Mail-Adresse: ci_ambberl@esteri.it
– Tel.Nr. +49 (0)30 25440-151/-157/-184

Für weiterführende Informationen und Hinweise klicken Sie bitte auf folgenden Link: Informazioni generali sul sito del Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale (auf Italienisch)