Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI)
Das ETD (Emergency Travel Document) ist ein Notreisedokument, das ausdrücklich in den europäischen Rechtsvorschriften vorgesehen ist (Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 (96/409/GASP)) und seit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 71/2011 von den italienischen Behörden ausgestellt wird. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder sonstigem Nichtvorhandensein eines gültigen Ausweis- und Reisedokuments wird es ausschließlich für die Rückkehr nach Italien oder an den Ort des ordnungsgemäßen Wohnsitzes ausgestellt. Es gilt nur für die Zeit, die für das Erreichen des Ziels unbedingt erforderlich ist und höchstens 15 Tage.
Die Identität des Antragstellers muss nachgewiesen werden, entweder durch Fotokopien des verlorenen bzw. gestohlenen Ausweises oder sonstige Dokumente mit persönlichen Daten, Foto und Unterschrift (wie z.B. abgelaufener Personalausweis oder Führerschein) oder auch durch eine Erklärung von mindestens einem volljährigen italienischen Staatsangehörigen mit gültigem Ausweisdokument. Sollte es nicht möglich sein, die Identität des Antragstellers auf die oben beschriebene Weise nachzuweisen, muss die konsularische Vertretung eine Bestätigung der persönlichen Daten bei der italienischen Wohnsitzgemeinde einholen (was die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des ETD eventuell erheblich verlängert).
Bei der Ausstellung eines ETD für Minderjährige muss der Antrag von den Eltern oder den die elterliche Verantwortung ausübenden Personen gestellt werden (persönlich oder durch eine entsprechende Erklärung, die per Fax oder E-Mail zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments übermittelt wird). In bestimmten Fällen (z. B. bei einem Minderjährigen auf einer Klassenreise, der von Lehrkräften begleitet wird und ordnungsgemäß in die Liste der begleiteten Schüler eingetragen ist) kann der Antrag auch von einer anderen Person als den Eltern gestellt werden (im vorliegenden Beispiel von der Lehrkraft).
In der Regel wird das ETD während der Öffnungszeiten der Konsularkanzlei ausgestellt.
Folgendes ist für die Ausstellung des Dokuments sind erforderlich:
– ein Passfoto des Antragstellers, das auch ohne zusätzliche Kosten digital mit den in der Konsularkanzlei vorhandenen Geräten aufgenommen werden kann
– Erklärung zum Diebstahl oder Verlust des Reisedokuments gemäß den Artikeln 46 und 47 des D.P.R. 445/2000
– eine bei den örtlichen Polizeibehörden eingereichte Anzeige wegen Diebstahls oder Verlusts des Reisedokuments
– das Reisedokument (sofern möglich)
Derzeit fallen für die Ausstellung des ETD keine Gebühren an.
In absoluten und nachgewiesenen Notfällen kann es gegen Zahlung der Expressgebühren von 50,00 € auch außerhalb der Öffnungszeiten ausgestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in einigen Fällen das Reisen auch ohne Ausweisdokument möglich ist, wenn beispielsweise die Diebstahl- oder Verlustanzeige des Dokuments zusammen mit einer Fotokopie desselben vorgelegt wird.
Für Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Wiedereinreise in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei auch direkt am Flughafen einen Notreiseausweis für die Rückreise ausstellen.
Identität und Staatsangehörigkeit müssen durch amtliche Dokumente nachgewiesen werden, in der Regel durch einen abgelaufenen Reisepass oder ein Ersatzdokument für den Reisepass.
Die Bundespolizei stellt Ersatzdokumente für den Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Monat aus.
Der Notreiseausweis kann auch online beantragt werden: https://bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/passrechtliche hinweise/passersatzpapiere-beantragen
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter Notfälle.