Stand: 17.08.2023
Die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.
Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige bleibt hingegen die von beiden Elternteilen oder von der Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, unterzeichnete Zustimmung erforderlich.
Die Ausstellung von Reisepässen kann nur über ein Buchungsverfahren beantragt werden, das hierunter beschrieben ist.
Eine Beantragung des Reisepasses ohne Termin direkt am Schalter ist nicht möglich.
Im Falle absoluter, nachgewiesener Dringlichkeit (Reisen, die aus schwerwiegenden, nachgewiesenen, familiären oder gesundheitlichen Gründen oder aus unvorhersehbaren beruflichen Gründen notwendig sind),werden die Einwohner des Konsularbezirks gebeten:
- Einen Termin über die Online-Reservierungsplattform Prenot@Mi zu vereinbaren;
- Sich dann per E-Mail an die Passabteilung zu wenden, um die Dringlichkeit zu begründen unter Mitteilung des zuvor vereinbarten Termins (passaporti.berlino@esteri.it). Die Dringlichkeit muss unter Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden.
Der Grad der „Dringlichkeit“ wird vom Verantwortlichen der Abteilung bewertet. Sie werden dann per E-Mail über die Entscheidung informiert. Die Ausstellung des Reisepasses unterliegt in diesem Fall der der zuzüglichen Entrichtung einer Dringlichkeitsgebühr in Höhe von 50,00 € (Art. 74 der Konsulargebührentabelle im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011, zuletzt aktualisiert durch das Gesetzesdekret Nr. 221 vom 29. Oktober 2016).
Der Reisepass kann NICHT ohne Termin durch Vorsprechen am Schalter beantragt werden.
KAUFEN SIE KEINE FLUGTICKETS, BEVOR SIE IHREN REISEPASS ERHALTEN HABEN. DER BESITZ EINES FLUGTICKETS ALLEIN GILT NICHT ALS DRINGLICHKEITSGRUND FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES REISEPASSES.
DER REISEPASS
> Was ist ein Reisepass und für wen kann er ausgestellt werden?
Der Reisepass ist ein persönliches Ausweis- und Reisedokument, das mit Ausnahme von Sonderfällen weltweite Gültigkeit hat (siehe zu den einzelnen Ländern die „Schede Paese” auf der Internetseite http://www.viaggiaresicuri.it).
(Der Personalausweis dient hingegen für Reisen innerhalb der Länder der Europäischen Union und in andere Staaten, mit denen Abkommen in Kraft sind.)
Ein ablaufender Reisepass kann nicht verlängert werden, d.h. seine Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden: Es muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Alle Minderjährigen müssen bei Reisen ein eigenes Reisedokument haben (Reisepass oder, Personalausweis, sofern die durchreisten Staaten die Gültigkeit des Personalausweises anerkennen).
In der Regel können italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Konsularbezirk Berlin (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die im Register der im Ausland ansässigen Italiener A.I.R.E. eingetragen sind, die Ausstellung eines Reisepasses bei der Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Berlin beantragen. In begründeten Sonderfällen kann ein Reisepass nach Vorlage entsprechender Unterlagen auch für nicht ansässige italienische Staatsbürger ausgestellt werden (Hierfür ist eine Bevollmächtigung seitens des für den Wohnort zuständigen Polizeipräsidiums oder Konsulats einzuholen).
Wer nicht in der AIRE-Datenbank registriert ist, muss daher zunächst über das FAST IT-Portal seine Eintragung veranlassen.
Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.
> Wann kann man einen Reisepass beantragen?
Sie können einen Reisepass beantragen, wenn Sie keinen anderen gültigen Reisepass besitzen, wenn Ihr Reisepass abläuft (frühestens sechs Monate vor Ablauf), im Falle von Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung oder wenn in Ihrem bisherigen Reisepass keine freien Seiten mehr verfügbar sind.
> Wie viel kostet ein Reisepass?
Die Kosten für einen normalen elektronischen Reisepass (biometrischer Reisepass) betragen € 116 und beinhalten die Gebühr für das Ausweisheft (€ 42,50) und die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung (€ 73,50).
> Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Am Tag des Termins muss die Zahlung bei der Konsularkanzlei in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
> Wie lange ist der Reisepass gültig?
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:
• 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahren;
• 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
• 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.
> Wie beantragt man einen Reisepass?
Die Beantragung eines Reisepasses muss über die Online-Reservierungsplattform Prenot@Mi erfolgen.
Bei nachgewiesenen Anliegen und konkreten Hinderungsgründen kann durch direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Büro (s.u. für die Kontakte) ein Termin für die Ausstellung eines Reisepasses vereinbart werden.
> Wie vereinbart man einen Termin auf der Online-Reservierungsplattform „Prenot@Mi“?
Zunächst müssen Sie sich auf dem Portal registrieren. Nach Abschluss der Registrierung klicken Sie auf Terminbuchung und geben Ihre Nutzerdaten ein. Sie erhalten dann Zugang zum Dienstleistungsangebot und gehen weiter vor wie oben angegeben. Sie gelangen so zur Seite mit dem aktuellen Dienstleistungsangebot. Dort wählen Sie den Service „Passaporto“ (Reisepass) aus und tragen die Daten der Person ein, für die der Reisepass bestimmt ist (sog. Antragsteller “richiedente”). Wenn der Termin also der Austellung eines Reisepasses für ein Kind dienen soll, so müssen bei den Daten für den Termin die Daten des Kindes angegeben werden, auch wenn die Person, die den Termin bucht, faktisch ein Elternteil ist.
Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.
ACHTUNG: Das System gibt Daten zur Terminbuchung ab dem 16. Tag nach dem Aufruf der Seite und nur für die folgenden 13 Wochen frei. Erscheint zum Zeitpunkt der Buchung die Meldung „Keine Buchungstermine für die gewünschte Dienstleistung verfügbar“, bedeutet dies, dass alle derzeit im System freigegebenen Termine bereits gebucht sind.
Um 7:00 Uhr morgens gibt das System einen weiteren (Werk-) Tag frei, an dem dann wieder Terminbuchungen vorgenommen werden können. Sollten Sie am Tag des Termins verhindert sein, ist der Termin über diese Plattform zu stornieren, damit andere ihn buchen können.
Der auf der Online-Plattform gebuchte Termin benötigt keine Bestätigung. Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des Reisepasses (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.
ACHTUNG: Wenn der Nutzer bereits registriert ist, aber bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einwählen in das eigene Nutzerkonto auf der ersten Seite der entsprechende Button Konsularbezirk ändern anzuklicken.
> Kann man den Termin für eine andere Person buchen?
Ja, die Möglichkeit besteht. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen CIE erhalten sollen (Antragsteller). Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.
Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.
> Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des Reisepasses mitbringen?
- Den früheren Reisepass oder wenn man nicht Inhaber eines Reisepasses ist, ein anderes Ausweisdokument des Antragstellers; falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen. Falls der Reisepass für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
- Eine Kopie des unter Nummer 1 genannten Dokuments (kopie der Seiten 2, 3, 4 und 5 des Reisepasses; kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises);
- Bargeld oder EC-Karte (andere Karten werden nicht akzeptiert), um den Reisepass zu bezahlen. Die Kosten für den Reisepass betragen 116,00 EUR.
- für Kinder bis zu einer Körpergröße von ca. 1 m: ein aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe, Größe 3,5 x 4,5 cm, auf weißem Hintergrund (für Kinder ab 1 m Körpergröße und Erwachsene wird das Foto beim Termin am Schalter kostenfrei angefertigt).
- Falls der Reisepass für ein minderjähriges Kind beantragt wird, Einverständniserklärung des anderen Elternteils, unabhängig vom Personenstand des Antragstellers (ledig, verheiratet, in Trennung oder geschieden) mit beigefügter Fotokopie seines Personalausweises. Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, muss dessen Unterschrift auf der Einverständniserklärung persönlich beglaubigt werden: Dies kann entweder beim Termin beim Konsularbüro oder bei der deutschen Wohngemeinde oder einer anderen Behörde oder durch einen Notar erfolgen. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
- Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, ist Folgendes einzureichen:
- die Anzeige bei den deutschen Behörden (Polizei oder kommunales Fundbüro), die auch online erstattet werden kann („Internetwache“; jedes Bundesland hat eine eigene Website; die Empfangsbestätigung geht einige Tage später per Post ein)
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige;
Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Passinhaber und – bei Minderjährigen – einer der beiden Elternteile und der Minderjährige selbst beim Termin für die Abholung des elektronischen Reisepasses persönlich anwesend sein müssen.
> Wie erfolgt die Abholung des Reisepasses?
Wenn die obengennanten Unterlagen vollständig sind und kein Grund für die Verweigerung des Reisepasses vorliegt, wird der Reisepass am Tag des Termines ausgestellt und abgeholt.
> Braucht ein italienischer Staatsangehöriger, der minderjährige Kinder hat, für die Beantragung des eigenes Reisepasses die Einverständniserklärung des anderen Elternteils?
Nein. Ab dem 14. Juni 2023 die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern, die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.
Konkret besagt der geänderte Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 1185/1967, dass der andere Elternteil eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen kann, wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass er sich durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte.
Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.
Daher erklärt der antragstellende Elternteil, dass er/sie kein richterliches Verbot zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises erhalten hat.
> Was ist eine Einverständniserklärung?
Die Einverständniserklärung ist eine nach italienischem Gesetz vorgesehene persönliche Erklärung, die der Elternteil auf dem entsprechenden Formular zur Einverständniserklärung oder durch Erstellung einer Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung unterzeichnen kann; eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverständniserklärung beizufügen.
Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, muss dessen Unterschrift vom Konsularbüro oder der deutschen Wohnsitzgemeinde, von einem anderen öffentlichen Amt oder einem Notar persönlich beglaubigt werden.
Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen.
Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
> Dürfen Minderjährige unbegleitet ins Ausland reisen?
Siehe entsprechende Seite: Unbegleitete Minderjährige
Kontaktdaten der Reisepassabteilung:
– E-Mail-Adresse: passaporti.berlino@esteri.it
– Tel. +49 (0)30 25440-145/-153
Für weiterführende Informationen und Hinweise besuchen Sie bitte folgende Seite: https://www.esteri.it/mae/it/servizi/italiani-all-estero/documenti_di_viaggio/passaporto.html (auf Italienisch)