Stand: 02.09.2026
Wir weisen unsere Landsleute, die Eltern minderjähriger Kinder sind, darauf hin, dass gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 ab dem 14. Juni 2023 die Vorlage der Einverständniserklärung des anderen Elternteils für die Ausstellung des eigenen Ausweisdokuments (Reisepass und CIE) nicht mehr erforderlich ist.
Für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige ist jedoch weiterhin eine von beiden Elternteilen oder den die elterliche Verantwortung tragenden Personen unterzeichnete Einverständniserklärung vorzulegen.
Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur über ein Buchungsverfahren beantragt werden, das nachfolgend beschrieben wird.
Im Falle absoluter, nachgewiesener Dringlichkeit (Reisen, die aus schwerwiegenden, nachgewiesenen, familiären oder gesundheitlichen Gründen oder aus unvorhersehbaren beruflichen Gründen notwendig sind),werden die Einwohner des Konsularbezirks gebeten:
1. über das Portal Prenot@mi einen Termin zu buchen,
2. der Passabteilung per E-Mail (passaporti.berlino@esteri.it) das Datum des gebuchten Termins mitzuteilen mit der Bitte, diesen vorzuverlegen; dabei geben Sie bitte die Gründe für die Dringlichkeit an und belegen diese durch das Übersenden der entsprechenden Unterlagen im Anhang selbiger E-Mail.
Der Grad der „Dringlichkeit“ wird vom Verantwortlichen der Abteilung bewertet, der seine Entscheidung dem Antragsteller dann per E-Mail mitteilt. Zusätzlich zu den regulären Kosten für den Reisepass in Höhe von 116,20 € fällt in diesem Fall eine Dringlichkeitsgebühr in Höhe von 50,00 € an (Art. 74 der Konsulargebührentabelle im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011, zuletzt aktualisiert durch das Gesetzesdekret Nr. 221 vom 29. Oktober 2016).
Der Reisepass kann NICHT ohne Termin durch Vorsprechen am Schalter beantragt werden.
Kaufen Sie keine Flugtickets, bevor Sie Ihren Reisepass nicht erhalten haben. Der Besitz eines Flugtickets allein gilt nicht als Dringlichkeitsgrund für die Ausstellung eines Reisepasses.
DER REISEPASS
> Was ist ein Reisepass und für wen kann er ausgestellt werden?
Der Reisepass ist ein persönliches Ausweis- und Reisedokument, das mit Ausnahme von Sonderfällen weltweite Gültigkeit besitzt (siehe zu den einzelnen Ländern die „Schede Paese” auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it).
(Der Personalausweis dient hingegen für Reisen innerhalb der Länder der Europäischen Union und in andere Staaten, mit denen Abkommen in Kraft sind.)
Ein ablaufender Reisepass kann nicht verlängert werden, d.h. seine Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden: Es muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Alle Minderjährigen müssen bei Reisen ein eigenes Reisedokument haben (Reisepass oder, Personalausweis, sofern die durchreisten Staaten die Gültigkeit des Personalausweises anerkennen).
In der Regel können italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Konsularbezirk Berlin (Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die im Register der im Ausland ansässigen Italiener A.I.R.E. eingetragen sind, die Ausstellung eines Reisepasses bei der Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Berlin beantragen. In begründeten Sonderfällen kann ein Reisepass nach Vorlage entsprechender Unterlagen auch für nicht ansässige italienische Staatsbürger ausgestellt werden (hierfür ist eine Bevollmächtigung seitens des für den Wohnort zuständigen Polizeipräsidiums oder Konsulats einzuholen).
Wer nicht in der AIRE-Datenbank registriert ist, muss daher zunächst über das Portal Fast It seine Eintragung veranlassen.
Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zu der der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das Fast It-Portal beantragt werden.
Wann kann man einen Reisepass beantragen?
Sie können einen Reisepass beantragen, wenn Sie keinen anderen gültigen Reisepass besitzen, wenn Ihr Reisepass demnächst abläuft (sofern möglich und vorbehaltlich anderslautender Erfordernisse des Antragstellers, frühestens sechs Monate vor Ablauf), im Falle von Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung oder wenn in Ihrem bisherigen Reisepass keine freien Seiten mehr verfügbar sind.
> Wie viel kostet ein Reisepass?
Die Kosten für einen normalen elektronischen Reisepass (biometrischer Reisepass) betragen 116,20 € und beinhalten die Gebühr für das Ausweisheft (42,70 €) und die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung (73,50 €).
> Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Die Zahlung erfolgt am Tag des Termins in bar oder mit EC-Karte in der Konsularkanzlei.
> Wie lange ist der Reisepass gültig?
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:
• 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre
- 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre)
- 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.
> Wie beantragt man einen Reisepass?
Die Ausstellung eines Reisepasses kann nur über eine Terminbuchung beantragt werden.
Die Terminbuchung muss über diese Plattform prenot@mi erfolgen.
Zum Erhalt ihres Zugangs müssen Sie sich als Nutzer auf dieser Plattform registrieren. Auch Nutzer, die sich bereits auf dem alten Portal „PrenotaOnLine“ registriert hatten, müssen sich auf der Plattform prenot@mi neu registrieren.
In begründeten Ausnahmefällen und bei konkreten Hinderungsgründen können Sie einen Termin für die Ausstellung des Reisepasses mit dem entsprechenden Büro vereinbaren (Kontaktdaten am Ende der Seite).
> Wie vereinbart man einen Termin auf der Plattform prenot@mi?
Zunächst müssen Sie sich auf der neuen Plattform registrieren.
Nach Ihrer Registrierung klicken Sie zur Terminbuchung im Menü oben auf der Startseite auf ‚Buchen‘ und wählen Sie die Dienstleistung aus, für die Sie eine Terminbuchung vornehmen möchten.
Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.
ACHTUNG: Das System gibt Daten zur Terminbuchung nur für die folgenden 8 Wochen frei. Erscheint zum Zeitpunkt der Buchung die Meldung „Keine Buchungstermine für die gewünschte Dienstleistung verfügbar“, bedeutet dies, dass alle derzeit im System freigegebenen Termine bereits gebucht sind.
Um 7 Uhr morgens gibt das System einen weiteren (Arbeits-) Tag frei, an dem dann wieder Terminbuchungen vorgenommen werden können. Es wird empfohlen, die Plattform regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Termine frei geworden sind.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen PC (Windows/Mac) zu verwenden und Cookies sowie den Browserverlauf zu löschen.
Der über die Plattform vereinbarte Termin muss nicht bestätigt werden. Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des Reisepasses (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.
ACHTUNG: Wenn der Nutzer zwar bereits registriert ist, jedoch bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einloggen in das eigene Nutzerkonto auf der Startseite der entsprechende Button Ortswechsel “cambia sede” anzuklicken.
> Kann man den Termin für eine andere Person buchen?
Ja, die Möglichkeit besteht. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen Reisepass erhalten sollen. Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der Reisepass-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.
Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.
> Welche Unterlagen müssen am Tag des Termins zur Beantragung eines Reisepasses vorgelegt werden?
- der bisherige Reisepass oder, falls keiner vorliegt, ein anderes Ausweisdokument des Antragstellers. Wird der Reisepass für einen Minderjährigen beantragt, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.
- 1 Fotokopie des unter Nummer 1 genannten Dokuments (Fotokopie der Seiten 2, 3, 4 und 5 des Reisepasses; Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises)
- Bargeld oder EC-Karte (andere Karten werden nicht akzeptiert) zur Begleichung der Reisepassgebühr; die Kosten für den Reisepass betragen 116,20 €
- für Kinder mit einer Körpergröße von bis zu etwa einem Meter: 1 aktuelles biometrisches Passfoto im Format 3,5 x 4,5 cm auf weißem Hintergrund, in Farbe (für Kinder ab einer Körpergröße von 1 Meter und für Erwachsene wird das Foto am Tag des Termins kostenlos am Reisepassschalter aufgenommen)
- bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des anderen Elternteils unabhängig vom Personenstand des Antragstellers (ledig, verheiratet, in Trennung oder geschieden), mit beiliegender Kopie des Ausweisdokuments Sofern ein Elternteil kein Unionsbürger ist, muss seine Unterschrift auf der Einverständniserklärung persönlich beglaubigt werden: entweder beim Konsulat zum Zeitpunkt des Termins, bei der deutschen Wohnsitzgemeinde, einer anderen Behörde oder bei einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen. Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen;
- Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, ist Folgendes mitzubringen:
– die Anzeige bei den deutschen Behörden (Polizei oder kommunales Fundbüro), die auch online erstattet werden kann (Internetwache; jedes Bundesland hat eine eigene Website; die Empfangsbestätigung geht einige Tage später per Post ein)
– das Meldeformular für Verlust oder Diebstahl
Hat sich die Wohnadresse des Antragstellers im Vergleich zu der der Konsularkanzlei mitgeteilten Adresse geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Passinhaber und – bei Minderjährigen – einer der beiden Elternteile und der Minderjährige selbst beim Termin für die Abholung des elektronischen Reisepasses persönlich anwesend sein müssen.
> Wie erhält man den Reisepass?
Sofern das Ergebnis der Überprüfung positiv ist und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Reisepass am Tag des Termins ausgehändigt.
> Ist für die Ausstellung eines Reisepasses an eine Person mit minderjährigen Kindern die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich?
Nein. Ab dem 14. Juni 2023 ist es für Eltern minderjähriger Kinder gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich, die Einverständniserklärung des anderen Elternteils für die Ausstellung des eigenen Ausweisdokuments (Reisepass und CIE) vorzulegen.
Konkret sieht der geänderte Artikel 3-bis des Gesetzes 1185/1967 vor, dass der andere Elternteil eine Untersagung der Ausstellung des Ausweises beantragen kann, wenn die konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Antragsteller durch seinen Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Kindern entzieht. Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter am ordentlichen Gericht gestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der gewöhnliche Wohnsitz des Kindes liegt, oder – falls das Kind im Ausland wohnt – bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Gemeinde seiner Eintragung ins AIRE befindet.
Daher erklärt der Elternteil, der die Ausstellung des Dokuments beantragt, dass er keine Verfügung erhalten hat, welche die Ausstellung des Reisepasses bzw. des Personalausweises untersagt.
> Was ist eine Einverständniserklärung?
Die Einverständniserklärung ist eine vom italienischen Gesetz vorgesehene persönliche Erklärung, die der Elternteil auf dem entsprechenden Formular zur Einverständniserklärung oder durch Erstellung einer Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung unterzeichnen kann; eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverständniserklärung beizufügen.
Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, muss dessen Unterschrift vom Konsularbüro oder der deutschen Wohnsitzgemeinde, einer anderen Behörde oder von einem Notar persönlich beglaubigt werden.
Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde (mit einem Ausstellungsdatum, das nicht älter als sechs Monate sein darf) mitgebracht wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen. Bei unverheirateten Eltern muss die Geburtsurkunde den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum der Eltern enthalten; fehlen diese Angaben, muss der Elternteil auch das Original der Anerkennungsurkunde mitbringen.
Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.
> Dürfen Minderjährige unbegleitet ins Ausland reisen?
Siehe entsprechende Rubrik: Unbegleitete Minderjährige
Kontaktdaten der Passabteilung:
– E-Mail-Adresse: passaporti.berlino@esteri.it
– Tel. +49 (0)30 25440-145/-153. Wir empfehlen außerhalb der Schalter-Öffnungszeiten anzurufen.
Für weiterführende Informationen und Hinweise klicken Sie bitte auf folgenden Link: Link zu allgemeinen Informationen auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums (MAECI)