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Verzicht auf die italienische Staatsangehörigkeit

Art. 11 des Gesetzes Nr. 91 vom 5. Februar 1992: Italienische Staatsbürger, die eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, erwerben oder wiedererwerben, verlieren die italienische Staatsangehörigkeit nicht, können jedoch darauf verzichten, sollten Sie bereits im Ausland ansässig sein oder den Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Die Verzichtserklärung kann nach Terminvereinbarung bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Berlin abgegeben werden. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  1. Eidesstattliche Erklärung;
  2. Kopie eines gültigen Lichtbildausweises;
  3. a. (für deutsche Staatsbürger) Beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde oder aktuelle Bescheinigung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit den Angaben des Einbürgerungsdatums sowie der Art und Weise des Erwerbs;
    b. (Staatsbürger von Drittländern) aktuelle Staatsangehörigkeitsbescheinigung mit legalisierter Übersetzung ins Italienische;
  4. Vom Einwohnermeldeamt ausgestellte aktuelle erweiterte Meldebescheinigung;
  5. Alle italienischen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, …), die ausgehändigt werden müssen;
  6. Kopie der Überweisungsbestätigung in Höhe von 250,00 € (gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets vom 4. Oktober 2018, Nr. 113, umgewandelt in das Gesetz Nr. 132 vom 1. Dezember 2018). Dieser Betrag kann NICHT in der Botschaft beglichen werden, sondern nur mit Überweisung auf folgendes Konto:
    Empfänger: “MINISTERO DELL’INTERNO D.L.C.I. – CITTADINANZA”
    Bank: POSTE ITALIANE S.P.A.
    IBAN: IT54 D076 01032 0000 0000 8090 20
    BIC/SWIFT: BPPIITRRXXX (für Auslandsüberweisungen);
    BIC/SWIFT: PIBPITRA (bei Überweisungen mit dem Zahlungsverkehrsabwickler EUROGIRO)
    Verwendungszweck: Rinuncia alla cittadinanza italiana, Nome e Cognome del richiedente;
  7. Bei dieser Konsularabteilung muss die Konsulargebühr in Höhe von 41,00 € (Art. 04B der der Gesetzesverordnung vom 3. Februar 2011, Nr. 71, aktualisiert durch die Gesetzesverordnung vom 29. Oktober 2016, Nr. 211, beigefügten konsularischen Gebührenordnung) in Bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

Nachdem Ihnen die oben genannten Unterlagen vorliegen, können Sie einen Termin per E-Mail (cittadinanza.berlino@esteri.it) vereinbaren. Bitte geben Sie im Betreff “Rinuncia alla cittadinanza italiana” ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass Minderjährige NICHT auf die Staatsangehörigkeit verzichten können, da es sich um einen Willensakt handelt. Minderjährige verlieren auch nicht die italienische Staatsangehörigkeit, wenn einer oder beide italienische Elternteile darauf verzichten oder sie verlieren.