Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat die Gültigkeit der in Italien ausgestellten Führerscheine wie folgt verlängert:
– Die Gültigkeit von Führerscheinen, die zwischen dem 01.02.2020 und dem 31.5.2020 abgelaufen sind, wird für den Verkehr in anderen EU-Ländern um sieben Monate ab dem Ablaufdatum verlängert, während sie nur für das italienische Hoheitsgebiet bis zum 31.12.2020 gültig bleiben (gemäß Gesetzesdekret 18/2020).
– Die Gültigkeit von Führerscheinen, die in der Zeit zwischen dem 01.06.2020 und dem 31.08.2020 abgelaufen sind, wird um sieben Monate ab dem Ablaufdatum verlängert (gemäß Art. 3 der EU-Verordnung 2020/698).
– Führerscheine, die am 31.01.2020 oder zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.12.2020 abgelaufen sind bzw. ablaufen, behalten ihre Gültigkeit nur für das italienische Hoheitsgebiet bis zum 31.12.2020.