Aktualisiert am 19.11.2021
BITTE BEACHTEN SIE: Ab dem 19. November können Wähler, die bis zum 3. November einen Antrag auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis für die Wahlen zu den COMITES Berlin gestellt haben und keine Wahlunterlagen an ihre Adresse erhalten haben, mit dem dafür vorgesehenen Formular ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen.
Die Neuwahlen der COMITES finden am 03.12.2021 statt.
Alle unsere Landsleute im Ausland sind aufgerufen, bei diesem wichtigen Ereignis ihre Stimme abzugeben (Artikel 14 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 162 vom 30. Dezember 2019, umgewandelt in Gesetz Nr. 118 vom 28. Februar 2020).
Was sind die COMITES und was tun sie?
Die Komitees der im Ausland lebenden Italiener (COMITES) sind Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft in den Beziehungen zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen. Sie arbeiten für die Integration der im jeweiligen Ausland ansässigen italienischen Gemeinschaft und führen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Landsleute durch (Seminare, Begegnungen und Konferenzen, Sprachkurse, berufliche Aus- und Weiterbildung, kulturelle Initiativen zur Förderung der italienischen Kultur sowie Veranstaltungen in den Bereichen Austausch, Freizeit oder Sport usw.).
Von wem werden sie gewählt?
Sie werden direkt von den im Ausland lebenden Landsleuten in jedem Konsularbezirk gewählt, in dem mindestens 3.000 Landsleute ansässig sind.
Wie setzten sie sich zusammen?
Sie bestehen aus 12 bzw. 18 Mitgliedern. Diese werden in den Konsularbezirken gewählt, in denen weniger bzw. mehr als 100.000 in das AIRE eingetragene Landsleute ansässig sind, und bleiben fünf Jahre im Amt.
Wie viele sind es?
Weltweit gibt es 108 COMITES: 50 in Europa, 44 in Nord- und Südamerika, 7 in Asien und Ozeanien, 4 in Mittel- und Osteuropa und 3 in Subsahara-Afrika. Sie spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Interessen der italienischen Gemeinschaft weltweit zu vertreten und zu fördern.
Wer darf abstimmen?
An dieser wichtigen Wahl können italienische Staatsangehörige teilnehmen, die über 18 Jahre alt sind, die im Konsularbezirk ansässig sind, die vor dem 3. Juni 2021 ihre Eintragung ins AIRE (Register der im Ausland ansässigen Italiener) im Konsularbezirk beantragt haben und die bis zum 3. November 2021 ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlen der COMITES beantragt haben.
Überprüfen Sie Ihre Daten im Konsularverzeichnis auf FAST IT (auf Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch). Das ist einfach, schnell und kostenlos!
Wie wird abgestimmt?
Die Abstimmung findet per Briefwahl statt, aber – anders als bei Parlamentswahlen und Referenden – werden die Wahlunterlagen NUR an Wähler versandt, die bis spätestens 3. November 2021 ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für die COMITES-Wahlen ausdrücklich beantragt haben.
(Zur Aktualisierung Ihrer Wohnsitzadresse nutzen Sie bitte das Portal Fast It).
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, die im AIRE registriert sind, können sich über das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast It in das Wählerverzeichnis für die Comites-Wahlen ihres Konsulats eintragen. Der entsprechende Link lautet: https://serviziconsolari.esteri.it/ScoFE/index.sco, bitte den Bereich für Wahlen anklicken: „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlen der COMITES“
Alternativ kann das Papierformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die COMITES-Wahlen folgendermaßen eingereicht werden:
1. Durch persönliche Abgabe in der Konsularkanzlei während der Öffnungszeiten (montags und freitags 08.30 – 12.30 Uhr; dienstags 08.30 – 10.30 Uhr mittwochs und donnerstags 13.00 – 17.00 Uhr), wobei ein Ausweisdokument mitzuführen ist.
2. Durch Zusendung per Post zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweisdokuments einschließlich der Unterschrift des Inhabers an die Italienische Botschaft in Berlin, Hiroshimastr.1, 10785 Berlin.
3. Durch Übermittlung per (einfacher oder zertifizierter) E-Mail zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments einschließlich der Unterschrift des Inhabers an: berlino.elettorale@esteri.it
Die Konsulate und Botschaften versenden im November die Wahlunterlagen an alle Wähler, die sich eingetragen haben. Die Wähler müssen den vorfrankierten Umschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel so zurücksenden, dass dieser bis spätestens 3. Dezember beim Konsulat eingeht.
ERPROBUNG DER DIGITALEN STIMMABGABE
Diese Botschaft nimmt an der Erprobung der digitalen Stimmabgabe teil.
Alle Wähler, die über das Fast-It-Portal eine Eintragung in das Wählerverzeichnis für die COMITES-Wahl beantragen, erhalten nicht nur die Wahlunterlagen an ihrer Wohnsitzadresse, sondern werden auch automatisch für die elektronische Wahlplattform zugelassen. Um jedoch an der Erprobung der digitalen Stimmabgabe teilnehmen zu können, muss der Wähler beim Zugang zur Plattform zum Zwecke der Stimmabgabe im Besitz der SPID-Zugangsdaten der zweiten Sicherheitsstufe (öffentliches System für die digitale Verwaltung www.spid.gov.it) sein, um seine eindeutige Identifizierung sicherzustellen.
Die digitale Stimmabgabe ist nur zur Probe und wird bei der Wahl nicht mitgezählt. Daher müssen die an der Erprobung teilnehmenden Wähler auch per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahl wird die einzige rechtsgültige Stimmabgabe sein.
Wer kann gewählt werden?
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk, die im AIRE registriert sind und auf einer der vorgelegten Listen kandidieren, können gewählt werden, sofern sie im aktualisierten Wählerverzeichnis desselben Wahlkreises eingetragen sind und über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um bei Kommunalwahlen zu kandidieren (Art. 5 Gesetz Nr. 459/2011; siehe auch Art. 6 D.P.R. Nr. 395/2003 und Art. 8 Gesetz Nr. 286/2003).
Die Kandidatur ist nur in einem Konsularbezirk und für eine einzige Liste zulässig.
Die Kandidaten müssen die in Artikel 55 (Passives Wahlrecht) Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000 genannten Voraussetzungen erfüllen.
WELCHES SIND DIE LISTEN MIT DEN NAMEN DER KANDIDATEN?
Um die Liste mit den Namen der Kandidaten sehen zu können, klicken Sie bitte HIER.
INFORMATIVE VIDEOS AUF DEUTSCH:
– Wie man an den Wahlen der Com. It. Es. teilnimmt
– Wo werden die nächsten Wahlen stattfinden
– Beteiligung an den Tätigkeiten der Com. It. Es.
– Aktivitäten der Com. It. Es.
– Wie man das Wahlpaket anfordert
WEITERE INFORMATIONEN AUF ITALIENISCH:
Besuchen Sie die Website der #Farnesina für weitere Informationen über die COMITES: https://www.esteri.it/mae/it/servizi/italiani-all-estero/organismirappresentativi/comites.html
Videoclip „Comites, dalla parte degli italiani nel mondo“: https://www.youtube.com/watch?v=-Sh-FrJWDwM
Hören Sie den Podcast des Ministeriums, #VociFarnesina️, in dem folgende Persönlichkeiten von ihren Erfahrungen mit den Komitees der im Ausland ansässigen Italiener berichten: Giovanni Maria De Vita, Leiter des Referats I der Abteilung für Italiener im Ausland der #Farnesina; Elisabetta Ghisini, Präsidentin des Comites in San Francisco; Mariangela Stagnitti, Präsidentin des Comites in Queensland und Marilena Rossi, Präsidentin des Comites in Dortmund https://www.spreaker.com/user/italymfa/20210224-comites-reti-rosa