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Italienische Steuernummer

Steuernummer

Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger (Italiener oder Ausländer) in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die italienische Steuernummer auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt.

Bei jeder administrativen Verpflichtung wie etwa die Begleichung von Steuern, Abgaben, Gebühren usw. oder auch bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art (Annahme von Erbschaften, Verträge mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Beantragung von Finanzierungen, Sponsoring, Vermietung oder Überlassung von Immobilien usw.) ist die handelnde Person verpflichtet, ihre italienische Steuernummer anzugeben.

IM AIRE EINGETRAGENE ITALIENISCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT WOHNSITZ IM AUSLAND

Volljährige italienische Staatsangehörige, die im AIRE eingetragen sind, können über das Online-Portal Fast-It eine italienische Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder beantragen. Dafür müssen sie lediglich auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen. Ebenfalls über das Fast-It-Portal können Sie die Bescheinigung über Zuweisung einer italienischen Steuernummer herunterladen, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist.

Wie?

  1. Verbinden Sie sich mit dem Fast-It-Portal.
  2. Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“ (Zuweisung einer Steuernummer).
  3. Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag.
  4. Nach Bearbeitung des Antrags durch das Konsulat können Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer selbst herunterladen.

Wenn Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer nicht herunterladen können:

  1. Registrieren Sie sich auf dem FAST-IT-Portal, oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits einen aktiven Account haben.
  2. Beantragen Sie die „Associazione Online“ (Online-Verknüpfung), indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica” (Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen) klicken.
  3. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Verknüpfung.
  4. Melden Sie sich erneut auf dem Portal an und laden Sie die Bescheinigung herunter.

Volljährige Bürger, die im AIRE registriert sind und bereits eine italienische Steuernummer haben, können die Bescheinigung über die Zuweisung einer Steuernummer direkt über das Online-Portal Fast-It herunterladen. Dazu müssen sie nur auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen zur Beantragung einer Steuernummer folgen. In diesem Fall ist die Unterstützung des Konsulats für die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.

Wer auch die Karte mit der Steuernummer (tesserino del codice fiscale) benötigt, muss sowohl eine italienische Steuernummer als auch die Karte dazu beantragen. Dafür ist das entsprechende Formular zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments einzureichen.

Bei Verlust oder Zerstörung der Bescheinigung in Papierform oder der Plastikkarte kann ein Duplikat in gleicher Weise wie die ursprüngliche Zuweisung beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Konsulats.

AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE, DIE NICHT IN ITALIEN ANSÄSSIG SIND

Ausländische Staatsangehörige können die Steuernummer folgendermaßen beantragen:

  • über das für Ihren Wohnsitz zuständige italienische Konsulat

Der Antrag für eine Steuernummer, für den ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden muss, ist zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments und einer entsprechenden Begründung einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Konsularbüros.

  • über eine spezielle Vollmacht, mit der eine Person beauftragt wird, gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Dienststellen der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) auf italienischem Staatsgebiet einzureichen

Die Adressen der Büros der Agenzia delle Entrate finden Sie im Internet unter  www.agenziaentrate.it

Für die Legalisation ausländischer Dokumente: Legalizzazione documenti – Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale

  • direkt bei den Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien, nach Einreise nach Italien

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den in verschiedenen Sprachen verfügbaren Leitfaden der Steuerbehörde unter folgendem Link: L’Agenzia – Mini guida codice fiscale per stranieri – Agenzia delle Entrate

Im Einzelnen:

Staatsangehörige aus EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, müssen für die Beantragung der italienischen Steuernummer das Formular AA4/8 bei einem örtlichen Büro der italienischen Steuerbehörde einreichen. Der Antrag muss begründet sein. Außerdem ist ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder für die Ausreise gültiger Personalausweis) beizufügen.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, erhalten eine Steuernummer bei folgenden Behörden:

– bei der zentralen Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello unico per l’Immigrazione). Diese gibt es in jeder Präfektur. Sie ist für die Ausstellung einer Einreisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige zuständig, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer abhängigen Beschäftigung oder Familienzusammenführung beantragen.

– beim Polizeipräsidium (Questura). Diese Büros der Staatspolizei sind für ausländische Staatsangehörige zuständig, die andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen beantragen.

Studienzwecke

Ausländische Staatsangehörige, die zu Studienzwecken nach Italien kommen und sich weniger als 90 Tage dort aufhalten, können die Steuernummer bei jeder beliebigen Stelle der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) beantragen.

Ausländische Staatsangehörige, die zu Studienzwecken nach Italien kommen und sich länger als 90 Tage dort aufhalten, müssen zuvor bei der Questura eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erhalten in dieser Phase auch die Steuernummer.