Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die italienische Steuernummer auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt.
Bei jeder administrativen Verpflichtung wie etwa die Begleichung von Steuern, Abgaben, Gebühren usw. oder auch bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art (Annahme von Erbschaften, Verträge mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Beantragung von Finanzierungen, Sponsoring, Vermietung oder Überlassung von Immobilien usw.) ist die handelnde Person verpflichtet, ihre italienische Steuernummer anzugeben.
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die italienische Steuernummer über das Konsulat sowie – gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 – direkt bei den flächendeckend im ganzen Land verbreiteten Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien beantragen.
BEANTRAGUNG ÜBER DAS FAST-IT-PORTAL
Volljährige italienische Staatsangehörige, die im Melderegister der im Ausland ansässigen Italiener/-innen AIRE eingetragen sind, können über das Online-Portal Fast-It eine italienische Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder beantragen. Dafür müssen sie lediglich auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen.
Wie?
- Rufen Sie das Fast It-Portal auf.
- Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“ (Zuweisung einer Steuernummer).
- Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag.
- Die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer kann nach Bearbeitung des Antrags durch das Konsulat heruntergeladen werden.
Wenn Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer nicht herunterladen können:
- Registrieren Sie sich auf dem FAST-IT-Portal oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits ein freigeschaltetes Nutzerkonto haben.
- Fordern Sie die „Associazione Online“ (Online-Verknüpfung), indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica” (Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen) klicken.
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Verknüpfung.
- Melden Sie sich erneut auf dem Portal an und laden Sie die Bescheinigung herunter.
Volljährige Bürger, die im AIRE registriert und bereits Inhaber einer italienischen Steuernummer sind, können die Bescheinigung über die Zuweisung einer Steuernummer direkt über das Online-Portal Fast-It herunterladen. Dazu müssen sie nur auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen. In diesem Fall ist die Unterstützung des Konsulats für die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.
BEANTRAGUNG PER E-MAIL
Um die Steuernummer bei diesem Konsulat zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Dokumenten an consolare.berlino@esteri.it:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (hier klicken)
- Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, auf dem die persönlichen Daten vermerkt sind (kein Führerschein)
- Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk Berlin (Meldebescheinigung)
Bevor Sie das Antragsformular absenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die oben genannten Dokumente in einem der folgenden Formate (pdf, doc, docx, jpg, jpeg) senden können und dass die Dateigröße 5 MB nicht überschreitet.
Bei Anträgen für Minderjährige ist eine Kopie eines Ausweises des Minderjährigen und des antragstellenden Erwachsenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments (Teil des Reisepasses oder Personalausweis, in dem die Namen der Eltern angegeben sind) einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Antragsteller berechtigt ist, im Namen des Minderjährigen zu handeln. In diesem Fall muss der Wohnsitznachweis auf den Elternteil ausgestellt sein.
Unternehmen oder Gesellschaften müssen die Steuernummer in Italien bei der für den Ort der Registrierung/den Sitz des Unternehmens/der Gesellschaft in Italien zuständigen Steuerbehörde beantragen.
WICHTIG: Die italienische Steuernummer ist auf der Krankenversicherungskarte (Tessera sanitaria) vermerkt, deren Gültigkeit befristet und die an den Wohnsitz in Italien gebunden ist. Personen mit Wohnsitz im Ausland haben keinen Anspruch auf die Krankenversicherungskarte.
Für Anträge auf Zuweisung einer Steuernummer für ausländische Staatsangehörige konsultieren Sie bitte die Seite italienische Steuernummer für ausländische Staatsangehörige.