A) Was ist das AIRE?
B) Wie kann man sich in das AIRE eintragen?
C) Wie kann man die eigene Adresse aktualisieren?
D) Umzug in einen anderen bzw. Zuzug aus einem anderen Konsularbezirk
E) Rückkehr nach Italien
F) ANPR – kostenloser Download von meldeamtlichen Bescheinigungen
A) Was ist das AIRE?
Das Register der im Ausland ansässigen Italiener (A.I.R.E.) wird gemäß Art. 1 des Gesetzes 470/1988 von den italienischen Gemeinden auf der Grundlage der von den konsularischen Vertretungen im Ausland übermittelten Informationen geführt.
Die Eintragung ins AIRE ist für italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland gesetzlich vorgeschrieben (Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988). Folgende Personen sind nicht verpflichtet, sich ins AIRE einzutragen:
- italienische Staatsangehörige, die sich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr ins Ausland begeben
- Saisonarbeitskräfte
- Beschäftigte des Staates im diplomatischen oder konsularischen Dienst
- italienische Militärangehörige, die in NATO-Büros und -Einrichtungen im Ausland ihren Dienst verrichten
Die Eintragung ins AIRE ist kostenlos.
Die Erklärung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss von der betreffenden Person innerhalb von 90 Tagen nach der Wohnsitzverlegung bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden und hat die gleichzeitige Löschung aus dem Melderegister (Anagrafe della Popolazione Residente – A.P.R.) der Herkunftsgemeinde zur Folge.
Jede meldepflichtige Person, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1228 vom 24. Dezember 1954, des Gesetzes Nr. 470 vom 27. Oktober 1988 und der Durchführungsbestimmungen der vorgenannten Gesetze verstößt, wird gemäß dem Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 mit einem Bußgeld belegt. Die für die Feststellung und Verhängung des Bußgeldes zuständige Behörde ist die Gemeinde, in deren Melderegister die zuwiderhandelnde Person eingetragen ist.
Das Feststellungsverfahren und die Verhängung des Bußgeldes durch die Gemeinden sind im Gesetz Nr. 689 vom 24. November 1981 geregelt. Dessen Artikel 1 sieht Folgendes vor: „Niemand darf mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden, es sei denn, diese ist in einem Gesetz vorgesehen, das bereits vor Begehung der Zuwiderhandlung in Kraft getreten ist.”
Die Aktualisierung der Informationen über im Ausland ansässige italienische Staatsangehörige ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch erforderlich, um konsularische Dienstleistungen (z. B. Ausstellung von Ausweispapieren, Erklärungen usw.) in Anspruch nehmen zu können, um im Auslandswahlkreis zu wählen und um Mitteilungen der italienischen Behörden zu erhalten.
Die Eintragung ins AIRE hat die Löschung aus dem Nationalen Gesundheitsdienst und die Übertragung des Krankenversicherungsschutzes auf die örtlichen Gesundheitsbehörden zur Folge.
B) Wie kann man sich in das AIRE eintragen?
Die Eintragung ins AIRE über das Konsulat in Berlin (zuständig für italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) muss über das Onlineportal für konsularische Dienstleistungen Fast It beantragt werden. Das Fast-It-Portal ist auf Italienisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch verfügbar. Zur Nutzung des Fast-It-Portals benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es wird empfohlen, einen Computer (kein Smartphone) zu verwenden.
>> ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2026 muss gemäß dem Gesetz zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 198/2022 für den Zugang zum Portal für konsularische Dienstleistungen Fast It die eigene digitale Identität (SPID, elektronischer Personalausweis, Nationale Dienstleistungskarte) verwendet werden.
Nach der Registrierung auf dem Fast-It-Portal kann der Nutzer auf den Bereich „Anagrafe Consolare e A.I.R.E.“ (Konsularverzeichnis und AIRE) zugreifen und die Funktion „Richiedere l’iscrizione all’Anagrafe degli Italiani all’Estero“ (Eintragung ins AIRE beantragen) auswählen. Anschließend sind die erforderlichen Felder auszufüllen, die zu einer korrekten Formulierung des Antrags führen. Dieser kann dann digital (über SPID) unterzeichnet oder ausgedruckt und unterschrieben auf das Portal hochgeladen werden.
>> WICHTIG: Die Registrierung des Fast-It-Accounts muss mit dem Nachnamen und Vornamen erfolgen, die auf dem italienischen Ausweisdokument angegeben sind, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Daher dürfen keine Teile des Nachnamens oder Vornamens weggelassen oder hinzugefügt werden.
Die Eintragung gilt als abgeschlossen, wenn die drei erforderlichen Dokumente auf der Fast-It-Portal hochgeladen sind und der Antrag mit dem Status „Presentata” (Eingereicht) weitergeleitet wird. Fehlt eines der drei Dokumente, wird der Antrag auf Eintragung ins AIRE abgelehnt, und es ist ein neuer, vollständiger Antrag zu stellen.
Folgende Dokumente sind auf dem Portal hochzuladen:
- Antragsformular
Das AIRE-Registrierungsformular wird online ausgefüllt und in Schritt 6 automatisch vom System generiert. Jedes volljährige zum Haushalt gehörende Familienmitglied muss das Antragsformular unterschreiben. Bei minderjährigen Kindern muss das Formular von beiden Elternteilen unterzeichnet werden.
- Ausweisdokument
Kopie der Vorder- und Rückseite des italienischen Personalausweises oder Kopie des italienischen Reisepasses (nur die Seiten mit den Daten und der ausstellenden Behörde; bei minderjährigen Kindern ist auch die Seite 5 des Reisepasses des Kindes beizufügen). Liegen keine italienischen Dokumente vor, wird ein ausländischer, alle persönlichen Angaben enthaltender Ausweis akzeptiert. In diesem Fall muss eine italienische Staatsangehörigkeitsbescheinigung beigefügt werden. Bei mehreren Familienangehörigen sind die Ausweispapiere aller Familienmitglieder, sowohl italienische als auch ausländische, beizufügen.
- Wohnsitznachweis
Kopie der letzten Anmeldung bei der deutschen Gemeinde (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung) für alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Wohnadresse im Fast-It-Antragsformular genau und vollständig entsprechend der beigefügten deutschen Meldebescheinigung angegeben haben.
>> Die Größenbeschränkung eines einzelnen Anhangs beträgt 1 MB. Bei herkömmlicher Nutzung können maximal zehn Anhänge, bei Nutzung mit digitaler Identität (SPID, elektronischer Personalausweis, nationale Dienstleistungskarte) bis zu neun Anhänge hochgeladen werden. Das PDF-Format wird empfohlen.
Nach Überprüfung der Richtigkeit der eingereichten Unterlagen leitet ein Mitarbeiter des Konsulats den Antrag an die zuständige Gemeinde weiter.
Die Eintragung gilt ab dem Datum der korrekten Eingabe des Antrags auf Fast It. Die Benachrichtigung über die erfolgte Eintragung ist Aufgabe der italienischen Gemeinde, die den Staatsangehörigen im Ausland direkt informiert. Sollte keine Benachrichtigung eingehen und der Status des über Fast It eingereichten Antrags „Trasmessa al Comune di ….“ (An die zuständige Gemeinde weitergeleitet) lauten, kann der Staatsangehörige die angegebene Gemeinde kontaktieren, um Informationen über den Abschluss des Eintragungsverfahrens zu erhalten.
Über das Fast-It-Portal können Sie Ihre personenbezogenen Daten im Konsularverzeichnis überprüfen. Weitere Informationen zur Nutzung des Fast-It-Portals finden Sie auf der Seite des Italienischen Konsulats in Freiburg, die auch eine Anleitung und ein Video-Tutorial enthält.
In absoluten Ausnahmefällen und bei Vorliegen einer angemessenen Begründung (z. B. Personen über 75 Jahre oder Menschen mit Behinderung) kann die Eintragung ins AIRE auch durch Zusendung der Unterlagen per E-Mail oder per Post beantragt werden.
Sollte die Begründung nicht stichhaltig sein, wird der per Post eingegangene Antrag nicht bearbeitet.
C) Wie kann man die eigene Adresse aktualisieren?
Italienerinnen und Italiener, die bereits im Konsularverzeichnis von Berlin eingetragen sind, müssen eventuelle Adressänderungen unverzüglich über das Fast-It-Portal mitteilen.
Um zu überprüfen, ob das Konsulat über Ihre aktuelle Adresse verfügt, melden Sie sich bitte bei Fast It an und fordern Sie die Verknüpfung Ihres Benutzerkontos mit dem Konsularverzeichnis an. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, können Sie zur Adress-Aktualisierung den Anweisungen folgen. Bitte nehmen Sie die Aktualisierung vor, bevor Sie zu Ihrem Termin in der Passabteilung und/oder zur Ausstellung des elektronischen Personalausweises im Konsulat erscheinen.
D) Umzug in einen anderen bzw. Zuzug aus einem anderen Konsularbezirk
Zur Mitteilung eines Umzugs aus einem anderen Konsularbezirk (z. B. aus London, Köln, Paris, Kuala Lumpur) nach Berlin oder umgekehrt muss das Fast-It-Portal genutzt werden, d. h. es muss ein neuer Antrag auf Eintragung ins AIRE gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt B) Wie kann man sich in das AIRE eintragen?.
E) Rückkehr nach Italien
Vor der endgültigen Rückkehr nach Italien ist eine Abmeldung bei der deutschen Gemeinde erforderlich. Rückkehrer müssen nach ihrer Ankunft in Italien zum Einwohnermeldeamt (Ufficio anagrafe) der Gemeinde gehen und sich unter Angabe ihrer neuen Wohnadresse anmelden. Am selben Tag veranlasst die Gemeinde:
– die Streichung des Rückkehrers aus dem AIRE und gleichzeitig die Eintragung im Einwohnermelderegister APR (Anagrafe Popolazione Residente);
– eine offizielle Mitteilung an das Konsulat über den Zeitpunkt, zu dem die Rückkehr rechtswirksam wird. Zurückgekehrte Landsleute können der hiesigen Konsularkanzlei ihre Abmeldung per E-Mail zusenden, offiziell rechtswirksam wird die Rückkehr jedoch zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der italienischen Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass Personen, die Deutschland verlassen, dies rechtzeitig ihrer deutschen Krankenkasse unter Beifügung der Abmeldung der deutschen Wohnsitzgemeinde mitteilen müssen.
F) ANPR – Möglichkeit zum kostenlosen Download von meldeamtlichen Bescheinigungen
Meldeamtliche Bescheinigungen (z. B. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Lebensnachweise) können ab dem 15. November 2021 direkt online über den neuen Dienst des Nationalen Einwohnermelderegisters (Anagrafe nazionale della popolazione residente – ANPR) kostenlos heruntergeladen werden (Website auf Italienisch).
Über die oben angegebene Internetseite können direkt von zu Hause aus 14 Bescheinigungen für sich selbst oder ein Familienmitglied heruntergeladen werden, ohne ein Amt aufsuchen zu müssen. Die Nachweise können auch als Sammelbescheinigung ausgestellt werden (z. B. können Staatsangehörigkeit, Lebensnachweis und Wohnsitz in einer einzigen Bescheinigung beantragt werden).
Der Zugang zum Portal erfolgt über die digitale Identität (SPID, Elektronischer Personalausweis, Nationale Dienstleistungskarte). Wird der Antrag für ein Familienmitglied gestellt, so wird die Liste der Familienmitglieder angezeigt, für die eine Bescheinigung beantragt werden kann. Außerdem können Sie sich das Dokument in der Vorschau anzeigen lassen, um die Richtigkeit der Daten zu überprüfen, und Sie können es im PDF-Format herunterladen oder per E-Mail erhalten.
Folgende Bescheinigungen können beantragt werden:
- Meldeamtliche Geburtsbescheinigung
- Meldeamtliche Ehebescheinigung
- Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Wohnsitzbescheinigung
- Wohnsitzbescheinigung AIRE
- Personenstandsbescheinigung
- Familienstandsbogen
- Wohnsitzbescheinigung einer Wohngemeinschaft
- Familienstandsbogen AIRE
- Familienstandsbogen mit Angabe des Verwandtschaftsgrades
- Ledigkeitsbescheinigung
- Meldeamtliche Bescheinigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Bescheinigung über einen Lebenspartnerschaftsvertrag
Bitte beachten Sie, dass italienischen Ämtern der Öffentlichen Verwaltung und Erbringern öffentlicher Dienstleistungen in der Regel Eigenerklärungen anstelle von amtlichen Bescheinigungen vorzulegen sind.
Kontaktdaten der Abteilung für Melderegister:
E-Mail-Adresse: anagrafe.berlino@esteri.it
Tel.: +49 (0)30 25440-152